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Wegen unmenschlicher Behandlung: OVG NRW stoppt Abschie­bungen nach Grie­chen­land

26.01.2021

Griechische Flagge auf Straße gemalt. Ein paar Füße stehen davor.

robsonphoto - stock.adobe.com

Obwohl zwei Männer bereits in Griechenland einen Schutzstatus erhalten haben, durften ihre Asylanträge in Deutschland nicht grundsätzlich abgelehnt werden. Ihnen drohe im Fall der Abschiebung eine unmenschliche Behandlung, so das OVG NRW.

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Weil Griechenland derzeit die grundlegendsten Bedürfnisse von Flüchtlingen nicht erfüllen kann, darf das Bundesamtfür Migration und Flüchtlinge (BAMF) grundsätzlich nicht in das EU-Land abschieben. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden, wie am Dienstag bekannt wurde (Urteile vom 21.1.2021, Az.11 A 1564/20.A sowie 11 A 2982/20.A)

Das Bundesamt hatte Asylanträge eines Eritreers und eines Palästinensers aus Syrien abgelehnt, weil die beide bereits in Griechenland einen internationalen Schutzstatus erhalten hatten, aber dennoch nach Deutschland weitergezogen waren. Sie sollten abgeschoben werden. Im Gegensatz zu den Gerichten aus Arnsberg und Düsseldorf, die als Vorinstanzen über die Verfahren urteilten, sieht das OVG die Gefahr, "dass sie im Falle ihrer Rückkehr dorthin ihre elementarsten Bedürfnisse ("Bett, Brot, Seife") für einen längeren Zeitraum nicht befriedigen können", heißt es in der Mitteilung.

Im Falle der Rückkehr nach Griechenland drohe den Männern die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung. Sie könnten für einen längeren Zeitraum nicht in den Aufnahmeeinrichtungen unterkommen, hätten keine Chance auf Wohnraum, Arbeit oder Sozialleistungen. Bereits jetzt sei eine hohe Zahl von anerkannten Schutzbedürftigen in Griechenland obdachlos. Die Corona-Pandemie und ihre Konsequenzen für den Tourismus hätten erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftslage des Landes, so das OVG, das die Revision gegen seine Urteil nicht zugelassen hat. Das BAMF könnte nur noch Nichtzulassungsbeschwerde erheben, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheiden müsste. 

dpa/pdi/LTO-Redaktion

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Wegen unmenschlicher Behandlung: . In: Legal Tribune Online, 26.01.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44094 (abgerufen am: 19.01.2026 )

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