Weil er Videos mit Inhalten des IS ins Internet gestellt hatte, wurde ein 22-Jähriger am Mittwoch vom AG Augsburg wegen Volksverhetzung verurteilt. In den Videos soll unter anderem zum Märtyrertod aufgerufen worden sein.
Das Amtsgericht (AG) Augsburg hat einen inzwischen 22 Jahre alten Angeklagten wegen Volksverhetzung verurteilt. Da er zur Tatzeit jedoch noch Heranwachsender im Sinne des Jugendstrafrechts war, entschied der Jugendrichter und ordnete an, dass der junge Mann 2.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen und an fünf Beratungsgesprächen teilnehmen muss. Er hatte ein Video mit Inhalten des Islamischen Staats (IS) bei Youtube hochgeladen. Das Urteil ist nach Angaben einer Sprecherin bereits rechtskräftig.
Die Videos, die der Mann laut Anklage vor etwa zwei Jahren auf Youtube veröffentlicht hatte, zeigten nicht nur das IS-Logo. Es sei auch dazu aufgerufen worden, durch den Märtyrertod glücklich zu werden. Selbstmordanschläge würden durch den Film verherrlicht. Zudem soll der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft auch darüber hinaus noch IS-Inhalte ins Internet gestellt haben und einen Propagandatext einer anderen verbotenen Terrororganisation verschickt haben.
Mit dem Mann wurde auch eine 19-jährige Frau verurteilt. Sie hatte auf ihrer Facebookseite ein Foto eines Kleidungsstücks mit IS-Logo präsentiert und muss nun unter anderem 24 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.
dpa/una/LTO-Redaktion
AG Augsburg zu IS-Video: . In: Legal Tribune Online, 21.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20065 (abgerufen am: 04.12.2024 )
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