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AG Augsburg zu Tierquälerei: Frauchen der "Dicken Daisy" doch nicht vor Gericht

10.01.2013

Ein Ehepaar, das seinen Hund auf mehr als das Dreifache des Normalgewichts gemästet hatte, muss sich vorerst doch nicht wegen Tierquälerei vor Gericht verantworten: Das Verfahren wurde am Mittwoch durch Beschluss vorläufig eingestellt.

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Der 71-jährige Hundehalter und seine 69 Jahre alte Frau sollten am Donnerstag vor dem Amtsgericht Augsburg erscheinen. Ihren Hund, eine Pekinesenmischlingsdame namens Daisy, hatten sie über die Jahre so lange gefüttert, bis diese stolze 19 Kilogramm Körpergewicht auf die Waage brachte. Das Normalgewicht dieser Hunde liegt bei sechs Kilo.

Eine Nachbarin hatte der Mästerei solange zugesehen, bis es ihr buchstäblich zu dick wurde: Sie schaltete den Amtstierarzt ein. Dessen aufklärender Hinweis zu artgerechter Tierhaltung quittierte die Frau des Hundehalters damit, er sei wohl ein "Mensch ohne Herz". Dann drohte sie ihm mit dem "Abfackeln" seiner Praxis. Daraufhin ergingen Strafbefehle wegen Tierquälerei gegen das Ehepaar, gegen die Frau zudem wegen Beleidigung sowie Bedrohung.

Die Strafbefehle wollte das Ehepaar nicht akzeptieren, so dass eine mündliche Hauptverhandlung anberaumt wurde. Das Gericht stellte das Verfahren aber  nun mit Zustimmung der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft vorläufig ein gegen die Auflage, 80 Sozialstunden zu leisten.  

Apropos Herz: Bei der tierärztlichen Untersuchung konnte bei Daisy aufgrund ihrer Fettleibigkeit nicht mal mehr ein Herzton festgestellt werden. Schließlich nahm sich die Nachbarin Daisys an. Diese habe bereits zehn Kilogramm abgespeckt und sei nun eine glückliche Hundedame, sagte sie der Nachrichtenagentur dpa.

dpa/blü/LTO-Redaktion

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AG Augsburg zu Tierquälerei: . In: Legal Tribune Online, 10.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7935 (abgerufen am: 19.05.2025 )

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