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BGH sagt Beratungstermin ab: Kein Zeit­druck bei Ver­hand­lungen zu Kaiser's Ten­gel­mann

11.11.2016

Einkaufswagen im Supermarkt

© Eisenhans - Fotolia.com

Die Gespräche über die Zukunft der angeschlagenen Supermarktkette Kaiser's Tengelmann ziehen sich in die Länge. Jetzt ist immerhin klar: Die Gerichte schaffen in der Zwischenzeit keine Fakten.

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Wegen der laufenden Verhandlungen fällt der Bundesgerichtshof (BGH) im Streit um die Zukunft von Kaiser's Tengelmann vorerst keine Entscheidungen. Ein für den 15. November anberaumter Beratungstermin sei auf übereinstimmende Bitten der Beteiligten hin abgesagt, teilte das Gericht am Freitag in Karlsruhe mit. Damit lastet auf den Gesprächen etwas weniger Zeitdruck.

Der Kartellsenat wollte sich mit mehreren Beschwerden gegen eine Eilentscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf befassen. Damit war das OLG Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel Mitte Juli in die Parade gefahren, der die geplante Fusion von Edeka und Kaiser's Tengelmann trotz Bedenken des Bundeskartellamts ausnahmsweise genehmigt hatte. Das Hauptverfahren in Düsseldorf ruht seit dieser Woche auf Antrag des klagenden Rewe-Konzerns.

Edeka will Tengelmann möglichst ganz und schnell übernehmen

Marktführer Edeka würde die rund 450 Supermärkte von Kaiser's Tengelmann gern übernehmen. Gabriels Ministererlaubnis sollte dafür den Weg frei machen. Die Düsseldorfer Eilentscheidung verhinderte allerdings den Vollzug. Die Richter störten sich an geheimen Gesprächen Gabriels. Bei einigen Beteiligten habe dadurch der Eindruck entstehen müssen, dass der Minister bei seiner Entscheidung befangen gewesen sei, heißt es in dem OLG-Beschluss. Damit ist die Fusion bis zum finalen Urteil im Hauptsacheverfahren nicht möglich.  

Die Düsseldorfer Richter hatten gegen diesen Beschluss keine Rechtsmittel zugelassen. Mit Nichtzulassungsbeschwerden zum BGH versuchten Gabriel, Edeka und Kaiser's Tengelmann, trotzdem eine Revisionsverhandlung durchzusetzen. Außerdem erhoben Gabriel und Edeka Rechtsbeschwerden wegen angeblicher Verfahrensmängel. Über diese Beschwerden wollte der Kartellsenat des BGH am 15. November beraten. Die Entscheidung war für denselben Tag angekündigt.

Zähe Schlichtungsgespräche zwischen Rewe und Edeka

Inzwischen haben sich die zerstrittenen Supermarktketten in Schlichtungsgesprächen darauf geeinigt, dass Rewe nach der Übernahme durch Edeka einen Teil der Berliner Tengelmann-Filialen bekommen soll. Bei den Details liegen die Parteien aber noch auseinander.

Im Gegenzug soll Rewe seine Klage gegen die Ministererlaubnis zurückziehen. Die Mitkläger Norma und Markant haben dies schon getan. Derzeit ist das Hauptverfahren in Düsseldorf lediglich ausgesetzt, um abzuwarten, ob eine außergerichtliche Einigung gelingt.

Der Kompromiss soll bei der hoch verschuldeten Supermarktkette möglichst viele der mehr als 15.000 Arbeitsplätze retten. Ursprünglich war eine Einigung für Freitag angepeilt. Am Mittwoch wurden die Gespräche aber auf kommenden Montag vertagt.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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BGH sagt Beratungstermin ab: . In: Legal Tribune Online, 11.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21135 (abgerufen am: 11.04.2026 )

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