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Nach Kalbitz-Ausschluss: Bran­den­burger Ver­fas­sungs­schutz beo­b­achtet AfD

15.06.2020

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(c) cbies/stock.adobe.com

Die AfD-Bundesspitze hat die Mitgliedschaft ihres bisherigen Brandenburger AfD-Chefs Kalbitz annulliert, doch ein großer Teil der Landespartei steht hinter ihm. Brandenburgs Verfassungsschutz macht nun die gesamte Landespartei zum Beobachtungsobjekt.

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Der Brandenburger Verfassungsschutz stellt die gesamte AfD im Land unter Beobachtung. Das sei nach längerer Prüfung geschehen, teilte das Innenministerium am Montag in Potsdam der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Kontrollkommission des Landtags sei darüber informiert. Das Innenministerium wolle im Laufe des Montags nähere Informationen darüber bekanntgeben. Formal stufte der Verfassungsschutz den Landesverband als Verdachtsfall ein, das heißt, dass er zur Beobachtung noch nicht alle nachrichtendienstlichen Mittel einsetzen darf.

Zuvor war der bisherige AfD-Landeschef Andreas Kalbitz zwar durch einen Mehrheitsbeschluss des Bundesvorstands aus der Partei geworfen worden. Allerdings ist die Entscheidung parteiintern heftig umstritten - und im Brandenburger Verband stehen starke Kräfte weiter hinter Kalbitz, sogar die Geschäftsordnung der Landtagsfraktion wurde geändert, damit er nach dem Rauswurf Mitglied bleiben konnte. Kalbitz ist einer der Wortführer der radikalen Rechten in der Partei um Björn Höcke, die einst im inzwischen aufgelösten "Flügel" zusammengeschlossen waren. Kalbitz ist aus der Sicht des Verfassungsschutzes rechtsextremistisch eingestellt.

Der Leiter des Brandenburger Verfassungsschutzes, Jörg Müller, hatte Mitte Mai im RBB gesagt: "Wenn sich diese erkennbare 'Verflügelung' weiter fortsetzt und zeigt, dann wird sich diese Frage immer mehr aufdrängen." Er betonte aber, die Beobachtung einer Partei sei in einer Demokratie an genaue rechtsstaatliche Voraussetzungen gebunden.

Parteiausschluss wegen Verschweigen von Mitgliedschaften in rechtsextremen Gruppen

Der AfD-Bundesvorstand hatte die Mitgliedschaft von Kalbitz im Mai mit knapper Mehrheit von sieben zu fünf Stimmen bei einer Enthaltung für nichtig erklärt. Als Grund für den Beschluss gab er an, dass Kalbitz bei seinem Eintritt in die Partei 2013 eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen "Heimattreuen Deutschen Jugend" (HDJ) und bei den Republikanern zwischen Ende 1993 und Anfang 1994 nicht angegeben habe. Dieser betont jedoch, er sei nicht HDJ-Mitglied gewesen. Kalbitz geht beim Bundesschiedsgericht der Partei und vor einem Zivilgericht gegen den Beschluss vor.

Neben Thüringens Landeschef Höcke gilt Kalbitz als wichtigster Vertreter der rechtsnationalen Strömung in der Partei. Der rechtsnationale "Flügel", der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wird, hatte sich nach eigenen Angaben Ende April selbst aufgelöst.

dpa/ast/LTO-Redaktion

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Nach Kalbitz-Ausschluss: . In: Legal Tribune Online, 15.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41893 (abgerufen am: 19.02.2026 )

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