Druckversion
Mittwoch, 11.02.2026, 14:20 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/Die-Verwendung-einer-moeglicherweise-unvollstaendigen-Steuersoftware-ist-mit-dem-Verschulden-eines-steuerlichen-Beraters-vergleichbar-Dies-entschied-das-Gericht-in-Neustadt-an-der-Weinstra%C3%9Fe-in-einem-am-Dienstag-bekannt-gewordenen-Urteil
Fenster schließen
Artikel drucken
4518

FG Rheinland-Pfalz: Bei fehlerhafter Steuersoftware gibt's kein Geld zurück

11.10.2011

Die Verwendung einer möglicherweise unvollständigen Steuersoftware ist mit dem Verschulden eines steuerlichen Beraters vergleichbar. Dies entschied das Gericht in Neustadt an der Weinstraße in einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil.

Anzeige

Das Finanzgericht (FG) führte unter anderem aus, grob fahrlässiges Handeln liege insbesondere vor, wenn ein Steuerpflichtiger seiner Erklärungspflicht nur unzureichend nachkommt, indem er unvollständige Steuererklärungen abgibt. Auf einen die grobe Fahrlässigkeit ausschließenden Rechtsirrtum könne sich der Steuerpflichtige allerdings dann nicht berufen, wenn er eine im  Steuererklärungsformular ausdrücklich gestellte, auf einen bestimmten Vorgang bezogene und für ihn verständliche Frage nicht beantwortet (Urt. v. 30.08.2011, Az. 3 K 2674/10).

Im Streitfall hatte der Kläger im Jahr 2010 beantragt, den Einkommensteuerbescheid 2008 zu seinen Gunsten zu ändern. In der Einkommensteuererklärung 2008 seien Kinderbetreuungskosten in Höhe von rd. 4.000 Euro bisher nicht angegeben worden. Aufgrund der verwirrenden Steuervorschriften sei ihm bei Erstellung der Steuererklärung 2008 nicht bewusst gewesen, dass diese Kosten hätten geltend gemacht werden können. Er hatte hierzu ein handelsübliches Steuererklärungsprogramm verwendet.

Amtliches Steuererklärungsformular fragt nach Kinderbetreuungskosten

Dieser Änderungsantrag wurde vom Finanzamt mit der Begründung abgelehnt, dass den Kläger am nachträglichen Bekanntwerden der Kinderbetreuungskosten ein die begehrte Änderung ausschließendes grobes Verschulden treffe.

Mit der gegen die Entscheidung des Amts gerichteten Klage trug der Kläger unter anderem vor, er habe seine Steuererklärung mit einem Steuererklärungsprogramm erstellt, bei dem das Steuerformular selbst nicht mehr automatisch angezeigt wird, sondern das Programm durch ein eigenes Menü führt.

Die Klage hatte jedoch keinen Erfolg. Im amtlichen Steuererklärungsformular werde ausdrücklich nach Kinderbetreuungskosten gefragt, in der Anleitung zur Steuererklärung würden weitere Einzelheiten erläutert. Bereits nach allgemeinem Sprachgebrauch und Verständnis stellten Aufwendungen für den Besuch von Kindertagesstätten Kinderbetreuungskosten dar.

Der Steuerpflichtige könne sich auch nicht darauf berufen, die von ihm verwendete Steuersoftware habe wegen einer anderen Menüführung keine Frage nach Kinderbetreuungskosten angezeigt, so das FG. Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs habe der Steuerpflichtige auch ein Verschulden seines steuerlichen Beraters bei der Anfertigung der Steuererklärung zu vertreten.

Die Revision wurde nicht zugelassen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

tko/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

Steuervereinfachungen: 2011 oder 2012? Das steht im Gesetzentwurf

FG Rheinland-Pfalz: Fehlende elektronische Signatur bei der Steuererklärung schadet nicht

Vorausgefüllte Steuererklärung: Potenzial für ein Erfolgsmodell

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

FG Rheinland-Pfalz: . In: Legal Tribune Online, 11.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4518 (abgerufen am: 15.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Steuerrecht
    • Kinder
    • Steuern
Loving the elderly couple sitting on the wall facing the beach 22.01.2026
Rente

Besteuerung von Renten:

Wenn der Fiskus auch im Aus­land zuschlägt

Auch Rentner, die im Ausland leben und dort eine deutsche Rente beziehen, sind steuerpflichtig. Das trifft sie manchmal unvorbereitet. So muss ein Mann in Portugal 77.000 Euro nachzahlen. Ein Überblick über das Rentenbesteuerungsrecht.

Artikel lesen
Ein Gerichtssaal mit Anwälten und Richtern, der die ernsthafte Stimmung des Verfahrens widerspiegelt. Träume stehen auf der Kippe. 20.01.2026
Beweise

Tag 30 im Block Prozess:

"Es war mein Traum, in einem Wohn­mobil durch Europa zu reisen"

Überraschendes Wiedersehen, der israelische Ex-Agent David Barkay sagt erneut detailliert vor Gericht aus. Wo er Erinnerungslücken hat, lässt das Gericht seine Notizbuchseiten an die Wand projizieren. Ein Eintrag stammt von Christina Block.

Artikel lesen
Saal 237 am 29. Tag des Block-Prozesses 13.01.2026
Christina Block

Ex-Hotelmitarbeiter sagen im Block-Prozess aus:

Offene Rech­nungen, gesch­los­sene Augen

Zimmer ohne Rechnung und Bargeld im Kuvert: Am Dienstag führte der Block-Prozess tief hinein in die Welt eines Luxushotels jenseits regulärer Abläufe. Außerdem wollten zwei Anwälte wissen, gegen welchen Vorwurf sie verteidigen sollen.

Artikel lesen
Stephan Hensel vor dem Hamburger Strafjustizgebäude. 08.01.2026
Christina Block

Jugendamtsmitarbeiterin im Block-Prozess:

"Dass Hensel die Kinder iso­liert hat, war eine Macht­de­mon­s­t­ra­tion"

Am 28. Verhandlungstag haben im Block-Prozess Ex-Mitarbeiterinnen des Hamburger Jugendamts ausgesagt. Sie werfen Blocks Ex-Mann vor, höchst unkooperativ gewesen zu sein. Diese Vorgeschichte sei eine "Zäsur", sind sich die Verteidiger einig.

Artikel lesen
Frontansicht auf drei geschlossene Garagen mit blauem Schwingtor 08.01.2026
Einkommensteuer

BFH zur Zweitwohnung:

Stell­platz ist keine Unter­kunft und damit zusätz­lich absetzbar

Die Mieten steigen, auch für Zweitwohnungsinhaber wird es immer teurer. Der BFH entlastet sie nun etwas: Kosten für einen Garagenstellplatz zählen nicht zur monatlichen Werbungskostengrenze in Höhe von 1.000 Euro.

Artikel lesen
Das Bild zeigt einen Zeitungsausschnitt über Steuersenkungen und Änderungen der Pendlerpauschale im Kontext der E-Sport-Gemeinnützigkeit. 08.01.2026
Steuern

Wesentliche steuerliche Änderungen für das Jahr 2026:

E-Sport kann gemein­nüt­ziger Zweck sein

Höhere Pendlerpauschale, niedrigere Umsatzsteuer in der Gastronomie, mehr Steuerbefreiungen für gemeinnützige Körperschaften: Der Jahreswechsel hat umfangreiche steuerliche Neuerungen mit sich gebracht.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Ihre Kanzlei: Top oder Flop?

Zur Umfrage
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prak­ti­kan­ten

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Simmons & Simmons
Er­fah­re­ner Rechts­an­walt / Se­nior As­so­cia­te Cor­po­ra­te M&A und Pri­va­te Equi­ty...

Simmons & Simmons , Frank­furt am Main

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Legal Entity Reduction: Konzernstrukturen rechtssicher vereinfachen

18.02.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

17.02.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

17.02.2026

Kölner Tage Immobilienbesteuerung 2026

19.02.2026, Köln

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Urheberrecht

18.02.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH