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Bayern: Landtag ver­ab­schiedet ums­trit­tenes Poli­zei­ge­setz

21.07.2021

Polizeibeamte

(c) Daniel Etzold - stock.adobe.com

Das neue Gesetz verschafft der Polizei weite Befugnisse und Ermächtigungsgrundlagen. Kritik hagelte es dafür viel, die SPD kündigte an, dagegen gerichtlich vorgehen zu wollen.

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Ungeachtet massiver Kritik der Opposition und aus Teilen der Bevölkerung hat der bayerische Landtag eine Reform des umstrittenen Polizeiaufgabengesetzes beschlossen. Die Mehrheit aus CSU und Freien Wählern stimmte am Dienstagabend für die Novelle. Die Grünen sowie SPD, FDP und auch die AfD votierten dagegen mit Nein. Die SPD-Fraktion kündigte umgehend eine Klage an.

Das Polizeiaufgabengesetz regelt die Kompetenzen der Polizei im Umgang mit Beschuldigten, aber auch in bestimmten Einsatzlagen. Das jetzige Änderungsgesetz sieht unter anderem vor, dass die Polizei künftig zwar weniger Befugnisse bei einer sogenannten "drohenden Gefahr" hat. Dann darf die Polizei in so einem Fall etwa nur noch handeln, wenn es um überragend wichtige Rechtsgüter wie den Schutz von Leben geht. Bisher war dies auch schon möglich, wenn "erhebliche Eigentumspositionen" bedroht schienen. Ferner sollen durch neue Definitionen die Begriffe drohende und konkrete Gefahr besser voneinander abgegrenzt werden.

Doch Grüne, SPD und FDP beklagten in der Debatte am Dienstagabend erneut, dass im Gegenzug dafür die Definition der drohenden Gefahr schwammig bleibe und die Polizei entsprechend weitergehende Befugnisse als zuvor haben werde. SPD-Rechtspolitiker Horst Arnold kritisierte etwa, die bayerische Polizei bekomme mehr Rechte als das Bundeskriminalamt bei der Terrorbekämpfung. Mehrere Vorschriften auch in dem geänderten Gesetz sind nach Ansicht der SPD verfassungswidrig, man werde deshalb vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof ziehen. Die AfD beklagte dagegen, das bestehende Gesetz werde unnötigerweise aufgeweicht. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verteidigte die Novelle: Man wolle "Straftaten verhüten, Gefahren abwehren und Opfer schützen". Die Gesetzesnovelle sorge dabei für "noch mehr Transparenz" und "noch besseren Rechtsschutz."

Stephan Thomae (FDP) zufolge stellt die PAG-Novelle den gescheiterten Versuch der Bayerischen Staatsregierung dar, eine "Klatsche" vor dem Bundesverfassungsgericht abzuwenden. Gegenüber LTO erklärt der FDP-Fraktionsvize im Bundestag, dass "auch nach der Novelle Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte und Journalisten nur unzureichend geschützt sind". Seine Verfassungsbeschwerde und sein Normenkontrollantrag, welche er gemeinsam mit anderen beim Bundesverfassunsgericht im Jahr 2018 eingereicht hat, werde er daher nicht zurückziehen. Viele der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Normen seien gar nicht oder nur redaktionell geändert worden, ergänzt Thomae.

Demonstrationen gegen das Gesetz in München

Zuletzt hatten am vergangenen Sonntag rund 2.000 Menschen in München gegen das Gesetz demonstriert - die Linke kündigte dabei zudem eine weitere Klage an. Gegen das Gesetz in der bisherigen Fassung liegen schon seit Jahren mehrere Klagen etwa von SPD und Grünen auf dem Tisch, über diese wurde aber bislang noch nicht entschieden.

Die nun von CSU und Freien Wählern vereinbarten Änderungen gehen vor allem auf Vorschläge einer Expertenkommission aus dem September 2019 zurück. Hierzu zählen auch verschärfte Regeln für DNA-Analysen und die Verkürzung eines richterlich angeordneten Präventivgewahrsams auf insgesamt nunmehr maximal zwei Monate. Wer zur Verhinderung von möglicherweise drohenden Straftaten präventiv länger als einen Tag eingesperrt wird, hat künftig Anspruch auf einen Rechtsanwalt.

Die Kritik an der aktuellen Gesetzesnovelle entzündete sich unter anderem an einer Zuverlässigkeitsüberprüfung von Bürgern. Kritiker sehen darin eine Bedrohung für die Bürgerrechte und ein Einfallstor für zukünftige Überwachungsmaßnahmen. Herrmann, der diese Kritik schon wiederholt als unberechtigt zurückgewiesen hatte, sagte, es gehe unter anderem um den Schutz von Großveranstaltungen - und zwar auf Betreiben der Veranstalter und mit Zustimmung der Betroffenen.

cp/LTO-Redaktion/dpa

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Bayern: . In: Legal Tribune Online, 21.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45526 (abgerufen am: 10.08.2026 )

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