Druckversion
Freitag, 16.01.2026, 23:01 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/VG-5-K-65-21-vg-berlin-schadensersatz-haftung-polizei-einsatz-verkehrsunfall-sorgfaltspflicht-sonderrechte
Fenster schließen
Artikel drucken
54630

Zu schnell am Einsatzort: Poli­zist haftet für Schäden am Poli­zei­fahr­zeug

27.05.2024

Polizeiwagen (Symbolbild)

Im Zweifel dürfen Polizisten die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten – das gilt aber nicht ohne Einschränkungen. Foto: SteffenTravel/Adobe.stock.com

Im Einsatz muss es für Polizisten schnell gehen. Es gibt aber auch ein "zu schnell", entschied das VG Berlin. Ein Polizist, der auf dem Weg zum Tatort mit überhöhter Geschwindigkeit einen Unfall baute, haftet daher anteilig für den Schaden.

Anzeige

Ein Polizeibeamter, der bei einem Einsatz mit dem Dienstfahrzeug einen Unfall verursacht, kann für den hieraus entstehenden Schaden in Regress genommen werden, wenn er bei unübersichtlicher Verkehrslage mit zu hoher Geschwindigkeit zum Einsatzort fährt. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin entschieden (Urt. v. 18.03.2024, Az. VG 5 K 65/21), wie aus einer am Montag veröffentlichten Pressemitteilung hervorgeht.

Der Kläger, ein Polizeikommissar des Landes Berlin, erhielt im November 2017 den Auftrag für einen Einsatz in Berlin-Lübars. Dort war ein "gegenwärtig stattfindender Einbruch" gemeldet worden. Auf dem Weg zum Tatort kam zu einer Kollision mit einem anderen Pkw, wodurch ein erheblicher Schaden entstand. Unmittelbar zuvor hatte das Polizeifahrzeug eine Geschwindigkeit von 92 km/h erreicht; trotz starker Bremsung war die Kollision mit einer Geschwindigkeit zwischen 30 und 35 km/h nicht mehr zu vermeiden.

Im Oktober 2020 zog der Polizeipräsident den Kommissar gemäß § 48 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) zum Ersatz der Hälfte des am Einsatzfahrzeug entstandenen Schadens heran, weil er grob fahrlässig gegen seine dienstlichen Sorgfaltspflichten verstoßen habe. Mit der hiergegen gerichteten Klage machte der Polizist geltend, ihm sei nur einfache Fahrlässigkeit – für die er nach § 48 BeamtStG nicht haften würde – vorzuwerfen. Es sei zudem besondere Eile geboten gewesen, weil anderenfalls die Einbrecher nicht mehr am Tatort anzutreffen gewesen wären.

Einsatzzweck rechtfertigte nicht Gefährdung von Dritten

Das VG Berlin hat die hiergegen gerichtete Klage abgewiesen. Der Polizeikommissar habe die ihm aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) obliegenden Pflichten grob fahrlässig verletzt. Auch bei einer Inanspruchnahme von Sonderrechten gemäß § 35 StVO dürften die Vorschriften über die zulässige Höchstgeschwindigkeit nur missachtet werden, wenn dies in einem angemessenen Verhältnis zur dadurch verursachten Gefährdung der öffentlichen Sicherheit stehe.

Daran habe sich der Polizist nicht gehalten. Die konkreten Verhältnisse am Unfallort hätten von ihm größere Vorsicht und damit eine niedrigere Geschwindigkeit verlangt. Zudem habe der Einsatzzweck die Gefährdung Dritter nicht gerechtfertigt, da es nur um einen Einsatz im Zusammenhang mit einem gegenwärtigen Einbruch, nicht aber um eine akute Gefährdung von Personen gegangen sei.

Der Polizeikommissar konnte daher anteilig in Höhe der Hälfte des am Einsatzfahrzeug entstandenen Schadens, insgesamt 4.225,59 Euro, in Regress genommen werden, wobei das Mitverschulden des anderen Unfallbeteiligten berücksichtigt wurde.

Gegen das Urteil kann der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.

lmb/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Zu schnell am Einsatzort: . In: Legal Tribune Online, 27.05.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54630 (abgerufen am: 16.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verwaltungsrecht
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Haftung
    • Polizei
    • Regress
    • Schadensersatz
    • Straßenverkehr
  • Gerichte
    • Verwaltungsgericht Berlin
Ein Mann sitzt am PC und spielt Glücksspiele 15.01.2026
Glücksspiel

EuGH zu Online-Glücksspiel:

Geschäfts­führer haften nach dem Recht des Wohn­sitzes des Spie­lers

Wer ohne Konzession Online-Glücksspiel anbietet, riskiert mehr als Ärger mit den Aufsichtsbehörden. Nach einem EuGH-Urteil können Spieler ihre Verluste auch von Geschäftsführern persönlich zurückfordern – nach dem Recht ihres Wohnsitzstaates.

Artikel lesen
Foto des Klägers, Lars Ritter, im Verhandlungssaal am Verwaltungsgericht Berlin 14.01.2026
Polizei

Polizei scheitert mit Rechtsmittel am OVG Berlin-Brandenburg:

Sch­merz­griff gegen Kli­maak­ti­visten bleibt rechts­widrig

Ein Klimaaktivist leistet keinen Widerstand, dennoch setzt die Berliner Polizei Schmerzgriffe ein. Das VG Berlin erklärte das Vorgehen für rechtswidrig. Mit ihrem Rechtsmittel gegen die Entscheidung scheitert die Polizei nun auch vor dem OVG.

Artikel lesen
Mann sitzt vor seinem Laptop und hält sich die Hände ins Gesicht 13.01.2026
Künstliche Intelligenz

Rechtsverletzungen im Arbeitsverhältnis:

Wer haftet beim Ein­satz von KI im Job?

Schon jetzt ist der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in vielen Berufsfeldern gängig. Doch wer haftet, wenn beim Einsatz der KI etwas schief geht? Gelten die allgemeinen Haftungsregeln und -privilegierungen für Arbeitsverhältnisse? 

Artikel lesen
Raser auf einer Stadtautobahn in der Nacht 12.01.2026
Auto

Bei Nutzung für Drogenkurierfahrten und illegale Autorennen:

Justiz soll Miet­wagen künftig leichter ein­ziehen können

Mietautos, die für Drogendeals und illegale Rennen genutzt werden, sollen künftig leichter von der Justiz konfisziert werden können. Das sieht eine Bundesratsinitiative Berlins vor. Geplant sind Verschärfungen im StGB und BtMG. 

Artikel lesen
Auf einer Grasfläche liegt viel Konfetti verteilt 12.01.2026
Schadensersatz

OLG Köln zum Malheur beim Karneval:

Kon­fet­ti­k­a­none macht "top­gepf­legten" Garten dre­ckig

Gartenliebhaber gegen Karnevalswütige: Wie hoch ist der Schaden, wenn eine Konfettikanone eine penibel gepflegte Grünanlage versaut? Welch ein Glück, dass diesen Fall das mit der jecken Zeit vertraute OLG Köln zu entscheiden hatte.

Artikel lesen
Der angeklagte Polizist sitzt neben seinem Verteidiger auf der Anklagebank 06.01.2026
Polizei

AG Mannheim zur Beweismanipulation:

Poli­zist frei­ge­spro­chen, der Beschul­digtem Gras unter­ge­schoben hat

Ein Beamter war mit dem Ergebnis einer Polizeikontrolle nicht zufrieden und schob einem Beschuldigten Gras unter. Dass das keine Verfolgung Unschuldiger durch Amtsträger war, hat das AG Mannheim in einem interessanten Urteil entschieden.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Fieldfisher
Re­fe­ren­dar:in (m/w/d) am Stand­ort Ham­burg

Fieldfisher , Ham­burg

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) Öf­f­ent­li­ches Recht

Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB , Köln

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WÄL­TE (W/M/D) FÜR VER­SI­CHE­RUNGS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Ham­burg

Logo von Wolfgang Metzner GmbH & Co KG
Fach­lek­tor (m/w/d)

Wolfgang Metzner GmbH & Co KG , Ber­lin

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) für Bau- und Ar­chi­tek­ten­recht

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen

Logo von Bundesamt für Justiz
Re­fe­rats­­lei­tung (m/w/d)

Bundesamt für Justiz , Bonn

Logo von Duale Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe
Ju­rist*in (m/w/d) im Prü­fung­s­amt

Duale Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe , Karls­ru­he

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz im Fernstudium/ online

16.01.2026

Unterhaltsberechnung mit dem Programm WinFam/IFam (Gutdeutsch) Themenschwerpunkt: Selbstständigkeit

17.01.2026, Köln

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Sportrecht

19.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Gewerbliches Mietrecht

20.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Privates Baurecht

20.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH