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US-Richter weißt Petas Klage für Naruto ab: Kein Urhe­ber­recht an Affen-Selfie

07.01.2016

Affe "Naruto"

Bild: Wikimedia Commons

Die Ankündigung von Peta, dem Affen "Naruto" ein Urheberrecht an seinen weltbekannt gewordenen Selfies zu erstreiten, sorgte für Aufsehen. Das angerufene Gericht in den USA wies die Klage der Organisation allerdings ab.

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Naruto ist ein Schopfaffe. Er ist inzwischen sieben Jahre alt und wohnt auf einer Regenwaldinsel in Indonesien. In seiner Freizeit macht er sich an unbeaufsichtigten Kameras zu schaffen und fertigt Selfies von sich an (hier geht's zur Galerie). Damit hat er bereits mehrere Streitigkeiten vor Gericht verursacht.

Zuerst ging es darum, ob der Fotograf David Slater, dem die Kamera gehört, ein Urheberrecht an den Affen-Selfies hat. Nein, so die Gerichte, er sei nicht Schöpfer des Werkes. Aber irgendjemand muss doch Urheber der Bilder sein? Der Affe selbst natürlich, dachten sich die selbsterklärten "nächsten Freunde Narutos", die "People for the Ethical Treatment of Animals" (Peta)  – und sorgte im vergangenen Jahr mit einer kuriosen Klage für Aufsehen.

Stünde dem Schopfaffen das Urheberrecht zu, dann würden die Bilder unter eine kommerzielle Lizenz gestellt werden und die Erlöse in Narutos (nicht vorhandene) Tasche fließen. Verwaltet werden soll Narutos Vermögen dann aber von der deutschen Primatenforscherin Antje Engelhardt.

Das Urheberrecht ist allerdings auch in den USA der Menschheit vorbehalten, urteilte das amerikanische Gericht und wies die Klage ab, wie verschiedene Medien berichten*. Die Frage, wer die Rechte an den beliebten Fotos besitzt, bleibt damit weiterhin offen.

acr/LTO-Redaktion

*hier war zunächst mit Verweis auf das US-Nachrichtenportal CBS die Rede davon, der Richter habe lediglich geplant, die Klage abzuweisen. Änderung vom 08.01.2016, 09:52 Uhr

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US-Richter weißt Petas Klage für Naruto ab: . In: Legal Tribune Online, 07.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18071 (abgerufen am: 13.08.2026 )

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