Freispruch für Anwalt nach Vorwurf der Beleidigung: "Heillos über­lastet oder maßlos arro­gant"

17.12.2015

Die Beschimpfungen einer Kollegin als "arrogant" und "postpubertär" seien nachvollziehbar, befand eine Richterin. Und sprach einen Münchner Anwalt vom Vorwurf der Beleidigung frei.

Ein Münchner Rechtsanwalt ist vom Amtsgericht (AG) Augsburg vom Vorwurf freigesprochen worden, in einem Schreiben eine Richterin beleidigt zu haben. Der Anwalt hatte über die Augsburger Richterin geschrieben, dass sie "entweder heillos überlastet oder maßlos arrogant" sei. Zudem hatte er sich über "postpubertäre" Rachegelüste und Sturheit der 32-jährigen Richterin beschwert.

Eine Kollegin der betroffenen Richterin, die am Mittwoch über die Anklage gegen den Anwalt wegen des Vorwurfs der Beleidigung zu entscheiden hatte, bezeichnete die Äußerungen als nachvollziehbar. Es müsse der Zusammenhang betrachtet werden, betonte sie, und sprach den 59-Jährigen frei (Urt. v. 16.12.2015, Az. 19 CS 400 JS 120055/15). Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 5.000 Euro, 50 Tagessätze zu 100 Euro, verlangt. Zunächst hatte sie einen Strafbefehl beantragt, gegen den der Jurist Einspruch* eingelegt hatte.

Der Rechtsanwalt war bei einem Bußgeldverfahren mit der Richterin aneinandergeraten. Der Anwalt hatte die Verlegung eines Verhandlungstermins erreichen wollen, nachdem er zeitgleich in einem größeren Prozess am Landgericht in München einen Mandanten verteidigen musste. Die Augsburger Richterin kam der Bitte aber nicht nach, letztlich hielt der Anwalt seinen Ärger schriftlich fest.
Diese Notiz gelangte an den Augsburger Amtsgerichtspräsidenten, der Strafanzeige gegen den Rechtsanwalt erstattete.

Dabei fühlte sich die Richterin selbst gar nicht beleidigt, wie sie als Zeugin vor Gericht sagte. Sie sei da "leidenschaftslos", meinte die 32-Jährige. "Ich glaube, er wollte seinem Ärger Luft machen.

tap/LTO-Redaktion mit Material von dpa

* Anm. d. Red.: Hier stand zunächst irrig Widerspruch. Geändert am 17.12.2015, 11:53

Zitiervorschlag

Freispruch für Anwalt nach Vorwurf der Beleidigung: "Heillos überlastet oder maßlos arrogant" . In: Legal Tribune Online, 17.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17888/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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