Die Kommission zur Anpassung der Abgeordnetenentschädigung hat ihren Bericht vorgelegt. Darin schlägt sie vor, dass die Diäten an die Bezüge eines Bundesrichters und die allgemeine Lohnentwicklung angepasst werden sollen.
Bei der Einführung der Abgeordnetenentschädigung hatte diese noch den Einkünften eines Bundesrichters (Besoldungsklasse R6) entsprochen. Eine automatische Anpassung dieser Bezüge ist nach der Diäten-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) jedoch unzulässig (Urt. v. 05.11.1975, Az. 2 BvR 193/74). Weil die Abgeordneten wiederholt auf eine Diätenerhöhung verzichteten, verdienen sie inzwischen mehrere hundert Euro weniger als ein Bundesrichter.
Ein Vorstoß im Jahr 2008, die Abgeordnetenentschädigung wieder an die Bezüge von Bundesrichtern anzupassen, war nach öffentlichem Druck gescheitert. Im Jahr 2011 setzte der Ältestenrat des Bundestages dann eine Kommission ein, die unter anderem „Empfehlungen für ein Verfahren für die künftige Anpassung der Abgeordnetenentschädigung“ vorlegen sollte.
Dem Kommissionsbericht zufolge sollen die Bezüge eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes als Ausgangsgröße für die Abgeordnetenentschädigung genommen werden. Diese Diäten sollen dann jährlich an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst werden. Um den Vorgaben des BVerfG zu entsprechen, soll der Bundestag in einem Übernahmebeschluss zu Beginn jeder Wahlperiode neu über diese Regelung entscheiden.
hog/LTO-Redaktion
Neuordnung der Abgeordnetendiäten: . In: Legal Tribune Online, 20.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8374 (abgerufen am: 17.01.2025 )
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