Geplanter Handelsvertrag: EU und China sind sich prin­zi­piell einig

30.12.2020

Sieben Jahre wurde verhandelt, nun soll das Investitionsabkommen der EU mit China mehr Marktzugang und gerechtere Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen schaffen. Kritikern geht es nicht weit genug, konkret wird es wohl erst 2022.

China und die EU haben sich grundsätzlich auf ein zukunftsweisendes Investitionsabkommen geeinigt. Nach sieben Jahren verkündeten Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und chinesische Staatsmedien am Mittwoch den Abschluss der Verhandlungen. Zuvor hatten die EU-Spitze mit von der Leyen und Ratspräsident Charles Michel sowie Kanzlerin Angela Merkel für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron über Video mit Chinas Staats- und Parteichef Xi Jinping gesprochen.

Das Abkommen soll den Marktzugang für europäische Unternehmen in China verbessern, für faire Wettbewerbsbedingungen sorgen und neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen. Es ist der bislang umfassendste Versuch der EU, das wirtschaftliche Verhältnis mit der aufstrebenden, zweitgrößten Volkswirtschaft auf neue Füße zu stellen. Kritikern geht es aber nicht weit genug. Auch zeigte die künftige US-Regierung gewisse Vorbehalte gegenüber einem Alleingang der Europäer.

"Die Welt nach der Pandemie braucht eine starke Beziehung zwischen der EU und China", schrieb Kommissionspräsidentin von der Leyen auf Twitter. "Aber das setzt Zusammenarbeit und Vertrauen voraus - auch bei Handel und Investitionen." Die EU habe den größten offenen Markt der Welt. "Aber wir legen Wert auf Gegenseitigkeit und fairen Wettbewerb." Chinas Präsident sagte, das Abkommen demonstriere "Chinas Entschlossenheit zu einer weiteren Öffnung". 

Kritiker: Nur ein "öffentliches Lippenbekenntnis"

Der Durchbruch erfolgte, nachdem China auch bei dem Streitthema der Arbeitsrechte neue Versprechen gemacht hatte. So habe die kommunistische Führung zugesagt, "dauerhafte und nachhaltige Anstrengungen" zur Ratifizierung zweier Konventionen der internationalen Arbeitsorganisation ILO gegen Zwangsarbeit zu unternehmen, wie aus einer internen Unterrichtung an die EU-Mitgliedsstaaten hervorgeht, die der dpa vorliegt. Kritiker sahen allerdings nur ein "oberflächliches Lippenbekenntnis".

Als bevölkerungsreichstes Land der Erde mit 1,4 Milliarden Menschen ist China ein wichtiger Handels- und Wirtschaftspartner für die EU. Im vergangenen Jahr wurden täglich Waren im Wert von durchschnittlich 1,5 Milliarden Euro zwischen beiden Seiten gehandelt. Nach den USA ist China der zweitwichtigste Handelspartner der Europäer. Für die EU gilt der Abschluss des Abkommens auch als Voraussetzung für die Aufnahme von Gesprächen über ein Freihandelsabkommen.

Die grundsätzliche Einigung ist ein "erster Schritt", dem noch weitere Verhandlungen über den genauen rechtlichen Text des Abkommens und "bedeutende technische Arbeit" folgen werden, wie aus dem Papier an die EU-Mitglieder hervorgeht. Die EU-Kommission rechnet demnach mit einem Abschluss erst "Anfang 2022". Das Abkommen sei nur ein einzelnes Instrument, aber "nicht eine Wunderwaffe zur Lösung aller Probleme und Herausforderungen in Bezug auf China".

dpa/pdi/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Geplanter Handelsvertrag: . In: Legal Tribune Online, 30.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43873 (abgerufen am: 16.10.2024 )

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