Ein geleakter Vermerk stuft die brandenburgische AfD als 'gesichert rechtsextremistische Bestrebung' ein. Es geht vor allem um verfassungswidrige Haltungen in Bezug auf die Menschenwürdegarantie sowie das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip.
Das rechtspopulistische Onlinemedium Nius hat einen Vermerk des brandenburgischen Verfassungsschutzes geleakt, aus dem hervorgeht, warum der dortige AfD-Landesverband zur "gesichert rechtsextremistischen Bestrebung" hochgestuft wurde. Auch ARD-Tagesschau/rbb24 und der Spiegel berichten über den Vorgang, der Leak wird als authentisch beschrieben.
Ohnehin plant das brandenburgische Innenministerium, den Vermerk am Donnerstagvormittag vorzustellen. Nius kam dem offenbar zuvor und veröffentlichte ein 142-seitiges Dokument. Gegenüber dem rbb wollte sich das Innenministerium nicht äußern und verwies auf die geplante Veröffentlichung. Die AfD sagte der dpa zunächst: "Derzeit prüfen wir, ob die veröffentlichte Fassung mit der Version übereinstimmt, die uns im Rahmen unserer Klage gegen das Innenministerium von der Gegenseite übermittelt wurde." Auch die AfD will nach der Pressekonferenz des brandenburgischen Innenministers ihrerseits am Donnerstagnachmittag Stellung nehmen.
Dem Ganzen vorausgegangen war ein Streit zwischen der AfD und dem Innenministerium. Die AfD hatte einen zunächst gestellten Eilantrag vor Gericht gegen ihre Hochstufung aber wieder zurückgezogen – damit kann der Einstufungsvermerk öffentlich werden. Die AfD will erreichen, dass die Einstufung zurückgenommen wird, sie sieht sich diffamiert.
Für Streit sorgte die Hochstufung auch in der Landesregierung: Die frühere Innenministerin Katrin Lange (SPD) hatte den damaligen Verfassungsschutzchef Jörg Müller im Mai entlassen. Er soll sie zu spät über die Hochstufung unterrichtet haben. Daran wurden Zweifel laut, es gab unterschiedliche Darstellungen. Nach internem Streit trat Lange zurück, ihr Nachfolger wurde René Wilke (parteilos, für SPD). Auf Müller folgte Wilfried Peters, der zuvor als Vizepräsident am Verwaltungsgericht Berlin tätig war.
Auch auf Bundesebene wurde die AfD Anfang Mai gleichermaßen hochgestuft, der Fall liegt derzeit beim Verwaltungsgericht Köln. Jedenfalls die Einstufung der Bundes-AfD als "Verdachtsfall" war rechtsmäßig. Die entsprechende Entscheidung des OVG Münster ist rechtskräftig. Das Bundesverwaltungsgericht wies kürzlich eine Nichtzulassungsbeschwerde der AfD ab.
622 Belege für die Hochstufung
Vor fünf Jahren war die Landes-AfD als "extremistischer Verdachtsfall" eingestuft worden. Der Verfassungsschutz meint, seitdem habe sie ihre verfassungsfeindlichen Bestrebungen "weiter fortgesetzt und zuletzt erheblich intensiviert". In dem Leak werden viele Aussagen von führenden AfD-Politikern aufgeführt. An wenigen Stellen sind Schwärzungen zu sehen. Insgesamt 622 Belege sind enthalten, um "eklatante Verstöße gegen Schutzgüter der freiheitlich demokratischen Grundordnung" – namentlich Menschenwürde gemäß Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) sowie Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip gemäß Art. 20 GG – darzulegen.
Zwar sei es zulässig, so der Vermerk, Kritik an der Regierung und den "herrschenden Verhältnissen – am sogenannten System oder Regime" zu üben. Weil nach Ansicht des Verfassungsschutzes aber Äußerungen von Parteivertretern darauf hindeuten, dass die Partei "auf eine "Abschaffung bzw. einen Sturz des politischen Systems" hinarbeite, bestünden "keine Zweifel mehr an der extremistischen Ausrichtung des gesamten Landesverbandes".
Verstöße gegen die Menschenwürde erblickt der Verfassungsschutz vor allem in etlichen abwertenden und diskriminierenden Äußerungen gegenüber Migranten und Deutschen mit Migrationshintergrund. Ein Landtagsabgeordneter habe im Mai 2023 auf Telegram von "kulturfremden und teils nicht integrierbaren und kriminellen Invasoren" geschrieben. Führenden Parteivertretern wird zudem "ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis" zugeschrieben. Deutsche mit Migrationshintergrund seien nach diesem Weltbild "keine vollwertigen Mitglieder der Gesellschaft".
Ferner mache die brandenburgische AfD den Parlamentarismus und die politischen Verhältnisse verächtlich, so der Vermerk. Ziel sei es, damit politische Gegner oder Regierungen zu delegitimieren. "Politische Gegner wurden von AfD-Politikern im Wahlkampf 2024 mehrfach als Verbrecher, Verräter und Geisteskranke bezeichnet", so der Vermerk. Die Partei wolle den in Art. 21 Abs. 1 S. 1 GG angelegten "Parteienstaat" grundsätzlich abschaffen. Auch der Justiz werde willfähriges Agieren nach Parteipolitik unterstellt und die Unabhängigkeit der Gerichte in Frage gestellte.
Zwar wird in dem Vermerk betont, "dass scharfe oder polemische Kritik an der Regierung nicht gegen das Demokratieprinzip verstößt". Gleichwohl habe die Partei über bloße Einzelfälle hinaus den "Rahmen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung" durch die aufgezeigten Äußerungen und damit verbundenen Haltungen verlassen. "Die verfassungsfeindlichen Äußerungen und Verhaltensweisen prägen den Gesamtcharakter des AfD Landesverbandes", heißt es daher zusammenfassend.
jb/LTO-Redaktion
mit Materialien der dpa
* Version vom 14.08.25. Zuvor hieß es unzutreffend, dass das BVerwG die Rechtmäßigkeit der Einstufung der AfD als Verdachtsfall bestätigte. Richtig ist, dass hiergegen keine Revision zugelassen wurde und das BVerwG die Nichtzulassungsbeschwerde der AfD abgewiesen hat.
Vermerk geleakt: . In: Legal Tribune Online, 13.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57902 (abgerufen am: 10.03.2026 )
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