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VG München zum Entzug der Waffenbesitzkarte: Zu spät vom Reichs­bür­gertum dis­tan­ziert

11.07.2019

Pistole mit Munition auf einer Waffenbesitzkarte

© Marlon Bönisch - stock.adobe.com

Die Behörden haben dem ehemaligen Co-Trainer der deutschen Biathlon-Nationalmannschaft zu Recht seine Waffenbesitzkarte entzogen, so das VG München. Der Mann habe sich zu spät vom Reichsbürgertum distanziert.

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Die Behörden haben dem ehemaligen Assistenztrainer der deutschen Biathlon-Nationalmannschaft, Andreas Stitzl, seine Waffe zu Recht abgenommen. Das hat das Bayrische Verwaltungsgericht München (VG) am Donnerstag bekanntgegeben (Urt. v. 10.07.2019, Az. M 7 K 17.910).

Seine Entscheidung begründete das VG damit, dass der Berufssoldat durch mehrere Schreiben im Jahr 2016 den Anschein erweckt habe, der sogenannten Reichsbürgerbewegung nahezustehen. So beantragte Stitzl etwa einen Staatsangehörigkeits-Nachweis und gab auf die Frage nach seinem Geburtsland das "Königreich Bayern" an. Nach eigenen Angaben habe er dies aber ohne Hintergedanken getan und den Staatsangehörigkeits-Nachweis nur aus Sicherheitsgründen beantragt, weil er damals so oft im Ausland gewesen sei.

Das VG überzeugte Stitzl mit seinem Vortrag aber nicht. Der begründete Verdacht, dem Reichsbürgertum nahezustehen, habe es dem Landratsamt Traunstein erlaubt, dem Mann seine waffenrechtlichen Erlaubnisse zu entziehen, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. "Ein schwieriger Fall", befand der Richter am Schluss eines langen Verhandlungstages. Aber: "Ein Berufssoldat, der hier so krasse Dinge unterschreibt" - das sei "schon eine Ansage".

Der ehemalige Co-Bundestrainer hatte sich im Prozess vehement von der Ideologie des Reichsbürgertums distanziert. Für das VG kamen seine Einlassungen aber zu spät. Die Distanzierung könne erst beim Beantragen einer neuen Waffenbesitzkarte berücksichtigt werden.

dpa/tik/LTO-Redaktion

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VG München zum Entzug der Waffenbesitzkarte: . In: Legal Tribune Online, 11.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36431 (abgerufen am: 10.09.2026 )

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