Monatelang bekamen 46 Hunde in einem Haus kaum Licht, Wasser und Nahrung. Der Besitzer aus Bad Iburg muss nun wegen Misshandlung der Tiere für fast zweieinhalb Jahre ins Gefängnis.
Das Amtsgericht (AG) Bad Iburg hat einen 59-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten wegen quälerischer Tiermisshandlung verurteilt (Urt. v. 08.09.2025, Az. 23 Ls 11/25). Ohne Wasser, Licht oder Nahrung hatte er 46 Hunde über einen langen Zeitraum sich selbst überlassen.
Der Mann hielt die Tiere in einem gemieteten Haus in einem Außenbezirk von Bad Iburg im Landkreis Osnabrück. Das Gericht beleuchtete anhand der Angaben von Tierärzten den Zeitraum von Anfang 2024 bis Februar dieses Jahres. Ein vernachlässigter Vierbeiner überlebte die Verhältnisse nicht. Nach Angaben der Gerichtssprecherin sind inzwischen alle überlebenden Tiere von Heimen aufgenommen und teilweise schon in private Hände vermittelt worden.
In einer Einlassung gab der Mann an, mehrere Hunde von seiner verstorbenen Mutter übernommen zu haben. Er soll auch selbst zeitweise in dem Haus gewohnt haben. Die Verteidigung plädierte auf eine Freiheitsstrafe unter zwei Jahren, weil das Verhalten des Angeklagten sich nicht aktiv gegen die Tiere gerichtet habe.
Das AG sah aber § 17 Tierschutzgesetz durch den 59-Jährigen als erfüllt an. Die Norm sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor für Täter, die einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
dpa/mka/LTO-Redaktion
AG Bad Iburg zu quälerischer Tiermisshandlung: . In: Legal Tribune Online, 08.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58102 (abgerufen am: 21.01.2026 )
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