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Strafmaßverkündung im New Yorker Vergewaltigungsprozess: 23 Jahre Haft für Ex-Film­mogul Harvey Wein­stein

11.03.2020

Harvey Weinstein

Bild: David Shankbone, wikimedia commons, CC BY 3.0, Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Nach dem Schuldspruch Ende Februar verkündete der Richter nun in New York das Strafmaß. Harvey Weinstein ist wegen Sexualverbrechen zu 23 Jahren Haft verurteilt worden. Dies bedeutet jedoch noch kein endgültiges Ende der Verfahren für den 67-Jährigen.

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Zwei Wochen nach dem Schuldspruch wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung verkündete der Richter James Bruke das Strafmaß des früheren Hollywood-Produzenten Harvey Weinstein. Der Richter verurteilte den 67-jährigen zu 23 Jahren Haft, die er in einem Gefängnis im Bundesstaat New York ableisten soll.

Aktuell befindet sich Weinstein nach einem Krankenhausaufenthalt im Gefängnis Rikers Island in New York.

US-Medienberichten zufolge wandte sich Weinstein zum ersten Mal seit Beginn des Prozesses selbst an den Richter und beteuerte seine große Reue "gegenüber allen Frauen", aber auch für "diese Situation".

Die Staatsanwaltschaft hatte im Vorfeld eine harte Strafe gefordert. Die Höchststrafe wäre ein Strafmaß von 29 Jahren Haft gewesen. Nach der Verkündung des Strafmaßes bezeichnet der New Yorker Bezirksstaatsanwalt die Strafe als "[…] eine Warnung an alle Sexualstraftäter und gewalttätigen Partner in allen Bereichen der Gesellschaft".

Weinsteins Chef-Verteidigerin hatte eine milde Strafe gefordert und bereits angekündigt, Rechtsmittel einzulegen.

Eine Jury hatte Weinstein Ende Februar wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung für schuldig befunden. Nicht schuldig sei er aber in den beiden schwersten Anklagepunkten des "raubtierhaften sexuellen Angriffs" sowie eines noch schwereren Vorwurfs bezüglich Vergewaltigung. In dem aufsehenerregenden Prozess ging es vor allem um zwei Vorwürfe: Weinstein soll 2006 die Produktionsassistentin Mimi Haleyi zum Oralsex gezwungen und die heutige Friseurin Jessica Mann 2013 vergewaltigt haben.

dpa/vbr/LTO-Redaktion

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Strafmaßverkündung im New Yorker Vergewaltigungsprozess: . In: Legal Tribune Online, 11.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40785 (abgerufen am: 15.04.2026 )

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