Umsetzung des "Masterplans Migration": Anker­zen­tren in Bayern, Mit­wir­kungspf­lichten für Flücht­linge

01.08.2018

Die Umsetzung von Horst Seehofers "Masterplan Migration" schreitet weiter voran. Flüchtlinge müssen künftig bei der Überprüfung ihres Schutzstatus mitwirken. In Bayern haben zudem die ersten Ankerzentren eröffnet.

Bundesinnenminister Horst Seehofers (CSU) "Masterplan Migration" wird umgesetzt: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums (BMI) zur Änderung des Asylgesetzes (AsylG) beschlossen. Der Entwurf sieht eine Änderung des § 73 AsylG vor, bei dem ein neuer Absatz 3a eingefügt wird.

Asylbewerbern im Asylantragsverfahren werden darin Mitwirkungspflichten im Widerrufs- und Rücknahmeverfahren auferlegt. Nach Aufforderung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sind Asylbewerber danach verpflichtet, bei der Prüfung der Voraussetzungen des Widerrufs oder der Rücknahme ihres Schutzstatus mitzuwirken, soweit dies für die Prüfung erforderlich und den Betroffenen zumutbar ist. 

Bei einem Verstoß gegen Mitwirkungspflichten kann das BAMF den Schutzberechtigten entweder mit den Mitteln des Verwaltungszwangs zur Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten anhalten oder, bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen, nach Aktenlage über den Widerruf oder die Rücknahme entscheiden. Eine fehlende oder mangelhafte Mitwirkung des Betroffenen kann dabei zu seinen Lasten berücksichtigt werden.

Ankerzentren nehmen in Betrieb in Bayern auf

In Bayern haben am Mittwoch zudem die ersten Ankerzentren den Betrieb aufgenommen. Die Einrichtungen sollen Asylverfahren und damit auch Abschiebung oder Rückführung derjenigen Migranten beschleunigen, die kein Bleiberecht haben.

Das Wort "Anker" steht für An(kunft), k(ommunale Verteilung), E(ntscheidung) und R(ückführung). Das BAMF, die Bundesagentur für Arbeit, Jugendämter, Justiz- und Ausländerbehörden sollen dort vertreten sein. Kurze Wege sollen die Verfahren beschleunigen.

Kirchliche Organisationen, Flüchtlingshelfer und die Opposition haben die Ankerzentren hingegen als Abschiebelager kritisiert, sie warnen vor einer Ghettoisierung. Wenn mehrere Hundert Flüchtlinge ohne Perspektive und ohne Beschäftigung auf sehr engem Raum zusammenleben müssten, führe das unweigerlich zu Konflikten, warnte etwa die Caritas. Sie begrüßte aber die Ankündigung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU), der Freistaat werde alle Ermessensspielräume nutzen, um eine bessere Balance zu finden, wenn die Flüchtlinge Integrationsleistungen bringen. Das könnten etwa Arbeitserlaubnisse und Möglichkeiten zur Ausbildung sein.

Filiz Polat (Grüne), Sprecherin für Integrations- und Migrationspolitik, warnt vor einer inhumanen Politik gegenüber Schutzsuchenden. "Die neuen Einrichtungen sind nichts anderes als Integrationsverhinderungszentren, die mehr Probleme schaffen, als dass sie welche lösen. Mit den bayerischen Zentren werden nicht nur Geflüchtete, sondern auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Länder und der Kommunen zu Versuchskaninchen für die nach wie vor unausgereiften Pläne."

Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke*, bezeichnete gegenüber LTO die Ankerzentren als Ausdruck einer "flüchtlingsfeindlichen Politik" und als "Schande": "Arbeitsverbote, Residenzpflicht, beengte Wohnverhältnisse ohne Privatsphäre, Sachleistungsprinzip, Kantinenessen - Seehofers Anker-Zentren nehmen Geflüchteten jegliche Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben in Würde", so Jelpke. Sie seien Teil einer Politik, die allein auf Abschottung setze und Schutzsuchenden das Leben möglichst unerträglich machen soll.
 

acr/LTO-Redaktion

*Update d. Redaktion: Zitat am 01.08.2018 um 16.02 Uhr hinzugefügt.

Zitiervorschlag

Umsetzung des "Masterplans Migration": Ankerzentren in Bayern, Mitwirkungspflichten für Flüchtlinge . In: Legal Tribune Online, 01.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30109/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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