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CDU/CSU-Fraktion zieht vors BVerfG: Ist die Ampel-Regie­rung zu sch­nell beim Geset­ze­ma­chen?

09.10.2023

Deutscher Bundestag (Symbolbild)

Die Ampel-Regierung hat eine Parlamentsanfrage der Opposition über die Erarbeitung von Gesetzesentwürfen verweigert. Nun strengt die Unionsfraktion ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht an. Foto: picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka

Erneut erhebt die Unionsfraktion den Vorwurf, die Ampel-Regierung prügele Gesetze zu schnell durch den Bundestag, Abgeordnete könnten so kaum reagieren. Eine unbeantwortete parlamentarische Anfrage wird nun ein Fall für das BVerfG.

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Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zieht wegen der Nicht-Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch das Bundesinnenministerium von Nancy Faeser (SPD) vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Die Fraktion bestätigte am Samstag gegenüber der Bild, ein Organstreitverfahren gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG anzustrengen.

In der Anfrage habe man von der Ampel-Bundesregierung wissen wollen, wie sie bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen vorgehe, zum Beispiel wie viel Zeit man Ländern, Kommunen und Betroffenen gebe, um die Auswirkungen geplanter Gesetze zu prüfen, sagte Hendrik Hoppenstedt, Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion. Die Bundesregierung habe eine entsprechende Antwort aber verweigert. 

Ampel: Beantwortung der Anfrage sei "mit zumutbarem Aufwand" nicht möglich

"Es drängt sich daher der Verdacht auf, dass die Ampel unter keinen Umständen öffentlich eingestehen will, dass sie andauernd gegen die Regeln guter Gesetzgebung verstößt", kritisierte Hoppenstedt. Für die Anhörung der Betroffenen und für eine sorgfältige Erarbeitung der Gesetzentwürfe bleibe keine Zeit mehr. "Das Heizungsgesetz ist das beste Beispiel, dass dabei völlig weltfremde und praxisuntaugliche Regelungen herauskommen."

Die Bild zitiert aus einem Schreiben des Innenministeriums an die Unionsfraktion, wonach die Beantwortung der Anfrage "mit zumutbarem Aufwand auch in Anbetracht der gewährten Fristverlängerung ohne Gefährdung der fristgerechten Erledigung der Fachaufgaben in den befassten Arbeitseinheiten" nicht möglich sei.

CDU und CSU halten dagegen: Wenn die Bundesregierung behauptet, dass die Zusammenstellung der erfragten Informationen zu aufwändig wäre, dann sei das in keiner Weise glaubhaft, betonte Ansgar Heveling, Justiziar der Unionsfraktion. "Wir haben das Antwortverhalten der Bundesregierung mehrfach gerügt, leider erfolglos", sagte er. "Deswegen mussten wir nun das Bundesverfassungsgericht anrufen, um auf diesem Wege Auskunft auf unsere Fragen zu erhalten."

Debatte: Wann haben Abgeordnete zu wenig Zeit zur Beurteilung eines Gesetzentwurfs?

Erst diesen Sommer hatte das Bundesverfassungsgericht einem Eilantrag des ehemaligen Berliner Justizsenators und CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann stattgeben und die geplante Verabschiedung des umstrittenen Heizungsgesetzes aufgrund zu kurzer Vorbereitungszeiten der Abgeordneten gestoppt.

Diese Entscheidung hatte für viel Aufregung und eine große Debatte über Fristen während des Gesetzgebungsverfahrens gesorgt. So kritisierte beispielsweise LTO-Redakteur Hasso Suliak eine "Übergriffigkeit" des Bundesverfassungsgerichts, das Respekt im Umgang mit dem Bundestag vermissen lassen. Anderer Ansicht ist etwa Professor Dr. Krüper in seinem ebenfalls auf LTO veröffentlichten Kommentar, der den Eigenwert des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens gestärkt sieht und den Ausgang des Verfahrens in Karlsruhe zugunsten der Beteiligungsrechte der Abgeordneten begrüßte.

dpa/mw/LTO-Redaktion 

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CDU/CSU-Fraktion zieht vors BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 09.10.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52874 (abgerufen am: 10.04.2026 )

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