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Austrittsvorbereitung beim IStGH: Süd­a­frika will nicht mehr

21.10.2016

Internationaler Strafgerichtshof

© amaretzek - Fotolia.com

Rückschlag für den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag: Südafrika will die Zusammenarbeit einstellen und hat dafür schon erste formale Schritte eingeleitet. Einige afrikanische Staaten sind mit der Arbeit des Gerichts unzufrieden.

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Südafrikas Regierung hat erste Schritte für den Rückzug des Landes vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) eingeleitet. Justizminister Michael Masutha teilte am Freitag mit, die Verpflichtungen gegenüber dem Strafgericht in Den Haag seien nicht mit dem Einsatz Südafrikas für Frieden in Afrika vereinbar. Südafrika hatte die Vereinten Nationen in New York am Vortag über den Schritt unterrichtet.

Die Verpflichtungen stünden im Widerstand zu Gesetzen, die Staats- und Regierungschefs diplomatische Immunität zusagten, kritisierte der Minister. Südafrikas Regierung hatte sich im vergangenen Jahr geweigert, den vom IStGH per Haftbefehl gesuchten sudanesischen Staatschef Omar Hassan al-Baschir festzunehmen, als dieser sich in dem Land aufhielt. Afrikanische Staaten kritisierten wiederholt, dass der Gerichtshof bislang vor allem gegen afrikanische Akteure vorgehe.

Der Austritt werde nach Ablauf eines Jahres in Kraft treten, sagte Masutha. Unklar ist jedoch südafrikanischen Medienberichten zufolge, ob die Regierung diese Entscheidung überhaupt ohne Zustimmung des Parlaments treffen kann.

Nicht vollstreckter Haftbefehl sorgt für Unstimmigkeiten

Ein Hintergrund des schon länger schwelenden Konflikts war der umstrittene Besuch des sudanesischen Präsidenten Omar Hassan al-Baschir im Juni 2015 in Südafrika anlässlich eines Gipfeltreffens der Afrikanischen Union (AU). Al-Baschir wird von dem Gericht wegen Völkermordes und Kriegsverbrechen mit Haftbefehl gesucht. Südafrika wäre als Mitglied des Gerichts verpflichtet gewesen, ihn festzunehmen, tat es aber nicht.

Südafrikas Regierung argumentierte, dass Al-Baschir nicht Südafrika besucht, sondern an einem AU-Gipfel teilgenommen und man ihm daher Immunität zugestanden habe. Al-Baschir reiste dann fluchtartig aus, obwohl ein südafrikanisches Gericht verfügt hatte, dass er im Land bleiben müsse.

Südafrika ist bereits das zweite Land, das den IStGH verlassen will; teils wird eine Austrittswelle befürchtet. Burundis Präsident Pierre Nkurunziza hatte vor einigen Tagen ein Gesetz über ein Ende der Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof unterzeichnet.

Der IStGH verfolgt Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das Weltstrafgericht wird nur dann aktiv, wenn die nationale Strafverfolgung bei derart ernsten Verbrechen nicht greift. Seine rechtliche Grundlage ist das 2002 in Kraft getretene Römische Statut.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Austrittsvorbereitung beim IStGH: . In: Legal Tribune Online, 21.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20943 (abgerufen am: 15.03.2026 )

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