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Justizministerkonferenz der Länder: Ille­gale Auto­rennen, Digi­ta­li­sie­rung, stär­kere Justiz

22.06.2017

Landesjustizminister mit Heiko Maas

JuMiKo 2017, Rheinland Pfalz

Zwei Tage lang haben die Landesjustizminister beraten. Wird das BGB der Digitalisierung und das Zeugnisverweigerungsrecht der Lebenswirklichkeit noch gerecht? Wie können Raser härter bestraft und die Justiz gestärkt werden? 

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Im pfälzischen Deidesheim ist am Donnerstag die 88. Frühjahrskonferenz der Justizminister der Länder unter Vorsitz des rheinland-pfälzischen Justizministers Herbert Mertin zu Ende gegangen. Zwei Tage lang haben die Ministerinnen und Minister über verschiedene aktuelle justizpolitische Fragen beraten.

Ein zentrales Thema der Konferenz waren die Folgen der Digitalisierung auf das Zivilrecht. Es ging um Überlegungen zur Schaffung eines "Dateneigentums", zum digitalen Vertragsrecht, dem digitalen Persönlichkeitsrecht sowie um den digitalen Nachlass. Nach fast zweijähriger Arbeit kam die Arbeitsgruppe "Digitaler Neustart" in ihrem Abschlussbericht zu dem Ergebnis, dass das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in seiner derzeitigen Fassung in vielen Punkten in der Lage sei, auch den Problemen gerecht zu werden, die sich als Folge der Digitalisierung stellen.

An anderen Punkten sieht die Arbeitsgemeinschaft gesetzgeberischen Handlungsbedarf, so vor allem  im digitalen Vertragsrecht, aber auch bei einzelnen Aspekten des digitalen Persönlichkeitsrechts und des digitalen Nachlasses. Der Hamburger Justizsenator Dr. Till Steffen betonte, dass die Arbeit damit nicht abgeschlossen sei. Es gebe weitere digitale Themen wie die Beeinflussung durch Social Bots und Big Data, mit denen sich die  Justizminister auch weiter beschäftigen würden. "Wir wollen insgesamt sicherstellen, dass die Rechte der Verbraucher in allen digitalen Bereichen geschützt werden", sagte er am Donnerstag.

Spontane Autorennen an der Ampel sollen strafbar sein

Mit einem Beschluss zur Strafbarkeit illegaler Autorennen reagieren die Justizminister der Länder auf die Zunahme von Fällen, bei denen Unbeteiligte getötet oder schwer verletzt werden. Für Aufsehen hatte in diesem Jahr insbesondere das Mord-Urteil für die Berliner Ku’damm-Raser gesorgt, welches allerdings bislang einen Einzelfall darstellt. Die Minister wollen schon verhindern, dass es überhaupt zu Todesfällen kommt. 

Zur Abschreckung soll die Teilnahme an einem Autorennen künftig nicht mehr als bloße Ordnungswidrigkeit geahndet, sondern durch einen Straftatbestand unter Strafe gestellt werden. Die Landesvertreter begrüßen daher die Bundesratsinitiative für einen entsprechenden Gesetzesentwurf aus dem September 2013, den der Bundestag nun aufgegriffen hat.

Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann sieht darin ein "klares Zeichen gegen diesen Irrsinn auf unseren Straßen." Nicht nur die Teilnehmer und Organisatoren solcher illegalen Rennen würden sich künftig für ihr Handeln strafrechtlich zu verantworten haben. Eine Beratung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages habe nämlich dazu geführt, dass nunmehr auch spontane Rennen von Ampel zu Ampel unter bestimmten Voraussetzungen strafbar sein sollen. An der Forderung, dass der Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode beschlossen wird, halten die Justizminister fest.

Mehrfache Opfervernehmungen vermeiden

Die Justizminister befassten sich auch mit der Vermeidung von Doppelvernehmungen bei Opfern von Sexualdelikten. Dabei sind sie einstimmig dem Vorschlag Niedersachsens gefolgt, zu prüfen, ob die Vernehmung des Zeugen in der Hauptverhandlung durch die Vorführung der Videoaufzeichnung einer früheren richterlichen Vernehmung ersetzt und eine erneute Ladung vermieden werden. "Die Vermeidung von Mehrfachvernehmungen dient dem Opferschutz und hat sich in Niedersachen hervorragend bewährt", erklärte die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz.

Gleichzeitig sprach sich eine große Mehrheit der Minister auch für eine nachträgliche Therapieunterbringung zum Schutz vor hochgefährlichen, psychisch gestörten Gewalt- und Sexualstraftätern aus. Zum Schutz der Allgemeinheit müsse eine Unterbringung auch dann möglich sein, wenn die Gefährlichkeit der Täter erst nach dem Strafurteil erkennbar wird. "Das ist starkes Signal für unsere Bürgerinnen und Bürger: Wir versuchen alles, um bestmöglich für ihre Sicherheit zu sorgen. Die Vorschläge des Bundesrates liegen schon lange auf dem Tisch - der Bund muss jetzt endlich handeln", hoffte Bayerns Justizminister Bausback.

ZVR für eheähnliche Lebenspartnerschaften?

Vor dem Hintergrund sich wandelnder Formen des partnerschaftlichen Zusammenlebens diskutierten die Landesvertreter auch über ein Zeugnisverweigerungsrecht (ZVR) für schutzbedürftige persönliche Nähebeziehungen. Solche hätten – über Ehe und Familie hinaus – in den vergangen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Es solle deswegen geprüft werden, ob die bestehenden Zeugnisverweigerungsrechte noch der Lebenswirklichkeit gerechnet werden.

"Menschen, die sich nahe stehen, bringen das durch vielfältige Formen zum Ausdruck. Die Ehe ist ein Teil davon, hat jedoch kein Alleinstellungsmerkmal mehr. Patchwork-Familien und eheähnliche Lebenspartnerschaften gehören in der Gesellschaft ebenso zum Alltag. Leider sind Menschen, die sich in so einem Verhältnis nahestehen, noch nicht vom Zeugnisverweigerungsrecht geschützt", äußerte sich Dr. Till Steffen, Justizsenator vom Hamburg.

"Deidesheimer Erklärung": mehr Personal für die Justiz

Neben den fachlichen Diskussionen verabschiedeten die Justizminister auch eine "Deidesheimer Erklärung". Unter dem Titel "Eine starke Justiz für einen starken Rechtsstaat" bekräftigen sie darin gemeinsam die hohe Bedeutung der Justiz für die innere Sicherheit und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gemeinsam mit Bundesjustizminister Heiko Maas sprechen sie sich für eine bessere Personalausstattung aus.

"So, wie wir aufgrund der aktuellen Herausforderungen die Polizei stärken, müssen wir auch für ausreichendes Personal in der Justiz sorgen. Dies betrifft die Gerichte und Staatsanwaltschaften, in gleicher Weise aber auch den Justizvollzug", sagte der Minister der Justiz und für Europa aus Baden-Württemberg Guido Wolf.

Die in der Justizministerkonferenz gefassten Beschlüsse haben zwar keinen Rechtssetzungscharakter. Von ihnen können aber Impulse für die rechtspolitische Entwicklung augehen. Die Herbstkonferenz wird am 9. November 2017 stattfinden.

mgö/LTO-Redaktion

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Justizministerkonferenz der Länder: . In: Legal Tribune Online, 22.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23259 (abgerufen am: 15.01.2026 )

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