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Orden mit Hakenkreuzen verkauft: Ermitt­lungen gegen AfD-Poli­tiker Müller ein­ge­s­tellt

24.02.2017

Rolf Müller am Rednerpult

© dpa

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat das Ermittlungsverfahren gegen AfD-Politiker Rolf Müller wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingestellt. Müller hatte Orden mit Hakenkreuzen verkauft.

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AfD-Spitzenkandidat Rolf Müller muss wegen des Verkaufs von Utensilien aus der NS-Zeit nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat das Ermittlungsverfahren gegen den Politiker eingestellt, wie sie am Freitag mitteilte.

Er habe in seinem Antiquitätengeschäft zwar Orden mit Hakenkreuzen und Geldscheine aus der NS-Zeit verkauft, sich damit aber nicht strafbar gemacht, so die Behörde. Ein Verstoß sei nicht nachweisbar, weil Müller die Orden mit den verbotenen Kennzeichnen nicht einem größeren Personenkreis zugänglich gemacht, sondern nur einzelnen Personen verkauft habe. Auch habe er die NS-Symbole nicht öffentlich verwendet. "Die Darbietung gegenüber einzelnen Käufern" genüge nicht, um den Tatbestand zu erfüllen. Zudem habe er die Orden in der Vitrine so gelagert, dass man das Hakenkreuz erst durch Umdrehen erkennen konnte. Der Handel mit sogenanntem Lagergeld, das aus Konzentrationslagern der Nationalsozialisten stammt, sei ohnehin nicht strafbar. Darauf seien keine verbotenen Kennzeichnen abgebildet.

Müller hatte zu Beginn der Ermittlungen im September 2016 gesagt, er zeige die Orden nicht öffentlich, klebe die Hakenkreuze ab - und tue daher nichts Illegales. Er tritt für die AfD bei der Landtagswahl am
26. März als Spitzenkandidat an.

dpa/una/LTO-Redaktion

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Orden mit Hakenkreuzen verkauft: . In: Legal Tribune Online, 24.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22214 (abgerufen am: 14.02.2026 )

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