Das Amtsgericht Würzburg hat den AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba wegen Geldwäsche und Nötigung zu 160 Tagessätzen zu je 190 Euro verurteilt. Vom Vorwurf der Volksverhetzung wurde er freigesprochen.
Das Amtsgericht (AG) Würzburg hat den bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba wegen Geldwäsche (§ 261 Strafgesetzbuch, StGB) und Nötigung (§ 240 StGB) zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 190 Euro (30.400 Euro) verurteilt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde der 24-Jährige damit als vorbestraft gelten. Die Verurteilung wäre im Führungszeugnis einzutragen (§§ 4, 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG, Bundeszentralregistergesetz).
Nach Auffassung des Jugendschöffengerichts ist es erwiesen, dass Halemba im Juli 2022 Gelder aus von Dritten begangenen Betrugstaten von seinem Privatkonto auf ein Konto im Baltikum weitergeleitet haben soll. Hierfür soll er eine geringfügige Provision erhalten haben. Die in drei Fällen transferierten Gelder summieren sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft auf einen mittleren vierstelligen Betrag.
Das Gericht zeigte sich zudem überzeugt, dass Halemba und ein mitangeklagter 29-Jähriger einen Studenten genötigt hätten, der in einem Ermittlungsverfahren gegen sie aussagen wollte. Beide sollen ihren Bekannten unter Druck gesetzt und angewiesen haben, nicht mit den Ermittlern zu sprechen.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine deutlich höhere Strafe gefordert: 240 Tagessätze zu jeweils 215 Euro. Ihrer Auffassung nach waren auch die Vorwürfe der Volksverhetzung (§ 130 StGB) sowie der (versuchten) Nötigung erwiesen. In dieser Hinsicht sprach das AG Halemba jedoch frei.
Umfangreiche Anklage – nur teilweise bestätigt
Die Anklage bezog sich auf mehrere Tatkomplexe. Die Ermittlungen gegen Halemba hatten bereits im Jahr 2023 begonnen. Im September 2023 hatte es eine Durchsuchung im Haus der Würzburger Burschenschaft Teutonia Prag gegeben, der Halemba angehörte. Der Verdacht: Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen sowie Volksverhetzung. Damals war Halemba zeitweise per Haftbefehl gesucht und festgenommen, später jedoch wieder freigelassen worden.
Außerdem soll Halemba bei einer Geburtstagsfeier ein Lied der als kriminelle Vereinigung eingestuften Rechtsrockband "Landser" abgespielt haben, dessen Inhalte nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft zum Hass gegen die türkische Bevölkerung aufstachelten. Ein weiterer Anklagepunkt betraf den Vorwurf, Halemba habe versucht, einen Rechtsanwalt zur Einflussnahme auf ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn zu nötigen.
In Bezug auf diese Vorwürfe sprach das Gericht ihn jedoch frei. Nicht nachweisen ließ sich insbesondere, welches konkrete Nötigungsziel verfolgt worden sein soll und wer das Lied abgespielt hatte.
Vorwurf politischer Motive
Halemba und sein Verteidiger hatten das Verfahren als politisch motiviert dargestellt. Vor Gericht äußerten sie sich zu den Vorwürfen kaum; stattdessen inszenierten sie sich vor allem in sozialen Medien und bei öffentlichen Auftritten am Rande des Prozesses als Opfer politischer Intrigen. Erst in den Schlussplädoyers wiesen sie eine Beteiligung an den Taten zurück bzw. stellten die Vorfälle als strafrechtlich irrelevant dar.
In seinem letzten Wort erklärte Halemba, es gehe darum, "mit Schmutz zu werfen" und ihm eine Nähe zum Nationalsozialismus zu unterstellen.
Warum er allerdings NS-Material hortet, erklärte er nicht. Polizisten hatten bei einer Razzia in Halembas Zimmer einer Würzburger Burschenschaft umfangreiches Material mit NS-Bezug gefunden. Auf einem Datenträger war nach Angaben einer Ermittlerin eine der größten Sammlungen von Liedern und Reden aus der NS-Zeit zu finden, die ihr je untergekommen sei.
Ihrer Zeugenaussage zufolge befanden sich auf einem womöglich Halemba gehörenden USB-Stick mehr als 30 Reden von Adolf Hitler und seinen engen Vertrauten wie Joseph Goebbels. Zudem seien Marschlieder mit NS-Bezug und Rechtsrock-Musik gespeichert gewesen, auch von verbotenen Bands, teils mit antisemitischem Inhalt.
Helm: "groteske Verharmlosung von tatsächlich politisch Verfolgten"
Die Vorsitzende Richterin Gudrun Helm begründete gut eine Stunde lang die Entscheidung des Jugendschöffengerichts. Und sie rügte sowohl die Verteidigung als auch Halemba und die Staatsanwaltschaft. "Die Justiz hat sich mit dem Verfahren schwergetan", sagte Helm und verwies etwa auf eine falsche Pressemitteilung der Anklagebehörde zu Ermittlungsbeginn. Auch sei den Vorwürfen nicht mit allen Ermittlungsmöglichkeiten nachgegangen worden.
Dennoch: Von einem politischen Verfahren zu sprechen, wie es Halemba und sein Anwalt Dubravko Mandic seit mehr als zwei Jahren tun, sei schlichtweg falsch. "Dafür hat sich in der Verhandlung keinerlei Beweis ergeben."
Vielmehr sei es empörend, dass sich Halemba stets als politisch Verfolgter geriere. Dies sei eine "groteske Verharmlosung von tatsächlich politisch Verfolgten", kritisierte die Richterin. Sie habe den Eindruck, Halemba wolle aus dem Verfahren politischen Profit schlagen.
Halemba redete während der Urteilsbegründung immer wieder dazwischen und gab sich empört. "Es wäre wirklich freundlich, wenn Sie den Mund halten würden", ermahnte ihn Helm.
AfD will Sachverhalt prüfen
Halemba war im Oktober 2023 als damals jüngster Abgeordneter in den bayerischen Landtag eingezogen und gilt innerhalb der AfD als dem rechten Flügel zuzuordnen. Sein Mandat nimmt er weiterhin wahr; die Landtagsfraktion hatte sich bislang mehrheitlich hinter ihn gestellt.
Der AfD-Landesvorsitzende Stephan Protschka erklärte auf Anfrage der dpa, der Landesvorstand werde im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung den Sachverhalt satzungsgemäß prüfen. Ob ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet werde, hänge vom konkreten Urteil, dem Tatbestand, dem Strafmaß sowie einem möglichen Bezug zur Parteitätigkeit ab.
dpa/xp/LTO-Redaktion
AG Würzburg nimmt Geldwäsche und Nötigung an: . In: Legal Tribune Online, 02.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59202 (abgerufen am: 07.03.2026 )
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