Druckversion
Dienstag, 9.06.2026, 16:55 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/afd-spende-udo-boettcher-schenkung-grober-undank-bereicherungsrecht
Fenster schließen
Artikel drucken
56472

Unternehmer verlangt Geld zurück: Die AfD-Spende, die keine sein sollte

von Xenia Piperidou

30.01.2025

Udo Böttcher, Vorstand und Gründer der Böttcher AG

Als Böttcher von der Spende an die AfD erfuhr, forderte er Winter eigenen Angaben nach umgehend zur Rückzahlung der gespendeten 999.990 Euro auf. Foto: picture alliance/dpa | Bodo Schackow

Ein Unternehmer schenkte seinem Aufsichtsrat und langjährigem Weggefährten einen Millionenbetrag. Der hat einen Teil davon an die AfD gespendet. Jetzt will der Unternehmer sein Geld zurück: Ist das "grober Undank" nach einer Schenkung?

Anzeige

Großspenden sind mehr als nur eine finanzielle Zuwendung. Sie sind ein Statement, ein politisches Signal und auch ein Ausdruck von Vertrauen. Doch was passiert, wenn aus einer großzügigen Geste plötzlich ein handfester Konflikt über politische Gesinnung und persönliche Prinzipien wird? Ein solcher Fall sorgt derzeit für Schlagzeilen. Dabei im Mittelpunkt: der Unternehmer Udo Böttcher und sein langjähriger Weggefährte Horst Jan Winter. Was einst als Zeichen tiefer Dankbarkeit gemeint war, ist nun zum politischen Zankapfel geworden – und juristisch schon für Beginner des Jurastudiums spannend.

Am Mittwoch berichteten Medien übereinstimmend, dass Winter der AfD fast eine Million Euro gespendet hatte, 999.990 Euro um genau zu sein. Eben eine private Großspende an eine Partei, könnte man meinen. Doch dann stellte sich heraus: Das Geld stammte nicht aus Winters eigener Tasche, sondern aus einer Schenkung von Udo Böttcher an Winter. Böttcher hatte seinem Freund in der Vergangenheit immer wieder finanziell unter die Arme gegriffen. Laut Medienberichten war das Geld insbesondere für medizinische Behandlungen vorgesehen.

"Auch, um die Therapien finanzieren zu können, die ihm Lebensqualität und Hoffnung bieten, schenkte ich Herrn Winter aus meinem Privatvermögen zwei Millionen Euro", erklärte Böttcher etwa gegenüber der Berliner Zeitung. Er sei davon ausgegangen, dass das Geld für Winters Behandlungskosten ausreiche und dieser sich mit dem Rest ein angenehmes Leben machen würde. Was er sich hingegen nicht hätte träumen lassen: dass Winter das Geld – möglicherweise vollständig oder in Teilen – als Parteispende an die AfD weiterreicht.

Böttcher fordert sein Geld zurück

Als Böttcher von der Spende an die AfD erfuhr, forderte er Winter eigenen Angaben nach umgehend zur Rückzahlung der gespendeten 999.990 Euro auf. In einer Erklärung gegenüber der Berliner Zeitung sagte er, dass er die Schenkung wegen groben Undanks (§ 530 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) am Mittwoch widerrufen habe. "Sollte diese Summe nicht fristgerecht binnen einer Woche eingehen, werde ich Klage auf Rückzahlung gegen Herrn Winter erheben", kündigte Böttcher gegenüber der Zeitung an. Außerdem sei Winter umgehend als Aufsichtsrat der Böttcher AG abberufen worden.

Winter ließ die Vorwürfe nicht lange unkommentiert. Die Spende an die AfD stehe im Einklang mit seinen politischen Überzeugungen, erklärte er. "Die AfD ist gegen Waffenlieferungen an die Ukraine und verfolgt einen Friedenskurs, den ich unterstütze", so Winter. Sein Ziel sei es, einen Beitrag zum Frieden zu leisten.

War das "grober Undank"?

Juristisch stellt sich eine entscheidende Frage in diesem Fall: Ist ein Widerruf der Schenkung nach § 530 Abs. 1 BGB wirklich so einfach, wie Böttcher es sich vorstellt? Denn erst dann könnte er sich das Geld zurückholen. Das wird ein Gericht entscheiden müssen, wenn Böttcher wie angekündigt wirklich Klage erheben sollte.

Eine erste Einschätzung für LTO gibt Prof. Dr. Stephan Lorenz ab, Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht an der LMU München und bekannt für seinen Vorlesungs-Podcast im Zivilrecht. Er dämpft Böttchers Hoffnung, das Geld unproblematisch zurückfordern zu können. Um den Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks annehmen zu können, müsse es "knüppeldick" gekommen sein, so Lorenz. Anders ausgedrückt: Die Hürden, um "groben Undank" anzunehmen, sind hoch. Insbesondere sei die AfD keine verbotene Partei, so Lorenz weiter, was diese Argumentationslinie zusätzlich erschwere.

Wenn Böttchers erklärter Widerruf der Schenkung wegen groben Undanks vor Gericht nicht durchgehen sollte, gäbe es noch andere Optionen. Er könnte laut Lorenz noch an anderer Stelle ansetzen: Sollte die Schenkung an einen vordergründigen Zweck geknüpft gewesen, also etwa vornehmlich zur Finanzierung von Winters medizinischer Behandlung erfolgt sein, könnte laut dem Rechtsprofessor eine Rückforderung wegen Zweckverfehlung nach § 812 Abs. 1 S. 2 Var. 2 BGB (Herausgabeanspruch) in Betracht kommen. Ebenso sei denkbar, dass eine Schenkung unter Auflage (§ 527 BGB) vorlag, was ebenfalls eine Rückforderung rechtfertigen könne. 

Dass ein Gerichtsverfahren, sollte es dazu kommen, spannend wird, steht außer Frage. Es geht nämlich nicht nur darum, wie Gerichte den Sachverhalt bewerten, sondern auch um alles oder nichts: Dass Böttcher oder Winter jeweils einen eigenen Herausgabeanspruch gegen die AfD auf Rückzahlung der Spende haben könnten, sieht Rechtsprofessor Lorenz jedenfalls auf Grundlage der bisherigen Medienberichte nicht.

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Unternehmer verlangt Geld zurück: . In: Legal Tribune Online, 30.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56472 (abgerufen am: 09.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • AfD
    • Parteien
    • Parteienfinanzierung
    • Schenkung
    • Spenden
    • Unternehmen
    • Widerrufsrecht
Christian Haub 19.05.2026
Prominente

Falsche Versicherung an Eides statt?:

Anklage gegen Ten­gel­mann-Chef erhoben

Karl-Erivan Haub, Bruder des Tengelmann-Chefs, verschwand vor Jahren in den Schweizer Alpen und wurde schließlich für tot erklärt. Nun beschäftigt sich das LG Köln mit dem Fall – und mit der Rolle seines Bruders.

Artikel lesen
Zwei Teller mit Besteck auf einem Tisch. 16.05.2026
Karriere

Souverän beim Geschäftsessen:

Der Hummer bleibt im Becken

Alkohol ja oder nein, wer zahlt und was sollte man besser nicht bestellen? Ein Geschäftsessen ist ein Termin in bisweilen kniffliger Umgebung. Doch mit ein paar Kenntnissen von Anstand und Etikette lässt er sich souverän meistern.

Artikel lesen
Demo gegen Rechtsextremismus (Symbolbild) 12.05.2026
AfD

VG Lüneburg:

Stadt durfte Flug­blatt gegen die AfD unter­stützen

Das Geheimtreffen von Potsdam rief Massenproteste gegen die AfD hervor. Darf eine Kommune Aufrufe zu solchen Demos unterstützen? Das VG Lüneburg bejaht das: Kommunen seien der Demokratie verpflichtet.

Artikel lesen
Carsten Hütter (M), Bundesschatzmeister der AfD, bespricht sich vor der Verhandlung im Verwaltungsgericht mit seinem Anwalt Christian Conrad (r) und Michael Zischka (l), Justiziar der AfD, im Gerichtssaal. 07.05.2026
Parteien

VG Berlin:

Bun­destag muss AfD-Spende nicht zurück­zahlen

2,3 Millionen Euro für die AfD. Doch das Geld bleibt beim Bundestag. Warum das VG Berlin Zweifel an der Herkunft der Spende hat – und was Österreich damit zu tun hat.

Artikel lesen
Petr Bystron 07.05.2026
AfD

Doch keine "Hitlergruß"-Collage:

LG Mün­chen I spricht AfD-ler Petr Bys­tron frei

AfD-Politiker Petr Bystron wurde 2025 wegen der Verwendung von NS-Kennzeichen vom AG München verurteilt. Er hatte eine Montage von Angela Merkel und Bettina Wulff mit durchgestrecktem Arm gepostet. Das LG hat dieses Urteil jetzt aufgehoben.

Artikel lesen
Die AfD-Führungsriege in Sachsen-Anahlt, allen voran ihr Gesicht Ulrich Siegmund 22.04.2026
AfD

AfD Sachsen-Anhalt will Heimunterricht erlauben:

Rechnen und Sch­reiben lernen mit Mama

Im Fall einer Regierungsübernahme in Sachsen-Anhalt will die AfD das Schulsystem radikal umkrempeln und Homeschooling erlauben. Schulen mischten sich ohnehin zu sehr in die Erziehung der Kinder ein. Doch was sagt das Grundgesetz dazu?

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Ka­pi­tal­markt­recht

A&O Shearman, Frank­furt am Main

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Im­mo­bi­li­en­recht

A&O Shearman, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von A&O Shearman
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Ban­king & Fi­nan­ce

A&O Shearman, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Cor­po­ra­te/M&A

A&O Shearman, Mün­chen und 3 wei­te­re

Logo von A&O Shearman
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Cor­po­ra­te/M&A

A&O Shearman, Mün­chen und 3 wei­te­re

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Cor­po­ra­te / M&A

CMS, Köln

Logo von Fieldfisher
As­so­cia­te (m/w/d) Cor­po­ra­te M&A

Fieldfisher, Düs­sel­dorf

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) Pa­tent Li­ti­ga­ti­on

A&O Shearman, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Halbjahresupdate Erbrecht 2026 – Highlights aus der Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte

09.06.2026

PraxisRadar Verkehrsrecht

09.06.2026

Logo von Fieldfisher
Kündigungsrisiken und Pflichtenkatalog bei Whistleblower-Hinweisen – Was jetzt zu beachten ist

09.06.2026

Deutsche Compliance Konferenz 2026

10.06.2026, Frankfurt am Main

Sicherheiten im Bauvertragsrecht

09.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH