Ermittlungen gegen Sänger des Mainzer Staatstheaters: Mit Bee­t­hoven gegen die AfD

24.11.2015

Ensemble-Mitglieder des Mainzer Staatstheaters haben mit ihrem Gesang eine AfD-Kundgebung gestört und wurden dafür angezeigt. Allerdings kommt die Anzeige nicht von der asylkritischen Partei, sondern vom Polizeipräsidium Mainz selbst.

Ermittlungen wegen Beethovens "Ode an die Freude": Weil Ensemble-Mitglieder des Staatstheaters Mainz mit diesem Lied eine Kundgebung der Partei AfD störten, sehen sie sich jetzt mit einer Strafanzeige des Polizeipräsidiums Mainz konfrontiert. "Wer eine genehmigte Versammlung grob stört, macht sich strafbar", sagte eine Polizeisprecherin am Dienstag. Ungewöhnlich ist nach Einschätzung von Juristen, dass die Anzeige nicht von der betroffenen Partei, sondern von der Polizei gestellt wurde.

Das Theater ist verwundert: "Wir waren nicht aggressiv, wir haben Beethoven gesungen", sagte eine Sprecherin. Zudem habe das Theater nach einer Aufforderung der Polizei die Fenster zum Platz vor dem Theater geschlossen. Dort hatten sich am Samstag etwa 300 AfD-Anhänger zu einer Kundgebung unter dem Motto "Gegen das Asylchaos" versammelt. Ein Sprecher der AfD Rheinland-Pfalz warf den Gegendemonstranten "eine massive Bereitschaft" vor, "gegen Recht und Gesetz zu verstoßen".

Die Theaterintendanz will nun abwarten, was kommt. Sollte es eine Geldstrafe geben, werde schon jetzt dafür gesammelt, sagte die Sprecherin. "Wir erleben eine sehr große Resonanz." Mit Beethovens "Ode an die Freude" habe das Theater eine Antwort auf fremdenfeindliche Parolen gegeben und werde sich auch künftig auf ähnliche Weise zu Wort melden.

dpa/una/LTO-Redaktion

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Ermittlungen gegen Sänger des Mainzer Staatstheaters: . In: Legal Tribune Online, 24.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17642 (abgerufen am: 12.10.2024 )

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