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Bundesregierung zum Aufnahmeprogramm: Hälfte der Zusagen für Afg­hanen wider­rufen

20.01.2026

Ankunft von aufnahmeberechtigten Afghanen in Deutschland

Für viele Afghanen schwindet die Hoffnung auf eine Einreise nach Deutschland. Foto: picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte

Sie hatten eine Zukunft in Deutschland schon fest im Blick. Doch mit dem Regierungswechsel in Berlin ist die Einreise auch für Afghanen mit Aufnahmezusage deutlich schwerer geworden.

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Fast die Hälfte von 2.308 Afghanen, die zum Zeitpunkt der Regierungsübernahme von Schwarz-Rot mit einer Aufnahmezusage aus Zeiten der Ampel-Regierung in Pakistan lebten, soll nicht mehr nach Deutschland kommen dürfen. Das berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung unter Berufung auf Antworten der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linken.

Demnach sind seit Antritt der jetzigen Bundesregierung im Mai vergangenen Jahres 788 Afghanen nach Deutschland gekommen, rund 410 weitere Personen befinden sich noch im Ausreiseverfahren. Die persönlichen Anhörungen, mit denen mögliche Sicherheitsbedenken ausgeräumt werden sollen, sind laut Regierung bis auf wenige Einzelfälle abgeschlossen. Die Antworten liegen der Deutschen Presse-Agentur vor.

Viele afghanische Familien harren seit Monaten oder gar Jahren in Islamabad aus. Die schwarz-rote Bundesregierung stoppte das Aufnahmeprogramm für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen Anfang Mai. Neben früheren Ortskräften deutscher Institutionen und ihren Angehörigen sollten über das Programm auch Afghanen aufgenommen werden, die Verfolgung durch die islamistischen Taliban fürchten müssen, etwa weil sie sich in der Vergangenheit als Anwälte oder Journalist:innen für Menschenrechte eingesetzt haben.

Dass trotz des Stopps einige der Betroffenen und ihre Angehörigen trotzdem Visa erhalten, liegt daran, dass in Deutschland Klagen angestrengt wurden, um ihre Einreise durchzusetzen. Nachdem etliche Menschen aus dem sogenannten Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan erfolgreich auf Erteilung eines Visums geklagt hatten, wurden für diese Menschen und für Menschen mit ähnlich gelagerten Fällen wieder Einreisen nach Deutschland organisiert.

Ende vergangenen Jahres war das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit der Thematik befasst. Ein afghanischer Richter ging dort gegen die Aussetzung seiner Aufnahmezusage vor. Das BVerfG verpflichtete die Bundesregierung aber lediglich dazu, überhaupt eine Entscheidung zur Visavergabe zu treffen – einen Aufnahmeanspruch bekam der Mann von der 3. Kammer des Zweiten Senats nicht zugesprochen (Beschl. v. 4.12.2025, Az. 2 BvR 1511/25).

Linke nennt Vorgehen der Regierung "schäbig"

Die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, kritisierte das Vorgehen der Regierung. "Dass die Bundesregierung die Hälfte der gefährdeten Afghaninnen und Afghanen, denen eine Aufnahme durch die Bundesrepublik Deutschland versprochen worden war, einfach fallen lässt, ist verantwortungslos, schäbig und menschlich unerträglich", sagte sie der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Die Betroffenen seien seit Jahren vor dem Hintergrund der geplanten Aufnahme in Pakistan mit deutscher Unterstützung untergebracht und versorgt worden, sagte Bünger. "Da kann die Bundesregierung doch nicht einfach behaupten, sie trage keine Verantwortung und die Menschen dem menschen- und frauenverachtenden Willkürregime der Taliban überlassen."

Unter den Menschen mit einer Aufnahmezusage bzw. -erklärung aus den verschiedenen Afghanistan-Aufnahmeverfahren sind knapp 220 afghanische Staatsangehörige aus dem Verfahren für ehemalige Ortskräfte, etwa 60 afghanische Staatsangehörige, deren Namen auf einer "Menschenrechtsliste" stehen, knapp 600 Afghanen aus dem sogenannten Überbrückungsprogramm und etwa 1.000 afghanische Staatsangehörige aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan.

Zu unterscheiden sind also verschiedene Aufnahmeprogramme. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschied insoweit, dass nur die Zusagen aus dem Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan rechtsverbindliche Verwaltungsakte sind. Auf die Zusagen aus den anderen Programmen habe sich niemand verlassen dürfen – Aufnahmezusagen gemäß § 22 S. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) hätten keine Außenwirkung, so das OVG.

Die aktuelle Bundesregierung hat die Migrationspolitik deutlich verschärft. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt es: "Wir werden freiwillige Bundesaufnahmeprogramme soweit wie möglich beenden (zum Beispiel Afghanistan) und keine neuen Programme auflegen."

Bericht zu Razzia in Kabuler Gästehaus

Betroffenen, die trotz Aufnahmezusagen aus Deutschland von Pakistan zurück nach Afghanistan abgeschoben werden, droht dort Schikane durch die Taliban. Nach einem ARD-Bericht führten Sicherheitskräfte erst kürzlich eine Razzia in einem Gästehaus in Kabul durch, in dem unter anderem ehemalige Ortskräfte untergebracht sind. Einige seien stundenlang verhört worden, Smartphones wurden beschlagnahmt. Die Betroffenen wurden demnach gefragt, warum sie nach Deutschland hatten ausreisen wollen.

Aus dem Auswärtigen Amt hieß es auf dpa-Anfrage, der Bundesregierung sei der Sachverhalt bekannt. Man stehe über einen Dienstleister mit vielen der aus den Aufnahmeverfahren im vergangenen Jahr von Pakistan nach Afghanistan Abgeschobenen in Kontakt. Soweit möglich würden die Menschen in Afghanistan zum Beispiel bei der Unterbringung unterstützt.

Die "wenigen, verbliebenen Personen mit einer gültigen Aufnahmezusage" unterstütze die Bundesregierung bei einer zügigen Rückkehr nach Pakistan, um von dort ausreisen zu können. "Dies erfolgt jedoch auf freiwilliger Basis und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht."

dpa/jb/LTO-Redaktion

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Bundesregierung zum Aufnahmeprogramm: . In: Legal Tribune Online, 20.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59107 (abgerufen am: 09.03.2026 )

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