Ein Landwirt sprang auf die Annonce einer ganz bestimmten Frau namens Daniela an. Er zahlte der vermittelnden Agentur 1.200 Euro, bekam aber nie ein Treffen mit Daniela. Deshalb bekommt er das Geld zurück, so das AG Augsburg.
Nach einer misslungenen Partnervermittlung bekommt ein Landwirt knapp 1200 Euro zurück. Das Amtsgericht (AG) Augsburg verurteilte die Partneragentur zur Zurückzahlung der Vertragssumme, nachdem das Unternehmen dem 50 Jahre alten Junggesellen nicht die gewünschte Frau vermittelt hatte. Der Bauer habe sich von der Augsburger Partnervermittlung "über den Tisch gezogen" gefühlt und erfolgreich geklagt, berichtete eine Gerichtssprecherin am Montag. Das Urteil ist nach erfolgloser Berufung mittlerweile rechtskräftig (Urt. v. 30.10.2015, Az. 71 C 2892/15).
Der 50-Jährige hatte eine Anzeige des Unternehmens in der Zeitung gesehen, nach der "Daniela, 30 Jahre, Kindergärtnerin vom Land" einen "treuen Landwirt" suchte. Der Mann wollte genau diese Daniela, die angeblich aus dem niederbayerischen Landau an der Isar stammte, kennenlernen. Doch von der Agentur bekam er nur drei andere Frauen genannt.
Wie sich in dem Prozess herausstellte, waren die Angaben zu der vermeintlichen Daniela in der Annonce falsch. Da die Mutter des Landwirts bezeugen konnte, dass es ihrem Sohn immer nur um diese 30-Jährige gegangen sei, entschied der Gericht zu seinen Gunsten. Der Landwirt habe den Vertrag zu Recht wegen arglistiger Täuschung angefochten, die Agentur muss ihm das Geld jetzt zurückzahlen.
dpa/ms/LTO-Redaktion
Partnervermittlung muss Geld zurückzahlen: . In: Legal Tribune Online, 29.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18627 (abgerufen am: 03.12.2024 )
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