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Nach Einstufung als rechtsextrem durch Verfassungsschutz: AfD-Vor­stand erwartet Selbst­auflö­sung des Flü­gels

20.03.2020

30.08.2019: Björn Höcke (l), Vorsitzender der AfD in Thüringen und Andreas Kalbitz, Landesvorsitzender der AfD in Brandenburg unterhalten sich auf dem Wahlkampfabschluss der AfD in Brandenburg.

Patrick Pleul/zb/dpa

Nachdem der Verfassungsschutz den Flügel der AfD als rechtextrem eingestuft hat, könnte die Vereinigung nun bald Geschichte sein. Der AfD-Vorstand erwartet, dass sich der Flügel zum Monatsende auflöst.

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Der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte Flügel soll sich nach dem Willen der AfD-Parteispitze auflösen. "Der Bundesvorstand erwartet als Ergebnis des morgigen Flügel-Treffens eine Erklärung darüber, dass sich der informelle Zusammenschluss 'Flügel' bis zum 30.04.2020 auflöst", heißt es in einem Beschluss, den das Gremium am Freitag in Berlin verabschiedete.

Der Beschluss fiel nach Angaben aus Parteikreisen mit elf Ja-Stimmen, einer Enthaltung und einer Nein-Stimme deutlich aus. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte in der vergangenen Woche erklärt, der Flügel sei eine "erwiesen extremistische Bestrebung", die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richte.

Nach Angaben aus Parteikreisen schlug der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen zunächst vor, der Flügel solle sich bis zum Monatsende auflösen. Wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr, stieß die Idee, die Vereinigung solle sich auflösen, bei mehreren Teilnehmern generell auf Zustimmung. Die Frage, wie und wann dies erfolgen sollte, sei allerdings sehr kontrovers diskutiert worden. Dabei wurde dem Vernehmen nach auch auf unterschiedliche Befindlichkeiten in den westlichen und einigen, dem Flügel eher zugeneigten AfD-Landesverbänden im Osten hingewiesen. Hinter dem Vorschlag, der am Ende zur Abstimmung kam, hätten sich schließlich Meuthen, der Co-Vorsitzende Tino Chrupalla, Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel sowie Beatrix von Storch und Carsten Hütter versammelt.

Höcke zieht Unmut der Parteifunktionäre auf sich

Neben Thüringens Landeschef Björn Höcke gilt Brandenburgs AfD-Landeschef Andreas Kalbitz als wichtigste Führungspersönlichkeit des Flügels. Kalbitz ist Mitglied des Bundesvorstandes und nahm den Angaben zufolge an der Sitzung teil. Auch wegen der Ausbreitung des Coronavirus ließen sich einige Vorstandsmitglieder per Telefon zuschalten.

Etliche Kritiker des Flügels innerhalb der AfD befürchten, dass die gesamte Partei demnächst vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft werden könnte. Sie argumentieren, da der Flügel keine formale Mitgliedschaft kenne, sei eine Abgrenzung zur Gesamtpartei schwierig.

Höcke hatte zudem zuletzt mit der Äußerung, bestimmte Leute sollten "allmählich auch mal ausgeschwitzt werden", den Unmut etlicher AfD-Funktionäre auf sich gezogen. Vor der Sitzung des Vorstandes hatten mehrere Spitzenfunktionäre der Partei aus den westlichen Landesverbänden in internen Schreiben an Meuthen und Chrupalla Maßnahmen gegen Höcke gefordert.

"Wer den Flügel weiter wie in der Vergangenheit gewähren lässt, gefährdet die Zukunft der gesamten AfD", sagte Hamburgs AfD-Chef Dirk Nockemann. Der Flügel müsse aufhören, aus einer Minderheitsposition eine gefühlte Mehrheit zu machen, die die Partei dominiere. Nockemann forderte Höcke und Kalbitz "zu einer vollständigen Einstellung aller flügelbezogenen Aktivitäten" auf. Auch andere Funktionäre forderten, die Vereinigung solle sich auflösen.

FDP: Einfluss auf Gesamtpartei bleibt unverändert

Kalbitz muss aus Sicht seiner Kritiker zudem belegen, dass er früher nicht Mitglied der inzwischen verbotenen Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ) war. Er selbst bestreitet dies. Die rechtsextreme Gruppierung steht auf der sogenannten Unvereinbarkeitsliste der AfD. Das bedeutet, dass jemand, der dort früher Mitglied war, nicht AfD-Mitglied sein darf. Bisher gibt es zur Frage der Mitgliedschaft von Kalbitz nur einen Spiegel-Bericht, der sich auf ein internes Gutachten des Verfassungsschutzes beruft. Also eben jener Sicherheitsbehörde, deren politische Neutralität die AfD in Zweifel zieht.

Für große Erleichterung bei Meuthen und Weidel sorgte am Freitag eine Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der AfD, dass der baden-württembergische Landtagsabgeordnete Wolfgang Gedeon die Partei verlassen muss. Gedeon sieht sich Antisemitismus-Vorwürfen ausgesetzt. Dass Gedeon nun wegen parteischädigenden Verhaltens aus der AfD ausgeschlossen werde, sei ein "so überfälliges wie richtiges und wichtiges Zeichen", sagte Meuthen. Gedeon habe der Partei mit seinen "israelfeindlichen und antisemitischen Positionen über Jahre schweren Schaden zugefügt", betonte Meuthen. Weidel, die Vorsitzende des baden-württembergischen Landesverbandes ist, erklärte: "Ich bin froh, dass der Ausschluss nun endgültig erfolgt ist".

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast, sagte, Gedeons Ausschluss sei "ein durchsichtiges Manöver und unglaubwürdig". Es ändere nichts "am schändlichen Charakter der Partei, die mit Höcke und seinem Flügel Feinde unserer Verfassung in ihren Reihen duldet". Selbst eine Auflösung des Flügels wäre nur "Augenwischerei", erklärte FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae, denn "die Menschen hinter dem Flügel, ihre Netzwerke und ihr maßgeblicher Einfluss auf die Gesamtpartei würden unverändert bleiben".

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Nach Einstufung als rechtsextrem durch Verfassungsschutz: . In: Legal Tribune Online, 20.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40999 (abgerufen am: 07.03.2026 )

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