Im Fall der Wikileaks-Veröffentlichungen aus dem NSA-Untersuchungsausschuss kann die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen Geheimnisverrats aufnehmen. Bundestagspräsident Norbert Lammert hat eine entsprechende Ermächtigung erteilt.
Die Enthüllungsplattform Wikileaks hat geheime Informationen aus dem NSA-Ausschuss des Bundestags veröffentlicht. Die 2420 Dokumente kämen aus verschiedenen Bundesbehörden, darunter Bundesnachrichtendienst (BND), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), teilte Wikileaks mit.
Um streng geheime Unterlagen soll es sich allerdings nicht handeln, dafür ist die Geheimhaltungsstufe der öffentlich gewordenen Dokumente nicht hoch genug. Trozdem: Die Arbeitsweise des Nachrichtendienstes können Interessierte jetzt nachvollziehen. Ersten Auswertungen zufolge sollenl Papiere darunter seien, die die Zusammenarbeit zwischen der amerikanischen National Security Agency (NSA) und dem BND belegen.
Der Ausschuss-Vorsitzende Patrick Sensburg sagte den Blättern der Funke Mediengruppe, ein ausländischer Hackerangriff könne nicht ausgeschlossen werden. Er beklagte, dass der Bundestag "nicht unmittelbar nach Bekanntwerden des Lecks Sicherungsmaßnahmen eingeleitet hat".
Der Ausschuss befasst sich seit April 2014 mit der Datenspionage der Geheimdienste, vor allem der NSA. Zahlreiche Unterlagen sind als vertraulich eingestuft. Oft tagt der Ausschuss unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Nach Leaks aus NSA-Untersuchungsausschuss: . In: Legal Tribune Online, 02.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21345 (abgerufen am: 05.10.2024 )
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