Druckversion
Montag, 20.07.2026, 11:38 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/C74121-eugh-datenschutz-immaterieller-schadensbegriff-schaden-schadensersatz-dsgvo
Fenster schließen
Artikel drucken
54323

EuGH zur DSGVO weiter vage: Ist unge­wollte juris-Wer­bung ein imma­te­ri­eller Schaden?

12.04.2024

juris

Juris ist eine juristische Datenbank und Informationsplattform, die rechtliche Informationen und Dokumente für Fachleute im juristischen Bereich bereitstellt. Foto: stock.adobe/Timon

Ein Anwalt bekam von Juris weiterhin Werbemails, obwohl er mehrmals widersprochen hatte. Für ihn ein Verstoß gegen die DSGVO – aber gibt es auch Schadensersatz? Das Landgericht war sich unsicher und fragte den EuGH. Ob die Antworten helfen?

Anzeige

Mehrmals sendete ein Rechtsanwalt eine Widerspruchserklärung an die juristische Datenbank juris: Sie möge ihn aus dem Werbeverteiler entfernen. Dennoch erhielt er über Monate hinweg weiter Werbemails von juris. Darin enthalten war jeweils ein persönlicher Code, mit dem der Mann testweise Zugriff auf juris-Produkte erhalten sollte. Nachdem der Anwalt bereits Schadensersatz wegen der rechtswidrigen Verarbeitung seiner Daten von juris verlangt hatte, erhielt er ein weiteres Werbeschreiben. Dann reichte es ihm: Nach insgesamt drei erfolglosen Versuchen, die Mails abzubestellen, brachte er den Fall vor Gericht. 

Vor dem Landgericht (LG) Saarbrücken verklagte er juris auf Schadensersatz gemäß Artikel 82 Abs.1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Er meint, die Kontrolle über seine persönlichen Daten verloren und damit einen immateriellen Schaden erlitten zu haben. Juris selbst sah die Sache anders: Nur weil ein Verstoß gegen die DSGVO gegeben sei, bedeute das noch lange nicht, dass das auch einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz begründe. Art. 82 Abs. 1 DSGVO spricht "jeder Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist", einen Ersatzanspruch zu. Was ein immaterieller Schaden genau ist und welche Darlegungsanforderungen den Verletzten treffen, lässt die DSGVO aber offen. 

Um genau das zu klären, setzte das LG das Verfahren aus und legte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vier Fragen zur Auslegung von Art. 82 Abs. 1 DSGVO vor. Insbesondere wollte es wissen, ob für einen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO ein tatsächlicher Schaden gegeben sein müsste. Das bejahte der EuGH im Grundsatz, allein der Verstoß gegen die DSGVO reiche jedenfalls nicht aus (Urt. v. 11.04.2024, Az. C-741/21).

Ohne Schaden kein Schadensersatz 

Damit bestätigten die Luxemburger Richter ein Urteil vom 15.01.2024 (Az. C-687/21). Dort hatte der EuGH im Fall eines wohl versehentlichen DSGVO-Verstoßes bei Saturn entschieden, dass das ungute Gefühl, ein Dritter könnte die Daten missbrauchen, nicht genügt. Vielmehr müsste der Verletzte auch einen Schaden darlegen. Die genauen Anforderungen an den Klägervortrag ließ er aber offen. 

Der EuGH machte aber deutlich, dass die Tatsache, dass juris den Verstoß ganze dreimal begangen hat, keine Auswirkungen auf die Höhe eines potenziellen Schadensersatzanspruchs habe. Denn Art. 82 DSGVO bezwecke keine Strafe, sondern eine Ausgleichsfunktion. Daher komme es nicht auf die Schwere des DSGVO-Verstoßes an, sondern nur auf den dadurch tatsächlich entstandenen Schaden.  

Unklar bleibt aber, was ein solcher Schaden sein soll. Der EuGH konkretisierte in seinem Urteil nicht, was der Verletzte sachlich vortragen muss, um darzulegen, dass er durch den Verlust der Kontrolle an den eigenen Daten einen immateriellen Schaden erlitten hat.

Dass ein Kontrollverlust ein Schaden sein kann, ergibt sich aus Erwägungsgrund 85 der DSGVO. Als weitere mögliche Schäden werden dort etwa genannt: Identitätsdiebstahl oder -betrug, finanzielle Verluste, eine Rufschädigung, der Verlust der Vertraulichkeit von dem Berufsgeheimnis unterliegenden Daten oder andere erhebliche wirtschaftliche oder gesellschaftliche Nachteile. Da es sich hierbei teilweise um messbare Vermögensschäden handelt, besteht in der Rechtspraxis nach wie vor große Unsicherheit, was einen immateriellen Schaden i.S.v. Art. 82 DSGVO begründet. Diese hat der EuGH am Donnerstag nicht beseitigt. 

Mitarbeiter zählen nicht als Ausrede 

Etwas mehr Klarheit schafften die Luxemburger Richter im Hinblick auf die Frage, inwiefern sich der Arbeitgeber darauf berufen kann, Mitarbeiter hätten den DSGVO-Verstoß unter Missachtung betrieblicher Weisungen begangen. Juris hatte nämlich vorgebracht, dass im Fall des Anwalts die betrieblichen Bestimmungen zum Umgang mit Werbewidersprüchen missachtet worden sein müssen. Daher hafte juris nicht für den Schaden.

Diese Argumentation hatte das Unternehmen auf Art. 82 Abs. 3 DSGVO gestützt. Demnach wird der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter von der Haftung befreit, wenn er nachweist, dass er in keinerlei Hinsicht für den Umstand, durch den der Schaden eingetreten ist, verantwortlich ist. 

Der EuGH betonte jedoch, dass Unternehmen sich nicht einfach aus der Verantwortung ziehen können, indem sie sich auf eine betriebliche Weisung berufen. Es ist nach Ansicht des EuGH die Aufgabe des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass seine Weisungen von den Mitarbeitenden korrekt ausgeführt werden. Er kann sich demnach nur entschuldigen, indem er nachweist, dass er den Schaden nicht verursacht habe.

Was das konkret für Unternehmen bedeutet, ließ der EuGH offen. Tendenziell dürfte es für Unternehmen aber nahezu ausgeschlossen sein, ein von den betrieblichen Prozessen abweichendes Verhalten der eigenen Mitarbeitenden als Entschuldigungsgrund geltend zu machen. 

Anwälte raten jedenfalls zur Vorsicht. "Sie müssen weitere organisatorische und ggf. sogar technische Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung ihrer Anweisungen auch tatsächlich sicherzustellen”, sagt Sebastian Dienst, Associated Partner der Kanzlei Noerr. "Dies erfordert eine robuste Datenschutz-Governance, also eine wirksame Aufbau- und Ablauforganisation zur Umsetzung der datenrechtlichen Vorgaben mit klar definierten Verantwortlichkeiten und praktikablen Prozessen", ergänzt er. Dagegen genüge es nicht, interne Richtlinien und andere Weisungen zu erlassen. 

Anzeige

Ein Erfolg für die Betroffenen? 

Auch Rechtsanwalt und YouTuber Christian Solmecke berichtete in diesem Zusammenhang, dass Betroffenenrechte durch das Urteil des EuGH gestärkt würden. Seit mehreren Jahren vertritt seine Kanzlei WBS.Legal zehntausende Betroffene in Fällen von Datenlecks. Konkret wurden in diesen Fällen personenbezogene Daten der Nutzer ohne deren Zustimmung weitergegeben. Seine Kanzlei stellt den Betroffenen dabei eine Chance auf bis zu 1.000 Euro Schadensersatz in Aussicht. Solmecke selbst sieht die Chancen auf einen solchen Anspruch durch das EuGH-Urteil gestärkt. 

Auch in einem aktuellen YouTube Video zeigt Solmecke sich überzeugt. Dort spricht er von einem ersten Urteil in diesem Verfahren, bei dem einem Betroffenen vor dem LG Offenburg 5.000 Euro zugesprochen wurden (Urt. v. 21.02.2024, Az. 3 O 17/24). Allerdings handelte es sich dabei um ein Versäumnisurteil und das hier betroffene Unternehmen Vodafone will nun in Berufung gehen. 

Anders als das LG Offenburg hat das LG Frankfurt am Main eine solche Klage der Kanzlei Legalbird in Kooperation mit WBS.Legal abgelehnt (Urt. v. 19.03.2024, Az. 2-10 O 691/23). Auch in diesem Fall war der immaterielle Schadensbegriff der DSGVO der Streitpunkt. Konkret stellte das Gericht klar, dass durch einen Verstoß gegen die DSGVO ausgelöste Existenzsorgen keinen immateriellen Schaden im Sinne von Art. 82 Abs. 1 DSGVO darstellen, wenn sie lediglich auf einer "völlig übertriebenen Angstvorstellung" beruhen. 

Ob der Anwalt im vorliegenden Fall von juris Geld erhalten wird, ist unklar. Das hängt davon ab, inwiefern das LG Saarbrücken den Kontrollverlust über die persönlichen Daten annimmt, und für einen immateriellen Schaden genügen lässt.

xp/mk/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

EuGH zur DSGVO weiter vage: . In: Legal Tribune Online, 12.04.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54323 (abgerufen am: 20.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Datenschutz
    • Europa- und Völkerrecht
    • Datenschutz
    • EuGH
    • Schadensersatz
  • Gerichte
    • Europäischer Gerichtshof (EuGH)
    • Landgericht Saarbrücken
Verschiende Social-Media-Chat-Anbieter 18.07.2026
Meinung

Israel-Leugnung strafbar? / Tierschutzvideos / Leihmutterschaft und Jens Spahn / Chatkontrolle:

"Nach der Logik der Chat­kon­trolle ließe sich auch die Durch­su­chung aller Woh­nungen recht­fer­tigen."

Ist das Leugnen des Existenzrechts Israels bald strafbar? Dürfen Tierschutzaktivisten Schlachthofvideos verbreiten? Wie weit darf die Chatkontrolle gehen? Jens Spahn und die Leihmutterschaft. All das in Folge 64 der LTO-Rechtslage.

Artikel lesen
Blick durch den Zaun auf die FIFA-Zentrale auf dem Zürichberg mit einem riesigen Fußball im Garten. 16.07.2026
Fußball

EuGH zu Spielerberatern:

FIFA-Regeln könnten gegen Kar­tell­recht ver­stoßen

Das Landgericht Mainz wollte vom EuGH wissen, ob die FIFA-Regeln für Spielervermittler mit dem Kartellverbot vereinbar sind. Zumindest bei einigen Vorgaben ist das wohl nicht der Fall.

Artikel lesen
Doping-Kontrolleur (Symbolbild) 14.07.2026
Doping

EuGH zur Veröffentlichung von Sportler-Namen:

Doping-Pranger im Netz recht­lich unbe­denk­lich

An einem sauberen und fairen Sport wirken auch Staaten mit. Nationale Behörden dürfen deshalb Namen von Doping-Sündern veröffentlichen, so der EuGH.

Artikel lesen
Rückseite vom BND-Gebäude in Berlin 13.07.2026
Geheimdienste

Referentenentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts:

Mehr Befug­nisse, weniger Kon­trolle für die Geheim­di­enste

Sollte der BMI-Entwurf Wirklichkeit werden, erfüllen sich so gut wie alle Wünsche der Geheimdienstler. Die sollen neue Eingriffsrechte erhalten, Datenschutzkontrolle stark eingeschränkt werden. Verfassungsbeschwerden garantiert, meint Niko Härting. 

Artikel lesen
Blick vom Flur der JVA Stadelheim in den Innenhof 13.07.2026
Strafvollzug

Reform der Strafverfolgungsentschädigung:

Mehr Geld für zu Unrecht Inhaf­tierte

Bundesjustizministerin Hubig greift einen Vorschlag ihres Vorgängers auf und will die Haftentschädigung erhöhen. Anders als bei Buschmann soll es jedoch keine kostenfreie anwaltliche Erstberatung geben – und weniger für länger Inhaftierte.
 

Artikel lesen
Schweine in Boxen aus Stahlgitter im Rotationsystem 10.07.2026
Tierschutz

Heimliche Schlachthof-Videos gehen viral:

Rechts­brüche, von denen wir lieber (nichts) wissen wollen

Ein Gericht verbietet Tierschutzaktivisten, Videos aus einem Schlachthof zu verbreiten. Dritte dürfen sie aber über Social Media streuen – und sogar die Aktivisten dürfen diese Posts teilen. Absurde Rechtslage oder nur gerecht im Dilemma?

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Freshfields
Stu­den­ti­sche Hilfs­kraft (m/w/d) Emp­fang

Freshfields, Düs­sel­dorf

Logo von Frankfurter Sparkasse
Be­ra­ter (w/m/d) für Te­s­ta­ments­voll­st­re­ckung, Nach­lass­ab­wick­lung und...

Frankfurter Sparkasse, Frank­furt am Main

Logo von Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Voll­ju­rist/in (m/w/d)

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Müns­ter

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter / Re­fe­ren­dar (w/m/d) En­er­gy...

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg

Logo von ARQIS
Re­fe­ren­dar (m/​w/​d) IP/​IT/​Com­mer­cial

ARQIS, Mün­chen

Logo von Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechts­an­walt (m/w/d) pri­va­tes Bau­recht/Ver­ga­be­recht

Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) In­ter­na­tio­na­les Steu­er­recht / Pri­va­te Cli­ents /...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 2 wei­te­re

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter / Wirt­schafts­wis­sen­schaft­ler (m/w/d) Ver­rech­nung­s­p­rei­se /...

Flick Gocke Schaumburg, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

23.07.2026

Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

28.07.2026

Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

30.07.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH