Druckversion
Dienstag, 6.10.2026, 14:05 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/Bundesverwaltungsgericht-Diesel-Stickoxide-Fahrverbot-Innenstaedte-blaue-Plakette-Abgase
Fenster schließen
Artikel drucken
27155

Verhandlung vor dem BVerwG: Drohen Diesel-Fah­rern Fahr­ver­bote ?

22.02.2018

In Innenstädten drohen Fahrverbote

© Wolfilser - stock.adobe.com

Das BVerwG verhandelt am Donnerstag darüber, ob Fahrverbote für Dieselautos in Städten rechtlich zulässig sind. Ein Urteil könnte eine bundesweite Signalwirkung haben.

Anzeige

Seit Jahren werden in vielen Städten Schadstoff-Grenzwerte nicht eingehalten. Dabei geht es um Stickoxide, die als gesundheitsschädlich gelten. Der Verkehrsbereich, darunter vor allem Dieselautos, trägt nach Angaben des Umweltbundesamts rund 60 Prozent zur Belastung bei. Für die Einhaltung von Grenzwerten laufen seit Jahren Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Auch die EU-Kommission macht Druck, es droht eine Klage vor dem EuGH.

Am heutigen Donnerstag verhandelt nun das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) über die Zulässigkeit von Fahrverboten in deutschen Innenstädten. Eine Verpflichtung durch die Bundesrichter droht den Städten dabei aber noch nicht. In Leipzig geht es zunächst einmal um die Frage, ob Städte Fahrverbote nach geltendem Recht und ohne eine bundesweit einheitliche Regelung anordnen können, damit Schadstoff-Grenzwerte eingehalten werden können.

Verhandelt wird über eine Sprungrevision der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen Urteile der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf, um Fahrverbote zu vermeiden. Die Verwaltungsgerichte hatten nach einer Klage der (DUH) die Behörden verpflichtet, ihre Luftreinhaltepläne so zu verschärfen, dass die Schadstoff-Grenzwerte möglichst schnell eingehalten werden.

Zurückweisung bedeutet nicht automatisch Fahrverbote

Das Stuttgarter Gericht hatte Fahrverbote für Dieselautos dabei als "effektivste" Maßnahme bezeichnet. Das Düsseldorfer Gericht urteilte, Fahrverbote müssten "ernstlich geprüft" werden. Die Bundesländer argumentieren, es gebe Rechtsunsicherheiten und es fehle eine bundesweit einheitliche Regelung.

Eine Signalwirkung hätte es vor allem, wenn das BVerwG die Revisionen zurückweisen sollte. Damit wären die Urteile der Vorinstanzen rechtskräftig. Ein solches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wäre das politisch mit Abstand folgenreichste - Leipzig würde damit faktisch den rechtlichen Weg für Fahrverbote ebnen.

Ob es dann tatsächlich Fahrverbote gäbe, liegt aber an den einzelnen Städten und Bezirksregierungen - einen Automatismus gibt es nicht. Für jede Stadt, in der Schadstoff-Grenzwerte überschritten werden, wäre es bei einem entsprechenden Leipziger Urteil aber möglich, Fahrverbote für ältere Diesel in den jeweiligen Luftreinhalteplan aufzunehmen. Es könnte dann aber von Stadt zu Stadt noch Wochen oder Monate dauern, bis Fahrverbote wirklich umgesetzt würden. 

Handlungsauftrag an die Bundesregierung? 

Sollte das BVerwG hingegen den Sprungrevisionen stattgeben und die Urteile der Verwaltungsgerichte aufheben, so könnte es dies aber mit einem Handlungsauftrag an die Bundesregierung verbinden. Denn das Problem, dass Schadstoff-Grenzwerte weiter überschritten werden, würde weiter bestehen. 

Die dritte Option: Das BVerwG sieht noch Aufklärungsbedarf und verweist die Fälle zu einer erneuten Verhandlung an die Verwaltungsgerichte zurück - das Problem wäre damit aufgeschoben. Als theoretisch möglich, aber sehr unwahrscheinlich gilt, dass Leipzig selbst entscheidet, Fahrverbote wären das einzige Mittel, damit die Grenzwerte eingehalten werden.

Die Verhandlung vor dem BVerwG wird mit großer Spannung erwartet. Kommunale Spitzenverbände sowie Wirtschaftsbranchen warnen, dass Fahrverbote das kommunale Leben lahmlegen könnten - weil dann möglicherweise viele Dieselautos, wie zum Beispiel Lieferwagen, nicht mehr in Innenstädte kämen. Allerdings wären Ausnahmeregelungen möglich.

Anzeige

Bundesregierung gegen "Blaue Plakette"

Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter kritisierte vor der Verhandlung die Bundesregierung: "Dass Gerichte nun darüber entscheiden müssen, wie die Luft in deutschen Städten sauberer wird, ist dem jahrelangen Nichts-Tun der Großen Koalition geschuldet." Die Bundesregierung müsse den betroffenen Städten die "blaue Plakette" als wirksames Instrument für saubere Luft an die Hand geben. Damit könnten zumindest Dieselfahrzeuge mit der neuesten Abgasnorm 6 ausgenommen sein.

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, sagte, er sehe keine Alternative zur "blauen Plakette", wenn das Gericht Fahrverbote für zulässig erkläre. Die Bundesregierung lehnt deren Einführung bisher ab, weil damit Millionen von Dieselfahrern "enteignet" würden.

Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hofft hingegen, dass mit der anstehenden Entscheidung des BVerwG der Bund in die Pflicht genommen wird. "Wenn es nach unseren Wünschen und Plänen geht, hoffen wir, dass das Gericht sagt, der Bund muss endlich eine blaue Plakette einführen", sagte Hermann am Donnerstag im Deutschlandfunk. Andernfalls käme es zu einem "Flickenteppich an Regelungen und Beschränkungen" in den einzelnen Kommunen. Das sei aber etwa für Stuttgart schwierig, da einzelne Straßen nicht einfach gesperrt werden könnten. "Wir haben hier eine topografische Situation, die nicht viele Ausweichmöglichkeiten bietet." 

Die bisherigen Maßnahmen in Baden-Württemberg hätten zuletzt schon für einige Verbesserungen gesorgt. Aber: "Wir haben vor allem Rückschläge, weil der Bundesgesetzgeber auch zugelassen und wenig überprüft hat, dass die Euro-5-Diesel sehr viel schlechter sind, als auf dem Papier steht", so der Minister. Eigentlicher Verursacher des Problems seien also letztlich die Autohersteller, "die sich jetzt einen schlanken Fuß machen und sagen, der Staat muss, wenn schon, auch noch die Nachrüstung bezahlen". Ansonsten drohe ein "Fleckenteppich" in Deutschland mit unterschiedlichsten Regelungen. Das Urteil des BVerwG soll am 27.02.2018 verkündet werden*.

dpa/hs/LTO-Redaktion

Update, 22.02.2018, , 15:50h (pl)

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Verhandlung vor dem BVerwG: . In: Legal Tribune Online, 22.02.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27155 (abgerufen am: 06.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Auto
    • Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
    • Fahrverbot
    • Gesundheit
    • Umweltschutz
  • Gerichte
    • Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
Ausrüstung der Feuerwehr an einem Kleiderhaken 05.10.2026
Datenschutz

VG Berlin zur Corona-Zeit:

Feu­er­wehr durfte Impf­status ans Gesund­heit­samt wei­ter­geben

Die Berliner Feuerwehr durfte Beschäftigte ohne Impfnachweis an das Gesundheitsamt melden, hat das örtliche Verwaltungsgericht entschieden. Ein Formular mit weiterführenden Angaben ging datenschutzrechtlich aber zu weit.

Artikel lesen
Ein Auto auf einer Straße mit kaputter Front 02.10.2026
Straßenverkehr

Bundesjustizministerium legt Referentenentwurf vor:

Neue Regeln für Haf­tung bei Ver­kehr­s­un­fällen

Mit Neuerungen für Verkehrsunfälle mit Leasingfahrzeugen, Auto-als-Tatwaffe-Fällen und höheren Haftungshöchstgrenzen und Mindestversicherungssummen will das BMJV Opfer von Verkehrsunfällen besser schützen.

Artikel lesen
Übergabe von Autoschlüssel 30.09.2026
Nachrichten

LG Köln bejaht Herausgabeanspruch:

Gut­gläu­biger Erwerb trotz gefälschter Papiere

Gestohlene Kennzeichen, gefälschte Papiere: Trotzdem kann ein gutgläubiger Erwerb eines geklauten Autos möglich sein, so das LG Köln. Ein Klassiker aus dem Sachenrecht.

Artikel lesen
Polizeibeamter in dunkelblauer Uniform mit der Aufschrift "POLIZEI" auf dem Rücken, von hinten fotografiert. 28.09.2026
Polizei

OVG NRW zur gesundheitlichen Eignung:

Wegen Harn­steins platzt der Traum vom Poli­zei­beruf nicht

Ein Polizeibewerber hatte einen Harnstein und wurde deshalb aus dem Bewerbungsverfahren geworfen. Grund: Er könne die medizinisch empfohlene Vorsorge im Polizeialltag nicht immer einhalten. Das war aber nicht rechtens, so das OVG.

Artikel lesen
Eine Person konfiguriert ein Elektroauto auf der Website eines Autoherstellers 25.09.2026
Vertragsrecht

KG urteilt anders als OLG Frankfurt am Main:

"Bes­tellen"-Knopf begründet keine Zah­lungs­verpf­lich­tung

Erst kürzlich hat das OLG Frankfurt entschieden, dass durch Drücken eines "Bestellen"-Knopfes ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommen kann, obwohl das Verbraucherschutzrecht etwas anderes sagt. Strenger beurteilt das nun das Kammergericht.

Artikel lesen
Der Angeklagte bei seiner strafrechtlichen Verhandlung 2023 24.09.2026
Ausweisung

VGH bestätigt Ausweisung des "Wollhaus-Rasers":

Türke muss Deut­sch­land nach töd­li­cher Raserei ver­lassen

Er wurde in Heilbronn geboren und hat sein gesamtes Leben in Deutschland verbracht. Trotzdem durften die Behörden den wegen Mordes verurteilten "Wollhaus-Raser" ausweisen, hat der VGH Baden-Württemberg bestätigt.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Energieversorgung Oberhausen AG
Stabs­be­reichs­lei­tung Ju­ris­ti­sche Di­ens­te (m/w/d)

Energieversorgung Oberhausen AG, Ober­hau­sen

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) für den Be­reich Un­fall­ver­si­che­rung

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Öf­f­ent­li­ches (Wirt­schafts-) Recht (w/m/d)

Noerr, Ber­lin

Logo von CMS
Se­nior Le­gal En­gineer (m/w/d) AI / De­ve­lop­ment

CMS, Stutt­gart und 7 wei­te­re

Logo von Latham & Watkins LLP
Days of Win­ter – Co­me and Meet Us Abo­ve the Clouds

Latham & Watkins LLP, Gar­misch-Par­ten­kir­chen

Logo von Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Rich­ter/Rich­te­rin (m/w/d) in der Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit des Lan­des...

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Müns­ter

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von Generali Investments Holding S.p.A.
Stu­den­ti­sche Aus­hil­fe (m/w/d) In­vest­ments Le­gal

Generali Investments Holding S.p.A., Köln

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Freshfields
Freshfields NextGen AI

06.11.2026, Brüssel

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Praktikantenprogramm FPS in Practice - Frühjahr 2027, Frankfurt

18.02.2027, Frankfurt am Main

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH