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Sondervermögen für die Bundeswehr: Bun­destag stimmt für Grund­ge­setz­än­de­rung

03.06.2022

Christine Lambrecht (SPD), Bundesverteidigungsministern, Christian Lindner (FDP), Bundesfinanzminister, und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD - r), sitzen im Bundestag in der Regierungsbank bei der Debatte zur GG-Änderung.

Christine Lambrecht (SPD), Bundesverteidigungsministern, Christian Lindner (FDP), Bundesfinanzminister, und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD - r), sitzen im Bundestag in der Regierungsbank bei der Debatte zur GG-Änderung. Foto: picture alliance/dpa | Britta Pedersen

Der geplante neue Art. 87a des Grundgesetzes hat den Bundestag passiert. Damit ist der Weg für Milliarden-Investitionen in die Bundeswehr geebnet. Der Bundesrat muss aber noch zustimmen.

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Der Bundestag hat mit einer Änderung des Grundgesetzes (GG) den Weg für Milliarden-Investitionen in die Bundeswehr geebnet. Die Abgeordneten stimmten am Freitag mit breiter Mehrheit dafür, einen neuen Artikel 87a in die deutsche Verfassung aufzunehmen. Es gab 567 Ja-Stimmen - 491 wären bereits ausreichend gewesen. In dem neuen Artikel wird geregelt, dass für die Bundeswehr an der Schuldenbremse vorbei Kredite in Höhe von 100 Milliarden Euro aufgenommen werden dürfen. Damit die Änderung in Kraft treten kann, muss auch der Bundesrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen.

Mit dem Geld soll in den nächsten Jahren eine bessere Ausrüstung für die Streitkräfte angeschafft werden. Dabei geht es um Flugzeuge, Panzer und Munition, aber auch um persönliche Ausrüstung der Soldaten wie etwa Nachtsichtgeräte oder Funkgeräte. Das Paket ist eine Reaktion auf die erschütterte europäische Friedensordnung durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine. Die Bundeswehr soll eine vollständig einsatzfähige Armee werden.

Größter Anteil für das Heer

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die massive Aufrüstung wenige Tage nach Russlands Einmarsch im Bundestag selbst angekündigt. Die zusätzlichen Investitionen sollen auch dafür sorgen, dass Deutschland
zumindest im Durchschnitt mehrerer Jahre das zwei Prozent Ziel der Nato erfüllt, also mindestens zwei Prozent seiner Wirtschaftsleistung in die Verteidigung investiert.

Weil das sogenannte Sondervermögen über Kredite finanziert werden und an der Schuldenbremse vorbei laufen soll, muss das Grundgesetz geändert werden. Dafür war die Koalition auf Stimmen der Opposition angewiesen. Es hatte deshalb Verhandlungen mit der Union gegeben, die eine Reihe von Bedingungen durchsetzte. Unter anderem wird ein neues Gremium geschaffen, das mit berät, welche Anschaffungen wann gemacht werden.

Einige Rüstungsprojekte sind auch schon angeschoben: Darunter ist der geplante Kauf von F-35-Tarnkappenflugzeugen sowie die Entscheidung für die Beschaffung von 60 schweren Transporthubschraubern des Modells CH-47F für den Luftranport von Soldaten und Material.

Nach Zahlen, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegen, wird auf das Heer als größte sogenannte Teilstreitkraft der Bundeswehr auch der größte Teil der Investitionen entfallen. So sind 32 Milliarden Euro direkt für die Landstreitkräfte eingeplant. Der Anteil steigt aber auf etwa 40 Milliarden, wenn Investitionen aus anderen Dimensionen - Luft und See - nach Zuständigkeit oder Nutzung umgelegt werden. Mehrfach war zuletzt eine Reform des Beschaffungswesens in Deutschland gefordert worden, um die Milliardenbeträge schnell und erfolgreich einsetzen zu können.

Nach der Abstimmung über die Änderung des Grundgesetzes wollte der Bundestag am späten Nachmittag auch noch formal über die Schaffung des 100-Milliarden-Sondertopfes entscheiden. Die Zustimmung galt nach
der ersten Abstimmung jedoch nur noch als Formsache. Der Bundesrat will am kommenden Freitag über die Grundgesetzänderung abstimmen.

dpa/cp/LTO-Redaktion

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Sondervermögen für die Bundeswehr: . In: Legal Tribune Online, 03.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48663 (abgerufen am: 19.01.2026 )

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