Verdacht der Untreue und Verstöße gegen das Parteiengesetz: Ermitt­lungen gegen AfD Nie­der­sachsen werden aus­ge­weitet

01.04.2026

Gegen mehrere AfD-Mitglieder laufen neue Ermittlungsverfahren. Es soll um Spardosen bei Parteievents gehen und um Bundestags- und Landtagsabgeordnete. Die Partei tritt den Vorwürfen entgegen.

Die AfD Niedersachsen sieht sich mit neuen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover konfrontiert. Es werde jetzt auch wegen des Verdachts der Untreue und wegen eines weiteren möglichen Verstoßes gegen das Parteiengesetz gegen mehrere Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie weitere Mitglieder der AfD aus Niedersachsen ermittelt, sagte eine Sprecherin der Behörde. Zuvor hatte die Hannoversche Allgemeine Zeitung unter Berufung auf gemeinsame Recherchen mit dem NDR berichtet.

Anstoß für diese Ermittlungen seien Zeugenaussagen aus einem bereits seit 2024 laufenden Ermittlungsverfahren gegen die AfD in Niedersachsen, sagte die Behördensprecherin weiter. In diesem Verfahren geht die Staatsanwaltschaft bereits einem Verdacht gegen das Parteiengesetz nach. 

Fraktionsmitarbeiter sollen für die Partei gearbeitet haben

Die AfD Niedersachsen erklärte, die Partei sei seit Längerem darüber informiert, dass die Behörden dazu verpflichtet seien, aufgrund von vorgebrachten Anschuldigungen zu ermitteln. "Wir werden diese Ermittlungen in jeder Hinsicht unterstützen, denn wir begrüßen, dass nun endlich aufgeklärt wird, dass wir in jeder Hinsicht rechtmäßig gehandelt haben", teilte der Landesverband mit. "Alle Vorwürfe, die im Raum stehen, weisen wir weiterhin entschieden zurück. Und wir gehen davon aus, dass die Ermittlungen zum gleichen Schluss kommen werden", hieß es weiter.

Die beiden neuen Ermittlungsstränge der Staatsanwaltschaft sehen wie folgt aus: Im Verfahren wegen des Anfangsverdachts der Untreue gibt es acht Beschuldigte, das sind vier Bundestagsabgeordnete, ein Landtagsabgeordneter und drei weitere Mitglieder der AfD aus Niedersachsen.

Mehrere Zeugen gaben demnach an, dass Bundestagsabgeordnete der AfD Mitarbeiter beschäftigt haben sollen, die tatsächlich nicht für die Bundestagsfraktion in Berlin, sondern für den AfD-Landesverband in Niedersachsen gearbeitet haben sollen. Sollten Fraktionsgelder nicht für die Fraktion, sondern für Parteizwecke verwendet worden sein, könne ein Untreueverdacht vorliegen, erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. 

Gegen wen genau sich die Vorwürfe richten, sagte sie nicht. Noch stünden die Ermittlungen ganz am Anfang. Es gelte die Unschuldsvermutung. 

Spardosen bei Parteiveranstaltungen?

Zuletzt waren ähnliche Anschuldigungen aus den eigenen Reihen der AfD laut geworden. Dabei hatten AfD-Mitglieder Vorwürfe um eine angebliche "Parallelorganisation" innerhalb der Partei, eine Veruntreuung öffentlicher Gelder und persönliche Bereicherung erhoben. Mehrere AfD-Mitglieder, darunter der frühere niedersächsische Spitzenkandidat und Fraktionsvorsitzende Stefan Marzischewski-Drewes und die Europaabgeordnete Anja Arndt, hatten sich damit Anfang Februar an den Bundesvorstand um Alice Weidel und Tino Chrupalla gewandt. Der AfD-Landesvorstand um den Vorsitzenden Ansgar Schledde wies die Vorwürfe bereits damals als unzutreffend zurück.

Im zusätzlichen neuen Verfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Parteiengesetz sind zwei Landtagsabgeordnete, ein Bundestagsabgeordneter und drei weitere Parteimitglieder die Beschuldigten. Drei der sechs Beschuldigten in diesem Verfahren – ein Bundestagsabgeordneter, ein Landtagsabgeordneter und ein weiteres Parteimitglied – sind auch Beschuldigte in dem anderen Ermittlungsverfahren.

Laut Staatsanwaltschaft sollen bei Parteiveranstaltungen Spardosen aufgestellt worden sein, um Spenden für die AfD zu sammeln. "Dieses Geld soll nicht an die Partei weitergeleitet und auch nicht im Rechenschaftsbericht angegeben worden sein", sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Um welche Summe es geht, die an den Parteikassen vorbeigeschleust worden sein soll, und wann es dazu gekommen sein soll, dazu machte die Staatsanwaltschaft keine weiteren Angaben. Sollten die Spendengelder für andere Zwecke als für die Partei verwendet worden sein, dann stehe ein Verstoß gegen das Parteiengesetz im Raum, hieß es.

dpa/mk/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Verdacht der Untreue und Verstöße gegen das Parteiengesetz: . In: Legal Tribune Online, 01.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59649 (abgerufen am: 19.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen