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45302

AG Würzburg: Tau­ben­füt­tern ist kein Tier­schutz

25.06.2021

Mehrere Tauben

rostyle - stock.adobe.com

Weil sie trotz eines Verbots in Würzburg Tauben gefüttert hat, ist eine 61-Jährige selbsternannte Tierrechtsaktivistin zu einem Bußgeld verurteilt worden. Das Ordnungswidrigkeitenverfahren ging bis zum Amtsgericht.

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In einem Ordnungswidrigkeitenverfahren hat das Amtsgericht (AG) Würzburg eine selbsternannte Tierrechtsaktivistin zu einem Bußgeld in Höhe von zwei Mal je 50 Euro verurteilt (Az. Js 3852/20).

Im September 2019 und Januar 2020 wurden Mitarbeiter der Stadt Würzburg darauf aufmerksam, dass die Frau verbotenerweise Tauben fütterte. Beide Male bekam sie einen Bußgeldbescheid in Höhe von 100 Euro. Da sie hiergegen Einspruch einlegte, ging die Sache nunmehr zum AG Würzburg. Bei der mündlichen Verhandlung waren nach Angaben des Bayerischen Rundfunks (BR) auch etliche Tierschützerinnen und Tierschützer anwesend. Das Bußgeld hielt das AG aufrecht, es halbierte es jedoch.

Um die Taubenpopulation einzudämmen, hat die Stadt Würzburg, wie auch viele andere Städte, das Füttern von verwilderten Stadttauben verboten. Die Angeklagte kritisierte das Taubenmanagement der Stadt. Es gibt ihrer Ansicht nach zu wenig Taubenschläge. Tierschützerinnen und Tierschützer halten das Fütterungsverbot mit Art. 20a Grundgesetz und dem Gedanken des Tierschutzes für unvereinbar, sofern die Tauben nicht in ausreichenden Behausungen versorgt und bestandsreguliert werden.

"Wenn die Tauben nicht gezwungen sind, selbst für ihre Nahrung zu sorgen, haben sie viel Zeit und Energie für das Brutgeschäft. Die Folge: Sie vermehren sich sehr stark", heißt es seitens der Stadt Würzburg. "Durch den Anstieg der Taubenpopulation leiden die Tiere an Platzmangel und dieser verursacht massiven Stress unter den Tauben." Gegenüber dem BR erklärte die Frau, sie habe nichts Unrechtes getan. "Ich sehe gar nicht ein, dass ich mich hier wie ein Verbrecher verhalte und mich in den Untergrund verziehe und so tue, als ob ich etwas Verbotenes tue. Es ist sicherlich nichts Verbotenes, einem Tier etwas zu essen zu geben", erklärte die Frau.

Weiterhin gab die Frau gegenüber dem BR an, gegen die Entscheidung des AG vorgehen zu wollen. Bereits 2020 plante eine Rentnerin in einem ähnlichen Fall, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

jb/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

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AG Würzburg: . In: Legal Tribune Online, 25.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45302 (abgerufen am: 21.05.2025 )

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