Die EU-Kommission wirft Google in drei Verfahren Wettbewerbsverstöße vor. Der Internet-Konzern bestreitet bisher in allen Fällen, die Konkurrenz zu behindern - so jetzt auch beim dominierenden Smartphone-System Android.
Google hat die Vorwürfe der EU-Kommission zurückgewiesen, der Internet-Konzern behindere mit seiner Geschäftspolitik beim Betriebssystem Android den Wettbewerb im Smartphone-Markt. Im April diesen Jahres hatte die EU-Kommission das Kartellrechtsverfahren gegen Google verschärft und auch das Smartphone-Betriebssystem Android ins Visier genommen.
Die Kommission stört sich unter anderem daran, dass Hersteller von Android-Geräten mit integrierten Diensten des Konzerns auch die Google-Suche und den Web-Browser Google Chrome vorinstallieren müssen. Außerdem sieht sie ein Problem darin, dass Anbieter von Smartphones mit Google-Diensten daran gehindert werden, gleichzeitig auch Geräte mit abgewandelten Android-Versionen zu verkaufen. Die Wettbewerbshüter kritisieren zudem, dass der Konzern Herstellern und Mobilfunk-Betreibern über Vereinbarungen zum Teilen von Werbeerlösen einen finanziellen Anreiz dafür biete, dass sie ausschließlich die Google-Suche auf den Geräten vorinstallieren.
Das Android-Betriebssystem wird bei Google entwickelt und den Smartphone-Herstellern kostenlos zur Verfügung gestellt. Geräte verschiedener Hersteller mit Android dominieren den Smartphone-Markt mit einem Anteil von mehr als 80 Prozent. Apples iOS-Plattform ist die einzige Konkurrenz, die noch relevant ist: Microsofts Windows Phone und Blackberry spielen praktisch keine Rolle mehr.
Google: "Wettbewerb erweitert, nicht behindert"
Die Brüsseler Kartellwächter berücksichtigten unter anderem nicht, dass Android im Wettbewerb mit Apples iPhone-System iOS stehe, kritisierte Google in einem Blogeintrag zu seiner Antwort an die Behörde am Donnerstag. "Android hat dem Wettbewerb nicht geschadet, sondern ihn erweitert."
Laut Google werde kein Hersteller gezwungen, Apps des Konzerns auf seine Geräte zu laden, die vorinstallierten Dienste könnten auch mühelos durch andere ersetzt werden. Es gebe keine Einschränkungen für konkurrierende Anwendungen. Außerdem sei es kein Garant für Erfolg, wenn Nutzer eine App bereits auf einem neuen Gerät vorfinden: "Es gibt viele vorinstallierte Apps, die nicht erfolgreich sind, und viele nicht vorinstallierte Apps, die sehr viel Erfolg haben."
Dass die Hersteller nicht nur einzelne Apps von Google auf ihren Geräten installieren können, sondern gleich alle, erklärt der Konzern unter anderem damit, dass verschiedene Dienste ineinandergreifen. Außerdem ermögliche das, die Dienste kostenlos anzubieten.
Suchmaschinen-Werbung von Google ebenfalls in der Kritik
Die Industriegruppe FairSearch, die zu den Beschwerdeführern in Brüssel gehört, forderte die EU-Kommission auf, hart zu bleiben und Google zu einer Änderung der Geschäftspolitik zu zwingen. Fairsearch kritisiert unter anderem, der Konzern schränke die Möglichkeiten der Hersteller ein, sich voneinander zu unterscheiden.
Das Verfahren gegen Google läuft bereits seit mehrern Jahren. Dabei geht es auch um den Suchdienst selbst. Dieser nehme nämlich wesentlichen Einfluss darauf, welche Inhalte im Internet auffindbar sind. Vor wenigen Tagen hatte Google diesen Vorwurf der EU-Kommission bereits zurückgewiesen. Im Sommer nahm die Kommission erstmals auch das Google-Kerngeschäft mit Suchmaschinen-Werbung ins Visier. Dabei geht es um den Teildienst "AdSense for Search", bei dem andere Websites Google-Suchmasken einbinden können.
mgö/LTO-Redaktion/dpa
EU-Kartellrechtsverfahren: . In: Legal Tribune Online, 10.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21127 (abgerufen am: 15.10.2024 )
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