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Aufgefallen durch ein Kunstprojekt von Harald Glööckler: Panzer-Impor­teur zu Frei­heits­strafe auf Bewäh­rung ver­ur­teilt

11.12.2017

Ein Panzer des Typs Combat Engineer Tractor FV 180

© Gemeinfrei

Ein Mann hatte britische Bergepanzer importiert. Weil er sie nicht demilitarisierte, ist er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Aufgeflogen war sein Verstoß gegen das KrWaffKontrG wegen eines Kunstprojekts von Harald Glööckler.

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Der Modeschöpfer Harald Glööckler verwandelte zwei Panzer in Kunstobjekte - den früheren Importeur der Fahrzeuge hat das Amtsgericht (AG) Bensheim nun zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der 49-Jährige wurde am Montag wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) für schuldig befunden. Er hat laut Anklage 2013 in Großbritannien zwei Bergepanzer gekauft und nach Deutschland gebracht, ohne dass die Fahrzeuge demilitarisiert waren.

Designer Glööckler hat nach Überzeugung der Justiz hingegen nichts mit dem Fall zu tun. Dem Künstler hätten die Panzer weder gehört noch habe er gegen Bestimmungen verstoßen. Vielmehr habe er die Fahrzeuge nur für eine Kunst-Aktion in Berlin gegen Sinnlosigkeit und Grausamkeit umgestaltet. Dafür versah er die Fahrzeuge mit Kanonen-Attrappen und gestaltete sie bunt - "No War" war darauf zu lesen gewesen.

Auch ohne Kanone: Panzer bleibt Panzer

Der Importeur soll die Panzer des Typs Combat Engineer Tractor FV 180 gekauft und nach Deutschland geschafft haben. Zunächst sei das Gelände seiner Firma in Lautertal im Odenwald ihr Ziel gewesen. Dann soll er die Fahrzeuge jedoch zum Preis von insgesamt 30.000 Euro weiterverkauft haben. Der Käufer stellte diese Glööckler dann für eine Aktion "Kunst gegen Krieg" in Berlin zur Verfügung.

Bei den in Rede stehenden Militärfahrzeugen handelte es sich um Bergepanzer, die bei Bauarbeiten eingesetzt werden, um schwere Geräte zu heben. Solche Panzer haben keine Kanonen, sondern stattdessen Schaufeln.

Für die Staatsanwaltschaft ging es aber gar nicht um die Frage, ob die Bergepanzer noch hätten schießen können oder nicht. Für die Anklage war der entscheidende Punkt, dass die Fahrzeuge noch voll gepanzert waren - also geschützt wie für einen wirklichen Einsatz. "Die obere und unter Bugplatte und die Seitenwände waren ohne Ausschnitte", sagte Oberstaatsanwältin Susanne Spandau.

Angeklagter habe Militarisierung "bereitwillig hingenommen"

Damit sei das KrWaffKontrG einschlägig. "Es war noch die Originalpanzerung gewesen." Entsprechend könne man von Kampffahrzeugen sprechen, was der Angeklagte von Anfang an gewusst habe. "Er wollte ein gutes Geschäft machen und hat gehofft, dass es niemand merkt", so Spandau.

Die Verteidigung sagte am Rande der Verhandlung, die Fahrzeuge seien "nie für den Kampfeinsatz gedacht" gewesen. "Das sind Raupen mit Schaufeln", so Anwalt Peter Gillert. Die Einfuhr habe funktioniert, "ohne dass es ein Problem beim Zoll gab". Beide Panzer seien nicht zum Gefecht gebaut gewesen, sondern mit Schaufeln zur Bergung von Hindernissen gedacht. "Mein Mandant wusste nicht, dass es sich um Kriegswaffen handelte." Er habe "ohne Vorsatz" gehandelt.

Diese Argumentation überzeugte das AG allerdings nicht. Es verurteilte den 49-Jährigen zu einer Haftstrafe auf Bewährung von acht Monaten. Als klar geworden sei, dass die Militärfahrzeuge nicht "richtig demilitarisiert" gewesen waren, habe er dies "bereitwillig hingenommen", befand auch Richter Gerhard Schäfer.

AG: Von der Polizeistreife nicht aufzuhalten

Bergepanzer würden zwar nur als Baumaschinen eingesetzt, so Schäfer. Trotzdem seien sie stabil, es handele sich trotz allem um Panzer. Sie seien auch so flott unterwegs, "dass sie von der Polizei im Streifendienst nicht gestoppt werden können."

Die Anklage hatte ein Jahr und neun Monate auf Bewährung gefordert, einschließlich einer Zahlung von 2.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung. Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert. Sowohl Anklage als auch Verteidigung wollen noch prüfen, ob sie das Urteil hinnehmen.

Aufgeflogen war das Ganze, als die beiden Fahrzeuge wegen des Kunstprojektes zunächst zum Flughafen Schönhagen in der Nähe von Berlin gebracht worden waren. Als die Motoren streikten, mussten Experten ran - und die fehlende Demilitarisierung flog auf.

Die Panzer befänden sich noch heute in Deutschland - wo, will das Gericht aber nicht mitteilen. "Sie sind aber sicher untergestellt", hieß es lediglich. Laut einem Unternehmen, das sich um Glööcklers Kunst kümmert, wurden sie nicht als Exponate im Rahmen des Kunstprojekts ausgestellt.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Aufgefallen durch ein Kunstprojekt von Harald Glööckler: . In: Legal Tribune Online, 11.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25963 (abgerufen am: 14.12.2025 )

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