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EuGH bestätigt illegale Preisabsprachen: Mil­lio­nen­strafe für Bade­zimmer-Kar­tell

26.01.2017

Waschbecken und Toilette als Badezimmereinrichtung

© Photographee.eu - Fotolia.com

Ein Badezimmer-Kartell hat jahrelang die Preise für Wasserhähne, Toiletten und andere Sanitärprodukte abgesprochen. Nun hat der EuGH die Strafe der EU-Kommission in dreistelliger Millionenhöhe bestätigt.

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Deutsche Hersteller von Badezimmer-Ausstattung müssen wegen der Beteiligung an einem internationalen Kartell Bußgelder in Höhe von 145 Millionen Euro zahlen. Gut sechs Jahre nach einem Beschluss der EU-Kommission hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag in letzter Instanz die Klagen mehrerer an dem Kartell beteiligter Unternehmen zurückgewiesen (Urt. v. 26.01.2017, Az. C 625/13 P).

17 Hersteller von Badezimmer-Ausstattung habendemnach  während verschiedener Zeiträume in den Jahren von 1992 bis 2004 ihre Verkaufspreise abgesprochen und künstlich hochgehalten. An den jahrelangen verbotenen Preisabsprachen waren auch die deutschen Firmen Villeroy & Boch, Dornbracht, Duravit, Hansgrohe und Hansa beteiligt. Verbraucher in Europa haben so jahrelang zu viel bezahlt. Die EU-Kommission hatte das Kartell im Sommer 2010 hochgehen lassen.

EU-Wettbewerbskommissar: "Kartell hat vielen Verbrauchern geschadet"

"Das Kartell kann als wohlorganisiertes Kartell gelten", sagte der damalige EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia 2010. Firmenvertreter sollen sich in verschiedenen Konstellationen mehr als 250 Mal getroffen haben. Dabei seien Preiserhöhungen, Mindestpreise sowie Rabatte festgesetzt und vertrauliche Geschäftsinformationen ausgetauscht worden.

"Dieses Kartell hat den Bau- und Handwerksfirmen ebenso wie vielen Verbrauchern geschadet", sagte Almunia damals - und empfahl den Geschädigten, die Firmen zu verklagen. Die Kommission selbst verhängte Geldbußen über insgesamt 622 Millionen Euro.

Aufgeflogen war das Kartell wohl aufgrund von Hinweisen der US-Firma Masco. Diese habe "als erstes Unternehmen Informationen über das Kartell vorgelegt", teilte die Kommission 2010 mit - und erließ den Amerikanern die komplette Strafe. Von den Deutschen muss Villeroy & Boch - auch nach dem EuGH-Urteil - mit 71,5 Millionen Euro am meisten zahlen.

Strafen wegen Wirtschaftskrise teilweise erlassen

Die EU sieht je nach Schwere und Dauer des Kartells Strafen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes vor. In diesem Fall blieben die Beträge aber deutlich darunter. Grund dafür war die Wirtschaftskrise, in der die Kommission Rücksicht auf die schwierige Lage vieler Firmen nahm. "Es geht in der Wettbewerbspolitik nicht darum, Unternehmen den Todesstoß zu versetzen", sagte Almunia. Der deutschen Firma Grohe wurde - wie auch der US-Firma Ideal Standard - die Strafe um ein Drittel erlassen, weil beide mit der Kommission kooperiert hatten. Grohe musste letztlich knapp 55 Millionen Euro zahlen, Ideal Standard mit 326 Millionen Euro die höchste Strafe.

Viele Firmen bestritten die Existenz des Kartells - und legten Widerspruch gegen die Entscheidung der EU-Kommission ein. Eine Sprecherin von Villeroy & Boch sagte, die Preisabsprachen habe es nie gegeben. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) bestätigte 2013 jedoch einen Großteil der Geldbußen. Deshalb wandten sich die mutmaßlichen Kartellsünder an die nächsthöhere Instanz, den EuGH.

Zwei Urteile hob der EuGH nun zwar auf, verwies die Fälle wegen ungeklärter Fragen jedoch zurück an die vorangegangene Instanz, das EuG. Dieses muss nun erneut über eine Klage der EU-Kommission wegen reduzierten Strafmaßes gegen Keramag und andere sowie eine Klage der österreichischen Firma Laufen gegen die Strafe der Kommission verhandeln.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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EuGH bestätigt illegale Preisabsprachen: . In: Legal Tribune Online, 26.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21910 (abgerufen am: 14.09.2026 )

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