Polizist wimmelt Anrufer ab: Nicht Dein Freund und Helfer

16.02.2017

Kurz bevor er von einigen Jugendlichen verprügelt wird, wählt ein junger Mann den Polizei-Notruf. Dort werde ihm geholfen, denkt er. Der Beamte am anderen Ende der Leitung schickt aber keine Streife los. Dafür wurde er nun verurteilt.

Weil er bei einer Auseinandersetzung zwischen Jugendlichen keine Streife geschickt hat, ist ein Polizist zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden. Der 53-Jährige hatte am Donnerstag vor dem Amtsgericht (AG) Augsburg zugegeben, den Jugendlichen bei dessen Notruf nicht ernst genommen zu haben. Der 17-Jährige wurde zusammengeschlagen und erlitt etliche Verletzungen, nachdem ihn der Polizist abgewimmelt hatte.

Richterin Ute Bernhard verurteilte den Beamten daher wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen. Er hätte einen Einsatz in die Wege leiten und einen Wagen zu den Jugendlichen schicken müssen, betonte sie. Mit seinem Verhalten habe der 53-Jährige nicht nur das Vertrauen des anrufenden Jugendlichen in die Polizei beschädigt, es gebe auch einen "hohen Vertrauensverlust in der Öffentlichkeit".

Zu cool am Telefon

Als Grund dafür, dass er dem späteren Opfer nicht die erwünschte Hilfe schickte, gab der Polizist dessen ruhigen, sachlichen Ton bei dem Notruf an. Deshalb habe er das alles für nicht so ernst gehalten und gar nicht mehr richtig zugehört. Tatsächlich hatte der Jugendliche nicht panisch geklungen. Doch: "Der Bub kann nichts dafür, wenn er am Telefon so cool rüberkommt", räumt auch der Angeklagte ein.

Der Polizist hatte zunächst einen Strafbefehl erhalten und dagegen Einspruch eingelegt. Mit 100 Tagessätzen zu 60 Euro ging die Richterin im Urteil noch über den Strafbefehl hinaus. Sie hatte ebenso wie der Staatsanwalt dem Angeklagten mehrfach empfohlen, den Einspruch zurückzuziehen. Dem Verteidiger ging es jedoch darum, dass das Verhalten seines Mandanten nur als fahrlässig und nicht als vorsätzliche Tat eingestuft wird.

Damit konnte er sich nicht durchsetzen. Der Anwalt ließ offen, ob er das Urteil anfechten wird. Zusätzlich wird es auch noch ein dienstrechtliches Verfahren gegen den Beamten geben. Die Strafverfahren gegen die eigentlichen Schläger laufen ebenso noch.

Der Polizist hat mit dem Anrufer inzwischen eine Entschädigung von 500 Euro vereinbart und sich bei dem Jugendlichen entschuldigt. "Es war absolut unprofessionell", sagte er zu seinem Verhalten am Telefon.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Polizist wimmelt Anrufer ab: Nicht Dein Freund und Helfer . In: Legal Tribune Online, 16.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22127/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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