Frauke Petry unter Meineidverdacht: StA bean­tragt Auf­he­bung der Immunität

19.06.2017

Erst Streit in der Partei, nun Ärger mit der Justiz: Der Vorwurf des Meineides seitens der AfD-Chefin Frauke Petry steht seit längerem im Raum. Um sie anklagen zu können, hat die StA nun die Aufhebung von Petrys Immunität beantragt.

Die Staatsanwaltschaft Dresden will, dass der sächsische Landtag für laufende Ermittlungen wegen Meineids die Immunität von AfD-Chefin Frauke Petry aufhebt. "Wir haben den Antrag gestellt", sagte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase am Montag. Nach Angaben des Landesparlaments ging dieser Ende vergangener Woche ein.

Zuvor hatte der MDR darüber berichtet. Sollte der Landtag dem Antrag folgen, wäre der Weg für eine Anklage frei. Die Staatsanwaltschaft hielt sich zu deren Gegenstand bedeckt, die Prüfung sei noch nicht abgeschlossen.

Petry ist Abgeordnete im Landtag in Dresden sowie auch AfD-Bundes- und Landesvorsitzende. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit mehr als einem Jahr wegen Meineides oder fahrlässigen Falscheides gegen die 42-Jährige. Hintergrund sind widersprüchliche Aussagen vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtages im Zusammenhang mit der Aufstellung der Kandidatenliste der AfD zur Landtagswahl 2014. Daraufhin waren zwei Strafanzeigen gegen Petry gestellt worden.

Wohl keine Entscheidung über Aufhebung vor August

Der zuständige Immunitätsausschuss des Landtages werde noch in dieser Woche über das weitere Vorgehen beraten, sagte Landtagssprecher Ivo Klatte. Mit einer Entscheidung sei aber frühestens Ende August zu rechnen.

Die Spitze der Bundespartei stellte sich zunächst hinter Petry. "Die Beantragung der Aufhebung der Immunität von Frauke Petry spielt bei unserer Beurteilung der Lage keine Rolle", sagte AfD-Vize Alexander Gauland. "Wir stehen zu ihr, es gilt die Unschuldsvermutung", fügte Gauland hinzu, der die Partei gemeinsam mit Alice Weidel in den Bundestagswahlkampf führen soll. Petry ist zur Zeit noch im Mutterschutz. Sie hatte vor einem Monat ihr fünftes Kind zur Welt gebracht.

Die Staatsanwaltschaft hatte sich im Mai vergangenen Jahres zunächst gegen ein Ermittlungsverfahren entschieden. Die Begründung, dass der Wahlprüfungsausschuss keine zur Abnahme von Eiden zuständige Stelle im Sinne des Strafgesetzbuches sei, war jedoch kurz darauf von der Generalstaatsanwaltschaft kassiert worden.

Die Ermittlungen gegen ihren Parteikollegen Hütter waren vor fünf Wochen eingestellt worden. Ihm habe man kein strafbares Verhalten nachweisen können, hieß es zur Begründung.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Frauke Petry unter Meineidverdacht: . In: Legal Tribune Online, 19.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23222 (abgerufen am: 05.10.2024 )

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