StA Aachen beabsichtigt Strafbefehl: AfD-Abge­ord­neter soll Exa­mens­zeugnis gefälscht haben

22.01.2026

Gegen den AfD-Abgeordneten Klaus Esser soll ein Strafbefehl wegen des Vorwurfs gefälschter Hochschul-Abschlüsse ergehen. Es geht dabei um das Bestehen des ersten juristischen Staatsexamens und das Führen des Titels "Master of Laws".

Die Staatsanwaltschaft Aachen will einen Strafbefehl über 90 Tagessätze von je 150 Euro gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Klaus Esser wegen mutmaßlich gefälschten Hochschulabschlüsse beantragen. Es geht auch um das 1. juristische Staatsexamen. Das erfuhr die dpa. Für den Vorgang soll die Immunität des Abgeordneten temporär aufgehoben werden. Darüber soll laut einem WDR-Bericht in der kommenden Woche entschieden werden.

Die Staatsanwaltschaft Aachen äußerte sich auf Anfrage nicht. Bei dem geplanten Strafbefehl in Höhe von insgesamt 13.500 Euro wäre Esser gerade so nicht vorbestraft – das wäre er gemäß §§ 32 Abs. 2 Nr. 5 lit. a), 53 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) erst ab 91 Tagessätzen. Der Abgeordnete kündigte am Mittwoch allerdings an, gemäß § 410 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) Einspruch einzulegen – damit könnte es dann gemäß § 411 Abs. 1 S. 2 StPO zu einer strafrechtlichen Hauptverhandlung kommen.

Staatsanwaltschaft: Gefälschtes Zeugnis und falscher Titel

Die Staatsanwaltschaft Aachen hatte Ermittlungen gegen den AfD-Abgeordneten aufgenommen und im November 2024 seine Wohnung in Düren durchsuchen lassen. Wie die dpa erfuhr, bezieht sich der Strafbefehl auf ein gefälschtes Zeugnis über das Bestehen des ersten juristischen Staatsexamens und das unbefugte Führen eines Titels ("Master of Laws"). Esser, der in Köln und an der Fernuni Hagen Jura studierte, hatte sich mit den aus Sicht der Ermittler gefälschten Abschlüssen vor Jahren auf einen Job bei der AfD beworben.

Esser ging auf die konkreten Vorwürfe am Mittwoch nicht ein, sagte aber: "Ich werde den kleinlauten Versuch der Staatsanwaltschaft, das Verfahren mit einer symbolischen Geldstrafe zu beenden, selbstverständlich nicht hinnehmen und Einspruch erheben, damit auch dieses letzte Verfahren genauso eingestellt wird wie alle anderen davor auch."

Esser bezieht sich damit unter anderem auf eine Anzeige gegen ihn wegen angeblichen Unregelmäßigkeiten bei der Aufnahme von Neumitgliedern. Die Staatsanwaltschaft hatte diese Sache jüngst ad acta gelegt. Esser sprach am Mittwoch von einer "organisierten Schmutzkampagne" und "parteiinternen Denunzianten".

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

StA Aachen beabsichtigt Strafbefehl: . In: Legal Tribune Online, 22.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59125 (abgerufen am: 16.02.2026 )

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