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Neuer Gesetzentwurf zum Stalking: Nach­stel­lung wird zum Gefähr­dungs­de­likt

16.12.2016

Frau wird von Mann verfolgt

© Mr Korn Flakes - Fotolia.com

Bisher war für die Verurteilung eines Stalkers notwendig, dass die Lebensgestaltung des Opfers schwer beeinträchtigt wurde, ewta durch einen erzwungenen Umzug oder Jobwechsel. Das ändert sich künftig.

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Stalking-Opfer sollen besser geschützt und die Täter leichter verurteilt werden können. Dafür soll eine Gesetzesnovelle sorgen, die der Bundestag am späten Donnerstagabend verabschiedet hat. "Wer stalkt, muss schneller mit einer Verurteilung rechnen", versicherte Justizminister Heiko Maas.

Bislang war es für die Verurteilung eines Stalkers notwendig, dass die Nachstellungen das Leben des Opfers schwerwiegend beeinträchtigt haben - etwa wenn die betroffene Person deshalb umgezogen ist oder den Job gewechselt hat. Damit wird die Strafbarkeit weder von der Handlung des Täters noch von deren Qualität abhängig gemacht, sondern allein davon, ob und wie das Opfer auf diese Handlung reagiert.

Künftig ist Stalking auch dann strafbar, wenn das Opfer sein Leben trotz der Nachstellungen nicht geändert hat. Mit dem neuen Gesetz kann der Täter schon dann bestraft werden, wenn sein Verhalten "objektiv geeignet" ist, für eine solche schwerwiegende Beeinträchtigung zu sorgen. Der Tatbestand des § 238 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) wird damit in ein Gefährdungsdelikt umgestaltet.

"Nicht die Opfer sollen gezwungen werden, ihr Leben zu ändern"

Jedes Jahr gibt es zwar Tausende Verdachtsfälle, doch bislang werden nur einige hundert Stalker tatsächlich verurteilt - das soll sich nun ändern. "Nicht die Opfer sollen gezwungen werden, ihr Leben zu ändern, sondern die Stalker", erklärte Maas. Es dürfe nicht sein, dass man erst umziehen muss, damit ein Stalker strafrechtlich belangt werden kann.

Wolf Ortiz-Müller von Verein Stop Stalking befürwortet jegliche Gesetzesänderung zugunsten der Betroffenen. Er befürchtet aber, dass die Formulierungen im neuen Entwurf zu vage sind. Ob der neue Entwurf tatsächlich in der Praxis Opfern mehr Schutz bietet, müsse sich also noch zeigen. Seiner Ansicht nach sollten vor allem Beratungseinrichtungen für Opfer und Täter ausgebaut werden. Es müssten Wege geschaffen werden, "wie man frühzeitig nach einer Anzeige die Stalking-Beschuldigten in einen Beratungsprozess einbindet". Der Weiße Ring fordert außerdem Anspruch auf Entschädigung für Opfer, die unter den psychologischen Folgen von Stalking leiden.

Von Stalking ist die Rede, wenn jemand eine andere Person - häufig ist das ein ehemaliger Partner - ständig verfolgt oder mit Telefonanrufen terrorisiert. Derartige Nachstellungen können mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Dieser Strafrahmen bleibt auch mit der Gesetzesnovelle unverändert.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Neuer Gesetzentwurf zum Stalking: . In: Legal Tribune Online, 16.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21497 (abgerufen am: 10.04.2026 )

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