Druckversion
Donnerstag, 22.01.2026, 17:39 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/afd-einstufung-rechtsextremistisch-bfv-verfassungsschutz
Fenster schließen
Artikel drucken
57110

Neubewertung der AfD auf Bundesebene: Was folgt aus der Ein­stu­fung als "gesi­chert rechts­ex­t­re­mis­tisch"?

02.05.2025

AfD Plakat

Mit der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch könnten politische Konsequenzen wie der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel und ein mögliches Parteiverbotsverfahren auf die Partei zukommen. Foto: picture alliance/dpa | Carsten Koall

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat eine Neubewertung der AfD auf Bundesebene vorgenommen – und kommt zu einem klaren Ergebnis: Die Partei ist insgesamt als rechtsextremistisch einzustufen. Welche Folgen hat diese Einstufung?

Anzeige

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Der Inlandsgeheimdienst teilte mit, der Verdacht, dass die Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet.

Die Partei verfolge Ziele, die im fundamentalen Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen – so das Ergebnis eines über drei Jahre laufenden Prüfverfahrens des BfV. Ausschlaggebend: ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis, das ganze Bevölkerungsgruppen abwertet und ihnen das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe abspricht.

Durch die Hochstufung zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung sinken die Hürden für nachrichtendienstliche Überwachungsmaßnahmen. Zwar ändert sich das Instrumentarium nicht: Auch im bisherigen Stadium als Verdachtsfall konnten etwa V-Leute zur Beobachtung eingesetzt werden. Auch Observationen oder Bild- und Tonaufnahmen waren erlaubt. Ein Unterschied liegt jedoch in der Verhältnismäßigkeit möglicher Eingriffe, die jetzt eher gegeben ist.

• Kommt nach der Einstufung jetzt ein AfD-Verbotsverfahren. Darüber sprechen Felix W. Zimmermann und Christian Rath in der neusten Folge des LTO-Podcasts die Rechtslage

Vom Prüffall, zum Verdachtsfall, zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung

Die Landesämter für Verfassungsschutz in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt hatten die jeweiligen AfD-Landesverbände bereits zuvor als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. 

Bereits im Jahr 2021 wurde bekannt, dass das BfV die AfD als sogenannten Verdachtsfall eingestuft hatte – eine Entscheidung, die gerichtlich überprüft wurde. Das Verwaltungsgericht (VG) Köln und später das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) gaben dem Verfassungsschutz Recht: Es gebe zahlreiche Anhaltspunkte dafür, dass die AfD gegen zentrale Prinzipien der Verfassung agiere. Das Verfahren liegt jetzt zur Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Die Gerichte ließen jedoch offen, ob aus diesen Anhaltspunkten eine gesicherte Erkenntnis werde.

Genau das ist nun aus Sicht des BfV eingetreten. Die Äußerungen führender Parteifunktionäre, programmatische Aussagen sowie das Verhalten der Partei im Wahlkampf und gegenüber ihrer Jugendorganisation "Junge Alternative" hätten die ursprünglichen Verdachtsmomente nicht nur bestätigt, sondern in wesentlichen Punkten zur Gewissheit verdichtet. Maßgeblich sei, dass die Partei ein Menschenbild vertrete, das auf rassistischer Ausgrenzung basiere.

Was bedeutet "gesichert rechtsextremistisch"?

Die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch bedeutet, dass das BfV nicht mehr bloß Anhaltspunkte, sondern belastbare Erkenntnisse für verfassungsfeindliche Bestrebungen sieht. Vor der Entscheidung hat das BfV ein rund 1.110 Seiten starkes Gutachten zu der Partei erstellt. Das Gutachten ist nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt. Es listet unter anderem Äußerungen auf, die der Verfassungsschutz als "fortlaufende Agitation" gegen Geflüchtete und Migranten wertet. Entsprechende Äußerungen von AfD-Politikern finden sich nicht nur in der internen Kommunikation, sondern auch in Reden und sozialen Medien. Sie reichen von Slogans wie "Abschieben schafft Wohnraum!" bis zu Sätzen wie "Jeder Fremde mehr in diesem Land ist einer zu viel."

Rechtlich fußt die Bewertung auf Artikel 1 und Artikel 20 des Grundgesetzes (GG). Diese Normen bilden das Fundament der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Dazu zählen etwa das Prinzip der Menschenwürde , das Demokratieprinzip, der Rechtsstaat sowie das Mehrparteienprinzip. Wer diese Prinzipien aktiv bekämpft oder untergräbt, kann – so sieht es § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 5 Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) vor – als extremistische Bestrebung eingestuft werden.

Genau das sei bei der AfD nun der Fall: Die Partei vertrete ein Volksverständnis, das nicht mit der Würde des Menschen vereinbar sei – vor allem, wenn deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte pauschal abgewertet und ausgegrenzt würden. Begriffe wie "Messermigranten" oder die generelle Unterstellung einer "kulturellen Gewaltneigung" stünden exemplarisch für eine Rhetorik, die gezielt Ressentiments schüre und gesellschaftliche Gruppen gegeneinander ausspiele. "Maßgeblich für unsere Bewertung ist das die AfD prägende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis, das ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland abwertet und in ihrer Menschenwürde verletzt. Dieses Volksverständnis konkretisiert sich in einer insgesamt migranten- und muslimfeindlichen Haltung der Partei.", so Sinan Selen und Dr. Silke Willems, Vizepräsidentinnen des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

Entscheidung ist kein Parteiverbot

Wichtig: Die Entscheidung des BfV ist kein Parteiverbot. Ein solches kann nur durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ausgesprochen werden – auf Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung. Allerdings könnte die neue Einstufung die politische Diskussion über ein mögliches Verbot befeuern.

Auch können Parteien, die aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeiten, vom Staat von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden.

Ein Blick zurück zeigt: Schon die NPD – heute "Die Heimat" – wurde 2024 von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen. Zwar scheiterten frühere Verbotsverfahren gegen die Partei, doch das BVerfG entschied im Januar, dass ihr keine Steuergelder mehr zustehen. Grundlage war eine Grundgesetzänderung von 2017, die es erlaubt, extremistischen Parteien auch ohne Verbot die Finanzierung zu entziehen.

Die Frage steht nun im Raum: Könnte dieses Schicksal auch der AfD drohen? Ein Ausschluss aus der staatlichen Parteienfinanzierung wäre nur über ein weiteres Verfahren vor dem BVerfG möglich. Die Voraussetzungen sind allerdings genauso hoch wie bei einem Parteiverbot.*

Breite politische Zustimmung – und Forderungen nach Konsequenzen

Die Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz, die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen, hat schnell politische Reaktionen ausgelöst. Vertreter aus verschiedenen Parteien loben die Neubewertung als längst überfällig und sehen darin einen entscheidenden Schritt im Kampf gegen die Bedrohung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Besonders unterstrichen wurde die Bedeutung der Einstufung im Hinblick auf mögliche weitere politische Konsequenzen – insbesondere im Hinblick auf die Frage eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens.

Marie-Agnes Strack-Zimmermann, FDP-Europapolitikerin, begrüßte die Entscheidung des Verfassungsschutzes und bezeichnete sie als längst überfällig. In einer Stellungnahme erklärte sie gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass die AfD nicht einfach eine Protestpartei, sondern eine "rechtsextremistische Bewegung" sei, die gezielt auf die Zerstörung der demokratischen Grundordnung hinarbeite. Strack-Zimmermann betonte die Dringlichkeit dieser Erkenntnis, die nun auch offiziell bestätigt wurde.

Auch die Grünen-Bundestagsfraktion zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung. Die Abgeordneten Konstantin von Notz und Irene Mihalic hoben hervor, dass die Einschätzung des Verfassungsschutzes nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine politische Relevanz habe – insbesondere in Bezug auf die Erfolgsaussichten eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens. Die Entscheidung des BfV stelle einen wichtigen Baustein in diesem Prozess dar.

Die stellvertretende SPD-Bundesvorsitzende Serpil Midyatli begrüßte die Einstufung ebenfalls deutlich: "Jetzt haben wir schwarz auf weiß, was wir schon vorher wussten: Wo Rechtsextremisten drin sind, steht es jetzt auch drauf." Für sie sei klar, dass ein Verbot der Partei folgen müsse. "Das ganze Verfahren muss nun weiter in der nötigen Sorgfalt, belastbar und ohne Fehler vorbereitet werden", forderte Midyatli.

Die geschäftsführende Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte hierbei, dass der Verfassungsschutz seine Entscheidung über eine Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch selbst getroffen habe. "Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat einen klaren gesetzlichen Auftrag, gegen Extremismus vorzugehen und unsere Demokratie zu schützen", sagte sie laut einer Mitteilung. Dabei arbeite die Sicherheitsbehörde eigenständig. Die neue Einstufung sei das Ergebnis einer umfassenden Prüfung, deren Ergebnisse in einem 1.100-seitigen Gutachten festgehalten seien. "Es hat keinerlei politischen Einfluss auf das neue Gutachten gegeben", versicherte Faeser.

AfD kündigt rechtliche Schritte an

Der stellvertretende AfD-Vorsitzende Stephan Brandner hat die Einstufung seiner Partei als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz scharf kritisiert. “Diese Entscheidung des weisungsgebundenen Verfassungsschutzes ist inhaltlich völliger Blödsinn, hat mit Recht und Gesetz überhaupt nichts zu tun und ist eine rein politische im Kampf der Kartellparteien gegen die AfD”, sagte der Bundestagsabgeordnete. 

Brandner sprach von einer "unfairen Kampfmaßnahme gegen die einzige Oppositionskraft", die er zwar als erwartbar, aber dennoch als "unsouverän" empfand – insbesondere da die Neubewertung unter der geschäftsführenden Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vorgenommen wurde, die ihr Amt bald an den designierten Nachfolger Alexander Dobrindt (CSU) übergibt.

Die beiden AfD-Vorsitzenden, Tino Chrupalla und Alice Weidel, schrieben in einer Mitteilung, die AfD als Oppositionspartei werde nun "kurz vor dem Regierungswechsel öffentlich diskreditiert und kriminalisiert". Das sei erkennbar politisch motiviert. Die Partei werde sich weiter juristisch wehren. Zuständig ist dann in erster Instanz das VG Köln, wo das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Sitz hat. Über eine Berufung entscheidet dann das OVG in Münster und über eine Revision das BVerwG.

xp/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

*Ergänzt und präzisiert am Tag der Veröffentlichung, 13:15 (Red.).

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Neubewertung der AfD auf Bundesebene: . In: Legal Tribune Online, 02.05.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57110 (abgerufen am: 22.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • AfD
    • Extremismus
    • Rechtsextremismus
    • Verfassung
    • Verfassungsschutz
BGH 3. Strafsenat (Symbolbild) 22.01.2026
Rechtsextremismus

BGH bestätigt OLG Jena:

"Knoc­kout 51" ist keine ter­r­o­ris­ti­sche Ver­ei­ni­gung

Ist "Knockout 51" kriminell oder gar terroristisch? Darum ging es vor dem BGH. Die Bundesanwaltschaft konnte mit ihrer Argumentation abermals nicht überzeugen.

Artikel lesen
Klaus Esser 22.01.2026
AfD

StA Aachen beabsichtigt Strafbefehl:

AfD-Abge­ord­neter soll Exa­mens­zeugnis gefälscht haben

Gegen den AfD-Abgeordneten Klaus Esser soll ein Strafbefehl wegen des Vorwurfs gefälschter Hochschul-Abschlüsse ergehen. Es geht dabei um das Bestehen des ersten juristischen Staatsexamens und das Führen des Titels "Master of Laws".

Artikel lesen
Das Sicherheitsgerichtsgebäude des OLG Düsseldorf 21.01.2026
Strafverfahren

Budapest-Komplex vor dem OLG Düsseldorf:

"Da ver­stehe ich keinen Spaß"

Am dritten Prozesstag sagten Zeugen zum Anschlag auf ein Thor-Steinar-Geschäft in Erfurt aus. Per umstrittenem 3D-Modell soll bald geklärt werden, ob eine der Angeklagten daran beteiligt war.

Artikel lesen
GLS Bank 20.01.2026
Extremismus

Wenn Banken Richter spielen:

Kein Konto für poli­tisch Unwill­kom­mene?

Vermehrt lehnen Banken Kunden ab oder kündigen bestehende Konten aufgrund politischer Haltungen. Dies wirft grundsätzliche Fragen auf, insbesondere über den Zugang zum Zahlungsverkehr als gesellschaftliche Grundvoraussetzung.

Artikel lesen
Ein blaues Wahlkampfzelt des AfD-Landesverbandes Brandenburg 16.01.2026
Schulen

OVG Berlin-Brandenburg bestätigt Schulleitung:

Keine Zustim­mung für Prak­tikum bei AfD-Vor­stand

Eine Schülerin wollte ihr Praktikum bei einem AfD-Politiker absolvieren. Die Schulleitung erlaubte das nicht, weil der Landesverband Brandenburg als gesichert rechtsextrem eingestuft ist. Das muss die Schülerin hinnehmen, sagt das OVG.

Artikel lesen
Angeklagte vor dem OLG Düsseldorf mit Mappen "Solidarität mit Maja" 16.01.2026
Extremismus

Prozess gegen Maja T. im Budapest-Komplex:

Urteils­ver­kün­dung in Ungarn erneut ver­schoben

Zunächst sollte das Urteil gegen Maja T. im vergangenen Oktober, dann im Januar, nun doch erst am 4. Februar 2026 verkündet werden. Es wäre der 16. Verhandlungstag in dem Verfahren, das schon ein gutes Jahr lang läuft.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von gunnercooke GmbH
As­so­cia­te (m/w/d) En­er­gie­wirt­schafts­recht

gunnercooke GmbH , 100% Re­mo­te und 1 wei­te­re

Logo von Wolfgang Metzner GmbH & Co KG
Fach­lek­tor (m/w/d)

Wolfgang Metzner GmbH & Co KG , Ber­lin

Logo von Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus)
Voll­ju­ris­tin/Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus) , Ober­ur­sel (Tau­nus)

Logo von Hengeler Mueller
Re­fe­ren­da­re in Mün­chen (m/w/d)

Hengeler Mueller , Mün­chen

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Rechts­an­walt (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches Recht

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Frank­furt am Main

Logo von Hengeler Mueller
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) in Mün­chen

Hengeler Mueller , Mün­chen

Logo von Duale Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe
Ju­rist*in (m/w/d) im Prü­fung­s­amt

Duale Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe , Karls­ru­he

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
§ 15 FAO - Steuergünstige Vertragsgestaltungen - Fälle, Fallen, Faustregeln

22.01.2026, Hamburg

Update aus dem ärztlichen und zahnärztlichen Berufsrecht 2026

22.01.2026

Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fortbildung Handels- und Gesellschaftsrecht im Selbststudium/ online

23.01.2026

Logo von Deutscher Anwaltverein
7. Deutscher Arbeitsrechtstag

28.01.2026, Berlin

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

23.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH