Druckversion
Montag, 19.05.2025, 04:36 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/Bundestag-stimmt-fuer-sondervermoegen-bundeswehr-grundgesetzaenderungartikel-87a
Fenster schließen
Artikel drucken
48663

Sondervermögen für die Bundeswehr: Bun­destag stimmt für Grund­ge­setz­än­de­rung

03.06.2022

Christine Lambrecht (SPD), Bundesverteidigungsministern, Christian Lindner (FDP), Bundesfinanzminister, und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD - r), sitzen im Bundestag in der Regierungsbank bei der Debatte zur GG-Änderung.

Christine Lambrecht (SPD), Bundesverteidigungsministern, Christian Lindner (FDP), Bundesfinanzminister, und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD - r), sitzen im Bundestag in der Regierungsbank bei der Debatte zur GG-Änderung. Foto: picture alliance/dpa | Britta Pedersen

Der geplante neue Art. 87a des Grundgesetzes hat den Bundestag passiert. Damit ist der Weg für Milliarden-Investitionen in die Bundeswehr geebnet. Der Bundesrat muss aber noch zustimmen.

Anzeige

Der Bundestag hat mit einer Änderung des Grundgesetzes (GG) den Weg für Milliarden-Investitionen in die Bundeswehr geebnet. Die Abgeordneten stimmten am Freitag mit breiter Mehrheit dafür, einen neuen Artikel 87a in die deutsche Verfassung aufzunehmen. Es gab 567 Ja-Stimmen - 491 wären bereits ausreichend gewesen. In dem neuen Artikel wird geregelt, dass für die Bundeswehr an der Schuldenbremse vorbei Kredite in Höhe von 100 Milliarden Euro aufgenommen werden dürfen. Damit die Änderung in Kraft treten kann, muss auch der Bundesrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen.

Mit dem Geld soll in den nächsten Jahren eine bessere Ausrüstung für die Streitkräfte angeschafft werden. Dabei geht es um Flugzeuge, Panzer und Munition, aber auch um persönliche Ausrüstung der Soldaten wie etwa Nachtsichtgeräte oder Funkgeräte. Das Paket ist eine Reaktion auf die erschütterte europäische Friedensordnung durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine. Die Bundeswehr soll eine vollständig einsatzfähige Armee werden.

Größter Anteil für das Heer

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die massive Aufrüstung wenige Tage nach Russlands Einmarsch im Bundestag selbst angekündigt. Die zusätzlichen Investitionen sollen auch dafür sorgen, dass Deutschland
zumindest im Durchschnitt mehrerer Jahre das zwei Prozent Ziel der Nato erfüllt, also mindestens zwei Prozent seiner Wirtschaftsleistung in die Verteidigung investiert.

Weil das sogenannte Sondervermögen über Kredite finanziert werden und an der Schuldenbremse vorbei laufen soll, muss das Grundgesetz geändert werden. Dafür war die Koalition auf Stimmen der Opposition angewiesen. Es hatte deshalb Verhandlungen mit der Union gegeben, die eine Reihe von Bedingungen durchsetzte. Unter anderem wird ein neues Gremium geschaffen, das mit berät, welche Anschaffungen wann gemacht werden.

Einige Rüstungsprojekte sind auch schon angeschoben: Darunter ist der geplante Kauf von F-35-Tarnkappenflugzeugen sowie die Entscheidung für die Beschaffung von 60 schweren Transporthubschraubern des Modells CH-47F für den Luftranport von Soldaten und Material.

Nach Zahlen, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegen, wird auf das Heer als größte sogenannte Teilstreitkraft der Bundeswehr auch der größte Teil der Investitionen entfallen. So sind 32 Milliarden Euro direkt für die Landstreitkräfte eingeplant. Der Anteil steigt aber auf etwa 40 Milliarden, wenn Investitionen aus anderen Dimensionen - Luft und See - nach Zuständigkeit oder Nutzung umgelegt werden. Mehrfach war zuletzt eine Reform des Beschaffungswesens in Deutschland gefordert worden, um die Milliardenbeträge schnell und erfolgreich einsetzen zu können.

Nach der Abstimmung über die Änderung des Grundgesetzes wollte der Bundestag am späten Nachmittag auch noch formal über die Schaffung des 100-Milliarden-Sondertopfes entscheiden. Die Zustimmung galt nach
der ersten Abstimmung jedoch nur noch als Formsache. Der Bundesrat will am kommenden Freitag über die Grundgesetzänderung abstimmen.

dpa/cp/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Sondervermögen für die Bundeswehr: . In: Legal Tribune Online, 03.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48663 (abgerufen am: 19.05.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Bundestag
    • Bundeswehr
    • Grundgesetz
Friedrich Merz 06.05.2025
Bundestag

Im zweiten Wahlgang:

Fried­rich Merz ist Bun­des­kanzler

Die gescheiterte Kanzlerwahl im ersten Durchgang war ein Novum. Im zweiten Wahlgang hat es Friedrich Merz aber geschafft. Der Bundespräsident überreichte ihm noch am Dienstagnachmittag die Ernennungsurkunde nach einem aufregenden Vormittag.

Artikel lesen
Friedrich Merz 06.05.2025
Bundestag

Nach Merz' Scheitern im ersten Anlauf:

Zweiter Wahl­gang zum Bun­des­kanzler noch am Diens­ta­gnach­mittag

Das gab es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie: Friedrich Merz ist als Kandidat bei der Kanzlerwahl im ersten Wahldurchgang gescheitert. Nach juristischem Hin und Her findet am Dienstagnachmittag ein zweiter Wahlgang statt.

Artikel lesen
Stefanie Hubig 05.05.2025
Bundesjustizministerium

Rückkehr nach Berlin:

Wer ist die neue Jus­tiz­mi­nis­terin Ste­fanie Hubig?

Nur wenige Stunden vor der Unterzeichnung des Koalitionsvertrags hat die SPD ihre Minister bekannt gegeben. Das Bundesjustizministerium geht an die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Stefanie Hubig. Sie kennt das Haus und die Justiz gut.

Artikel lesen
Anastasia Biefang während des Prozesses vor dem Bundesverwaltungsgericht 2022 16.04.2025
Transsexuelle

BVerfG entscheidet nicht über Tinder-Profil:

Trans­gender-Offi­zierin schei­tert mit Ver­fas­sungs­be­schwerde

Wegen ihres Tinder-Profils hatte die Bundeswehroffizierin Anastasia Biefang einen Verweis bekommen. Dagegen zog sie durch alle Instanzen, bis vor das BVerfG – ohne Erfolg. Es hat ihre Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.

Artikel lesen
Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts - Josef Christ (l-r), Stephan Harbarth, Yvonne Ott und Ines Härtel, am 28. November 2024. 14.04.2025
Hintergründe

Neuwahl von drei Verfassungsrichtern:

Gemeinsam mit den Linken?

Im Jahr 2025 muss der Bundestag drei neue Bundesverfassungsrichter wählen. Da CDU/CSU, SPD und Grüne keine Zwei-Drittel-Mehrheit mehr haben, müssen sie die Linkspartei ins Boot holen. Wie realistisch das ist, prognostiziert Christian Rath.

Artikel lesen
Demonstration gegen Wehrpflicht; Protestierende fordern das Ende des Prüfungsverfahrens für Kriegsdienstverweigerer. 13.04.2025
Wehrpflicht

Kriegsdienstverweigerung per Postkarte?:

Gewis­sen­haft gegen die Wehrpf­licht

Spätestens seit 1975 stritt die Bundespolitik um eine Entbürokratisierung der Kriegsdienstverweigerung. Mit Urteil vom 13. April 1978 entschied das Bundesverfassungsgericht gegen die sogenannte Postkartennovelle.

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von orka Partnerschaft mbB
Re­fe­ren­da­re (m/w/d/*) im Be­reich En­er­gie­recht am Stand­ort Ber­lin

orka Partnerschaft mbB , Ber­lin

Logo von Statkraft
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d)

Statkraft , Düs­sel­dorf

Logo von ADVANT Beiten
(Se­nior) As­so­cia­te (w/m/d) im Be­reich Steu­er­recht

ADVANT Beiten , Ham­burg

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Ban­king & Fi­nan­ce

Hogan Lovells International LLP , Frank­furt am Main

Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) Ban­king & Fi­nan­ce

Hogan Lovells International LLP , Frank­furt am Main

Logo von Görg
Rechts­an­walt im Be­reich Re­struk­tu­rie­rung/In­sol­venz­recht (m/w/d)

Görg , Mün­chen

Logo von Bundesnetzagentur
VOLL­JU­RIST*IN­NEN (w/m/d)

Bundesnetzagentur , Bonn

Logo von REDEKER SELLNER DAHS
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (m/w/d) Di­gi­ta­li­sie­rung und Öf­f­ent­li­ches...

REDEKER SELLNER DAHS , Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Karriere-Powerworkshops "Erfolgsfaktor Personal Branding"

20.05.2025

Juristinnen netzwerken ... - After Work live in Köln

22.05.2025, Köln

Rechnungslegung in der Non-Profit-Organisation

20.05.2025

Online Info Session Jurastudium (LL.B., EjP)

21.05.2025

25. Düsseldorfer Insolvenztage 2025

22.05.2025, Düsseldorf

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH