Druckversion
Montag, 8.12.2025, 11:07 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/a8k568224-vg-karlsruhe-asyl-syrien-bamf
Fenster schließen
Artikel drucken
57288

VG Karlsruhe verpflichtet BAMF zu Entscheidung: Keine "vor­über­ge­hend unge­wisse Lage" mehr in Syrien

27.05.2025

Syrien

Im Dezember 2024 wurde das Assad-Regime in Syrien gestürzt – seitdem herrscht die HTS-Miliz. Foto: picture alliance / Anadolu | Izettin Kasim

Der Sturz des Assad-Regimes könnte nun Folgen für Asylverfahren in Deutschland haben. Zunächst hatte das BAMF Asylverfahren von Syrern ausgesetzt. Doch ein weiterer Aufschub sei nicht mehr gerechtfertigt, entschied nun das VG Karlsruhe.

Anzeige

Da nach dem Sturz des Assad-Regimes die Lage "außerordentlich dynamisch, unübersichtlich und schwer zu bewerten" war, hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Entscheidung über Asylanträge aufgeschoben. Doch weil zur Überzeugung des Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe jedenfalls mittlerweile in Syrien vorübergehend keine ungewisse Lage besteht, darf das BAMF die Entscheidung über entsprechende Asylanträge nicht länger aufschieben. Das entschied das VG im Fall eines syrischen Staatsangehörigen (Besch. v. 23.05.2025, Az. A 8 K 5682/24).

Der Mann hatte bereits im Oktober 2023 einen Asylantrag gestellt. Eine Entscheidung des BAMF erging zunächst nicht, weshalb der Mann knapp ein Jahr später eine Verpflichtungsklage erhob, um eine entsprechende Entscheidung zu erwirken. Mit dieser Klage war er nunmehr beim VG Karlsruhe erfolgreich. Die 8. Kammer des VG Karlsruhe entschied, dass das BAMF zu einem weiteren Aufschub nicht mehr berechtigt sei, da die Voraussetzungen von § 24 Abs. 5 Asylgesetz (AsylG) nicht mehr gegeben seien – es bestehe keine vorübergehend ungewisse Lage mehr in Syrien.

Das BAMF hatte zunächst nicht über den Asylantrag entschieden, weil aus Behördensicht in Syrien im Zuge des langjährigen Bürgerkrieges bzw. des Regierungswechsel eine solche vorübergehend ungewisse Lage bestand. Daher wurden Entscheidungen über syrische Asylbegehren aufgeschoben. Die Kammer stellte nun klar, dass nur die Notwendigkeit besonderer Aufklärung zur vorübergehenden Aussetzung von Entscheidungen nach § 24 Abs. 5 AsylG führen dürfe. Denn der Zweck des Zuwartens bestehe darin, weitere Ermittlungen und Aufklärungen zu ermöglichen, so das VG. Rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten der Beurteilung dürfen kein Grund für Verzögerungen sein.

VG stützt sich auch auf BAMF-Lagebild

Davon ausgehend kam die Kammer zum Ergebnis, dass kein Verzögerungsgrund mehr bestehe. Anfang Dezember 2024 endete die Herrschaft des Assad-Regimes. Seitdem sei die von Hay'at Tahrir al-Sham (HTS) geführte Regierung stabil an der Macht und übe die Kontrolle über weite Teile des Landes aus. 

Es gebe etliche Erkenntnismittel zu dieser veränderten Lage in Syrien, unter anderem habe das BAMF selbst mittlerweile einen Länderreport erstellt ("Syrien nach Assad - Gegenwärtige Entwicklungen"), der auf alle für die Prüfung des Flüchtlingsschutzes, des subsidiären Schutzes sowie des Vorliegens von Abschiebungsverboten relevanten Fragen unter Auswertung verschiedener Erkenntnismittel eingehe. Zu berücksichtigen sei auch die bereits ergangene verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu den Voraussetzungen für die Gewährung von internationalem Schutz an arabische Syrer sunnitischen Glaubens. Zudem stellt die Kammer obergerichtliche Rechtsprechung zur aktuellen Lage in Syrien bezüglich der Frage des Flüchtlingsschutzes für Angehörige der kurdischen Volksgruppe ab – das OVG NRW hatte im Sommer 2024 erstmals entschieden, dass für Syrer kein pauschaler Schutzstatus mehr bestehe.

ProAsyl warnt: "Überall im Land gibt es noch Waffen"

Im Ergebnis verpflichtet das VG Karlsruhe das BAMF gleichwohl nur zum "Ob" der Entscheidung, nicht aber zu einem konkreten Inhalt derselben. Möglich ist also auch, dass dem Mann ein asylrechtlicher Schutz in Deutschland zugesprochen wird. Das BAMF muss ihn aber zunächst noch anhören.

Die Folgen der Entscheidung über den Einzelfall hinaus bleiben abzuwarten. Hinsichtlich des klaren Appells des Gerichts ans BAMF, die Asylverfahren nun weiter zu betreiben, weist Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von ProAsyl, gegenüber LTO darauf hin, dass das BAMF schon kürzlich wieder Anhörungen syrischer Asylantragsteller durchgeführt hat.

Die inhaltliche Wertung, in Syrien herrschten wieder stabile Verhältnisse, sieht er kritisch. Er warnt davor, nur spezifisch verfolgten Minderheiten die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. "Überall im Land gibt es noch Waffenlager. Solange die Regierung in Damaskus diese Waffen nicht einsammelt, kann es immer wieder zu Gräueltaten von Milizen gegenüber bestimmten Gruppen kommen", sagt Alaows, der selbst aus Syrien stammt und seit dem Sturz von Assad dreimal dort gewesen ist.

jb/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

VG Karlsruhe verpflichtet BAMF zu Entscheidung: . In: Legal Tribune Online, 27.05.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57288 (abgerufen am: 09.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Asyl- und Ausländerrecht
    • Abschiebung
    • Asyl
    • Flüchtlinge
    • Migration
  • Gerichte
    • Verwaltungsgericht Karlsruhe
Stacheldraht und Natodraht-Absperrung vor Flugzeug beim Start am Hamburger Flughafen (Symbolbild) 08.12.2025
Asyl

Leistungskürzungen, Verteilmechanismus, sichere Herkunftsstaaten:

EU-Innen­mi­nister einigen sich auf Ver­schär­fungen im Asyl­recht

Die EU-Staaten wollen mehr Abschiebungen. Dafür erhöhen sie den Druck auf die Betroffenen und bestimmen neue sichere Herkunftsländer. Wichtige Einigungen gibt es auch hinsichtlich der Verteilung der Asylsuchenden auf die EU-Staaten.

Artikel lesen
Andy Grote (SPD), Innensenator von Hamburg, Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) und Joachim Herrmann (CSU), Innenminister von Bayern, bei einer Pressekonferenz zum Abschluss der Innenministerkonferenz (IMK). 05.12.2025
Innere Sicherheit

Beschlüsse der Innenministerkonferenz:

Gemein­same Droh­nen­ab­wehr ab Dezember, Bund finan­ziert Asyl­zen­tren

Die Innenministerkonferenz in Bremen fasste 66 Beschlüsse. Die Schwerpunkte lagen diesmal in den Bereichen Drohnenabwehr und Gewaltprävention in Fußballstadien. Auch die Finanzierung von Asylzentren an Flughäfen wurde geklärt.

Artikel lesen
Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU, links) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU, rechts) auf der Regierungsbank im Bundestag, November 2025 05.12.2025
Asyl

Herkunftsstaaten, Pflichtbeistand, Einbürgerungssperre:

Bun­destag besch­ließt asyl­recht­liche Ver­schär­fungen

Der Bundestag beschloss am Freitag umstrittene Änderungen im Ausländerrecht. Die Listen sicherer Herkunftsstaaten sollen künftig per Rechtsverordnung erweitert werden können, der Rechtsbeistand bei drohender Abschiebehaft fällt weg.

Artikel lesen
Protestaktion der Kabul Luftbrücke und Campact am Weltflüchtlingstag vor dem Auswärtigen Amt 04.12.2025
Asyl

Bundesverfassungsgericht verlangt keine Aufnahme von Afghanen:

Frei­brief zum Wort­bruch

Ein afghanischer Richter hatte eine Aufnahmezusage für Deutschland, die ausgesetzt wurde. Das BVerfG verpflichtet die Regierung jetzt aber nur, endlich über die Visavergabe zu entscheiden. Einen Aufnahmeanspruch gab ihm Karlsruhe nicht. 
 

Artikel lesen
Haftzelle 03.12.2025
BRAK

"Abbau von Rechtsstaatlichkeit":

BRAK for­dert Bei­be­hal­tung verpf­lichten Rechts­bei­standes für Abschie­be­haft

Die Bundesregierung will den von der Ampel eingeführten verpflichtenden Rechtsbeistand im Rahmen von Asylverfahren abschaffen. Die BRAK äußert deutliche Kritik an den Plänen, das wäre ein “Abbau von Rechtsstaatlichkeit”. 

Artikel lesen
Demonstranten in Georgien auf dem Weg zum Parlament in Tiflis, Oktober 2025 02.12.2025
Asyl

VG Karlsruhe zu sicherem Herkunftsstaat:

Ein­stu­fung Geor­giens wider­spricht EU-Recht

Wie zuvor das VG Berlin hält auch das VG Karlsruhe die Einstufung Georgiens als sicheren Herkunftsstaat für nicht mit EU-Recht vereinbar. Das Gericht wendete die Regelung daher nicht an. Ab Sommer 2026 gilt eine andere Rechtslage.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg
Voll­ju­rist:in­nen (m/w/d) - Trainee­pro­gramm für an­ge­hen­de...

Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg , Ham­burg

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Regierungspräsidium Karlsruhe
Ju­ris­tin/Ju­rist (w/m/d) im höhe­ren Ver­wal­tungs­di­enst für den Be­reich der...

Regierungspräsidium Karlsruhe , Pforz­heim

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Fachseminare von Fürstenberg GmbH & Co. KG
Libra für Einsteiger & Fortgeschrittene

09.12.2025

Praxisrelevantes Wissen für die Strafverteidigung (5 Zeitstunden)

09.12.2025

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Get Ready for 2026

10.12.2025

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Sundowner @ Osborne Clarke - Hamburg - Die Winteredition

10.12.2025, Hamburg

Lizenzierung und Nutzung von KI

10.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH