Bundesregierung zu Belangen von Afghanen: 25 Auf­nahmen geprüft – 25 Auf­nahmen abge­lehnt

01.10.2026

Nach einer Entscheidung des BVerfG muss die Bundesregierung die Belange betroffener Afghanen im Einzelfall prüfen. Bis Mitte September waren 25 Verfahren abgeschlossen – alle endeten mit einer Ablehnung. Mehr als 40 sind noch offen.

Die Bundesregierung hat seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Juli 25 Einzelfälle afghanischer Schutzsuchender geprüft – und bislang in keinem Fall einer Aufnahme in Deutschland zugestimmt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Nachfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger hervor.

Bis zum 18. September seien sämtliche bis dahin abgeschlossenen Prüfungen negativ ausgegangen. Mehr als 40 weitere Fälle befänden sich noch im Verfahren. Zur Begründung erklärte das Bundesinnenministerium (BMI), es bestehe kein "politisches Interesse an der Aufnahme der Personen" – auch unter Berücksichtigung ihrer individuellen Belange.

Abwägung fällt generisch aus

Gerade diese individuelle Prüfung hatte LTO bereits Anfang September näher untersucht. Interne E-Mails zwischen Auswärtigem Amt und Bundesinnenministerium ließen Zweifel daran aufkommen, wie ergebnisoffen die Einzelfallprüfungen tatsächlich erfolgen.  

In den beiden LTO vorliegenden Fällen wurden die persönlichen Umstände der Betroffenen zwar jeweils kurz dargestellt. Bei der entscheidenden Abwägung zwischen den individuellen Belangen und dem politischen Interesse der Bundesregierung verwendeten die Ministerien jedoch weitgehend generische Formulierungen. Zudem schloss sich das BMI, das über die Aufnahme entscheidet, jeweils dem Votum des Auswärtigen Amts an.

Vor diesem Hintergrund bekommt die nun bekannt gewordene Bilanz zusätzliches Gewicht: Alle 25 bislang abgeschlossenen Einzelfallprüfungen endeten mit einer Ablehnung.

BVerfG verlangte Berücksichtigung individueller Belange

Dass die Bundesregierung die Fälle überhaupt einzeln prüfen muss, geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juli zurück.

Konkret ging es um eine Afghanin, die sich mit ihren beiden minderjährigen Söhnen in Pakistan aufhielt. Die Familie hatte 2021 von Deutschland eine Aufnahmezusage erhalten. Ende 2025 wurde diese jedoch zurückgenommen. Die Frau wollte daraufhin für sich und ihre Söhne Einreisevisa durchsetzen.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte einen entsprechenden Anspruch verneint. Das Bundesverfassungsgericht hob diese Entscheidung auf. Das BMI durfte die Aufnahmezusagen nicht pauschal für ungültig und erloschen erklären. Vielmehr müsse im Einzelfall geprüft und begründet werden, warum kein politisches Interesse an der Aufnahme der jeweiligen Person bestehe.

Der Fall betraf die sogenannte Menschenrechtsliste, eines der inzwischen beendeten Aufnahmeprogramme für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan.

Aufnahmeprogramme nach Regierungswechsel gestoppt

Nach der erneuten Machtübernahme der Taliban im August 2021 hatte die damalige Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP unter anderem früheren Ortskräften deutscher Institutionen sowie weiteren Menschen, die sie für besonders gefährdet hielt, eine Aufnahme in Deutschland zugesagt.

Nach dem Regierungswechsel im Mai 2025 stoppte die neue schwarz-rote Bundesregierung die Aufnahmeprogramme zunächst. Im Dezember 2025 nahm das BMI die Aufnahmezusagen der afghanischen Schutzsuchenden aus dem Überbrückungsprogramm und der sogenannten Menschenrechtsliste zurück. Zur Begründung erklärte das Ministerium, es bestehe kein politisches Interesse mehr an ihrer Aufnahme.

Mehr als 40 Entscheidungen stehen noch aus

Abgeschlossen ist die Prüfung damit noch nicht. Mehr als 40 weitere Fälle befinden sich nach Angaben der Bundesregierung derzeit noch im Verfahren.

Bünger fordert darüber hinaus, die nach ihren Angaben noch gut 500 betroffenen Menschen unmittelbar aufzunehmen. Es sei nicht zu rechtfertigen, dass Afghaninnen und Afghanen trotz früherer Aufnahmezusagen seit Jahren in Angst und Unsicherheit leben müssten.

dpa/vv/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundesregierung zu Belangen von Afghanen: . In: Legal Tribune Online, 01.10.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/61036 (abgerufen am: 08.10.2026 )

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