AG Bamberg bejaht "Politikerbeleidung": "Deut­sch­land Kurier"-Che­f­re­dak­teur zu Bewäh­rungs­strafe ver­ur­teilt

08.04.2025

Auf dem X-Kanal eines rechten Online-Portals erscheint ein Bild von Nancy Faeser - darauf ist ein entscheidendes Detail verändert. Nun gibt es ein Urteil, doch das letzte Wort ist wohl noch nicht gesprochen.

Weil er die geschäftsführende Bundesinnenministerin Nancy Faeser mit einem Post auf der Plattform X verunglimpft haben soll, ist der Chefredakteur des rechten Onlineportals "Deutschland-Kurier", David Bendels, zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Das Amtsgericht (AG) Bamberg verurteilte ihn zu einer zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von sieben Monaten wegen Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens gemäß § 188 Strafgesetzbuch (StGB), wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.

Bendels hat nach Überzeugung des Gerichts vor gut einem Jahr auf dem X-Kanal des "Deutschland-Kuriers" ein bearbeitetes Bild von Faeser gepostet. Darauf ist die SPD-Politikerin mit einem Schild in der Hand zu sehen, auf dem der Satz "Ich hasse die Meinungsfreiheit!" steht. Dieser Satz wurde nach Ansicht des Gerichts von Bendels auf das Foto montiert. Dazu postete Bendels den Satz "Faeser hasst Meinungsfreiheit!".

Screenshot des bei X geposteten Bildes

Für den unbefangenen Leser sei nicht zu erkennen gewesen, dass an dem Bild Veränderungen vorgenommen wurden, hieß es laut der Sprecherin zur Urteilsbegründung. Die Fotomontage stellt aus Sicht des Gerichts eine bewusst unwahre und verächtlich machende Tatsachenbehauptung dar.

 

Einspruch gegen Strafbefehl eingelegt

Das Originalbild stammt von einem früheren X-Post des Bundesinnenministeriums (BMI). Dort war Faeser mit einem Schild anlässlich des Tags des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus zu sehen, auf dem der Satz "We remember" steht.

Wegen des Posts hatte Bendels den Angaben nach zunächst einen Strafbefehl erhalten. Da er dagegen Einspruch einlegte, kam es zum Prozess. Auf seinem Portal bezeichnete Bendels den Beitrag als satirisches Meme und kündigte mit Blick auf das Urteil an, sich mit "allen juristischen Mitteln dagegen zur Wehr setzen" zu wollen.

§ 188 StGB, der erst seit 2021 in dieser Form die sog. "Politikerbeleidung" kriminalisiert, ist seither Gegenstand kontroverser Debatten, wobei auch die Verfassungsmäßigkeit in Frage gestellt wird.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

AG Bamberg bejaht "Politikerbeleidung": . In: Legal Tribune Online, 08.04.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56964 (abgerufen am: 25.04.2025 )

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