Druckversion
Freitag, 15.05.2026, 17:59 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/EuGH-C30722-Vorlage-Patientenakte-Kopie-Datenschutzgrundverordnung-DSGVO-Vorabentscheidungsverfahren-BGH
Fenster schließen
Artikel drucken
53002

EuGH zur Patientenakte: Die erste Kopie ist kos­tenlos

26.10.2023

Das Bild zeigt eine digitale Patientenakte mit Informationen zu Kopfschmerzerkrankungen und Nutzerschnittstelle.

Patient:innen können von ihrem behandelnden Arzt unengeltlich eine Kopie ihrer Patientenakte verlangen, urteilte der EuGH. Foto: picture alliance/EPA-EFE | CLEMENS BILAN / POOL

Auf Vorlage des BGH hatte sich der EuGH mit Fragen der Auslegung der DSG-VO zu beschäftigen und traf eine Entscheidung, die den Arbeitsalltag in vielen Arztpraxen verändern könnte: Patienten bekommen eine kostenlose Kopie der Patientenakte.

Anzeige

Ein Patient hat das Recht, unentgeltlich eine erste Kopie seiner Patientenakte zu erhalten. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf Vorlage des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden (Urt. v. 26.10.2023, Az. C-307/22).

Der klagende Patient aus Deutschland befand sich bei der beklagten Zahnärztin in zahnärztlicher Behandlung. Er hatte den Verdacht, dass die Ärztin Fehler bei der Behandlung gemacht hatte. Um damit verbundene Haftungsansprüche geltend zu machen, verlangte er eine Kopie seiner Patientenakte.

Ein Anspruch auf elektronische Abschriften - auch auf Kopien?

Das Recht der Patient:innen auf Einsichtnahme in ihre Patientenakte beim Arzt ist seit etwa zehn Jahren geklärt. Rechtlicher Hintergrund sind die damals eingeführten §§ 630f, 630g des Bürgerlichen Gesetzbuches. Hiernach ist der behandelnde Arzt verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen. Patient:innen ist auf Verlangen Einsicht in ihre Patientenakte zu gewähren, zudem können sie elektronische Abschriften verlangen.

Ungeklärt war hingegen die Frage, wer die Kosten für Kopien der Patientenakte zu tragen hat. Die Zahnärztin war der Meinung, dass der klagende Patient dafür aufkommen müsse. Der Patient sah das anders. Er war der Ansicht, er habe Anspruch auf eine unentgeltliche Kopie und rief die deutschen Gerichte an.

Im ersten Rechtszug und in der Berufungsinstanz war er erfolgreich. Beide Entscheidungen beruhten auf einer Auslegung der anwendbaren nationalen Vorschriften im Lichte der Art. 12 Abs. 5 und Art. 15 Abs. 1 und 3 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der mit der Revision befasste BGH legte die Sache dem EuGH vor. Seiner Auffassung nach hängt die Entscheidung des Rechtsstreits davon ab, wie die genannten Bestimmungen der DS-GVO auszulegen seien.

Patient muss keine Gründe angeben

Der EuGH entschied zugunsten des Patienten. Er urteilte, dass in der DS-GVO das Recht des Patienten verankert sei, eine erste Kopie der Patientenakte zu erhalten, ohne dass ihm dafür zusätzliche Kosten entstehen. Der Patient muss sein Verlangen auch nicht begründen. 

Anders sei der Fall gelagert, wenn der Patient bereits eine Kopie der Akte erhalten habe und eine weitere wünscht. Dann, so der EuGH, könne der Verantwortliche ein Entgelt für die Zurverfügungstellung verlangen.

Der EuGH begründet die Pflicht der Zahnärztin, unentgeltlich eine Kopie der Patientenakte zur Verfügung zu stellen, mit der Stellung der Ärztin. Als behandelnde Ärztin sei sie als Verantwortliche im Sinne der DS-GVO für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Patienten einzuordnen. 

Der EuGH urteilte, dass der Patient eine vollständige Kopie der Dokumente verlangen darf, die sich in der Patientenakte befinden, wenn dies für das Verständnis erforderlich sei. Dies schließt Daten aus der Patientenakte ein, die Informationen wie beispielsweise Diagnosen, Untersuchungsergebnisse, Befunde der behandelnden Ärzte und Angaben zu Behandlungen oder Eingriffen enthalten.

mw/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

EuGH zur Patientenakte: . In: Legal Tribune Online, 26.10.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53002 (abgerufen am: 16.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Datenschutz
    • Europa- und Völkerrecht
    • BGH
    • Datenschutz
    • EuGH
    • Patientendaten
  • Gerichte
    • Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Verschiedene Werbeprospekte für Discounter im Einzelhandel liegend 15.05.2026
Verbraucherschutz

OLG Köln zu Rabattwerbung von Penny:

Rabatt auf UVP ist keine Prei­s­er­mä­ß­i­gung

Penny siegt in zweiter Instanz gegen den Verbraucherschutz wegen Rabattbezügen auf UVP. Das OLG Köln bemängelt aber fehlende Orientierungshilfen des BGH und hofft in der Revision auf Klarheit.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Benutzeroberfläche eines KI-Chatbots, der zur Haftungsfrage bei Falschaussagen beitragen könnte. 12.05.2026
KI

OLG lässt BGH-Revision zu:

Wer haftet für Fal­sch­aus­sagen des KI-Chat­bots?

Ein KI-Chatbot vergab großzügig nicht existierende Facharztbezeichnungen. Das OLG Hamm rechnet die Aussagen den verantwortlichen Ärzten zu – die Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen.

Artikel lesen
EuGH 12.05.2026
Medien

EuGH bestätigt Vergütungsregelung:

Ver­lage dürfen Meta & Co. zur Kasse bitten

Disruption im Mediensektor setzt Verlage unter Druck, gleichzeitig werden Konzerne wie Meta immer stärker. Die EU will für eine gesunde Balance sorgen – der EuGH billigt nun die italienische Umsetzung einer entsprechenden Richtlinie.

Artikel lesen
Das Bild zeigt einen Mann, der in einem Podcast über rechtliche Themen diskutiert, hinterlegt mit einem pinken Hintergrund. 09.05.2026
Podcast

Zurückweisungen / Ulmen vs. Spiegel / Freibad / Wal-Wissen:

Ulmen ver­liert gegen den Spiegel – Über­zeugt die Ent­schei­dung des LG Ham­burg?

Folge 58 des LTO-Podcasts, die Themen: Bundesregierung feiert ein Jahr Zurückweisungen an den Grenzen, die Polizei soll Gesichter im Netz abgleichen, der Spiegel durfte so über Ulmen berichten, Ausweispflicht im Freibad und: Dürfen alle wissen, wo…

Artikel lesen
§ 477 BGB (aF) 07.05.2026
BGH

BGH zur Beweislastumkehr nach § 477 BGB:

"Könnte auch etwas anderes gewesen sein" reicht nicht

Zeigt sich beim Verbrauchsgüterkauf ein Mangel, darf die Beweislastumkehr des § 477 BGB nicht ausgeschlossen werden, weil theoretisch auch andere, nicht dem Verkäufer zurechenbare Gründe denkbar wären. Das hat der BGH entschieden.

Artikel lesen
Eingang am Sommerbad Neukölln 06.05.2026
Videoüberwachung

VG Berlin hat Verständnis für Berliner Sommerbäder:

Nur mit Aus­weis ins Schwimmbad

Die Berliner Sommerbäder machten in der Vergangenheit mit Schlägereien und Polizeieinsätzen Schlagzeilen. Nun entschied das VG Berlin: Ausweiskontrollen und Videoüberwachung sind zulässig. Dadurch sei es in den Bädern ruhiger geworden.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt (m/w/d) M&A / Pri­va­te Equi­ty / Ge­sell­schafts­recht

Flick Gocke Schaumburg, Ham­burg

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Köln

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt Li­ti­ga­ti­on, Ar­bi­t­ra­ti­on (w/m/d)

PwC Legal AG, Stutt­gart

Logo von STERR-KÖLLN & PARTNER
Rechts­an­wält:in im En­er­gie­recht

STERR-KÖLLN & PARTNER, Ber­lin und 1 wei­te­re

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Ber­lin

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat, Wies­ba­den

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
DRK-Sommerschule im Humanitären Völkerrecht

17.08.2026, Strausberg

Sorgfaltspflichten und wirtschaftlich Berechtigte praxisnah umsetzen

21.05.2026

Karriere-Powerworkshops: Erfolgsfaktor Personal Branding

19.05.2026

RVG: Arbeitsrecht 1 – Besonderheiten der Vergütung im arbeitsrechtlichen Verfahren

18.05.2026

Zwangsvollstreckung in elektronischer Form

18.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH