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Heute im Bundesrat: Flexi-Rente, Leih­ar­beit und Inte­g­ra­ti­ons­kosten

25.11.2016

Gebäude Bundesrat

© aldorado - Fotolia.com

Der Bundesrat gab am Freitag erwartungsgemäß grünes Licht für mehrere Gesetzesinitiativen des Bundes. Dazu zählten unter anderem die Flexi-Rente, die Stärkung der Leiharbeitnehmer und die Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten.

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Erwartungsgemäß hat der Bundesrat das Flexi-Renten-Gesetz gebilligt. Danach können Arbeitnehmer vom kommenden Jahr an flexibler aus dem Berufsleben aussteigen. Das Gesetz schafft eine neue Teilrente, die mit Teilzeitarbeit kombiniert werden kann. Das soll einen Anreiz bieten, länger zu arbeiten und den drohenden Fachkräftemangel abzumildern.

Das Gesetz soll außerdem eine Teilzeit ohne Einbußen ermöglichen. Diejenigen, die mit 63 Jahren in Teilrente gehen, dürfen künftig deutlich mehr hinzuverdienen. Bislang drohten drastische Kürzungen von bis zu zwei Dritteln, wenn der Hinzuverdienst mehr als 450 Euro im Monat betrug. Ab Juli 2017 können Rentner jährlich 6.300 Euro anrechnungsfrei hinzuverdienen. Darüber liegende Verdienste werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

In einer Entschließung zu dem Gesetz forderte der Bundesrat, Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten grundsätzlich nicht als Einkommen anzurechnen. Ansonsten käme es zu einer Kürzung von vorzeitigen Alters- und Erwerbsminderungsrenten. Dies sei unzumutbar, so die Länderkammer.

Mehr Rechte für Leiharbeitnehmer

Auch die vom Bundestag beschlossenen Änderungen am Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) hat der Bundesrat gebilligt. Die Rechte von rund einer Million Beschäftigten Leiharbeitnehmern in Deutschland sollen gestärkt werden.

Demnach müssen Leiharbeiter nach 18 Monaten fest in einen Betrieb übernommen werden, wenn sie weiterhin dort arbeiten sollen. Andernfalls muss der Verleiher sie abziehen. Außerdem gilt auch in der Leiharbeit künftig das Equal-Pay-Prinzip, nach dem Leiharbeitnehmer spätestens nach neun Monaten Einsatz den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte erhalten müssen. Für tarifgebundene Unternehmen sind in beiden Fällen Ausnahmen möglich. So kann zum Beispiel der Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" stufenweise durchgesetzt werden, spätestens nach 15 Monaten muss er jedoch erreicht sein.

Um zu verhindern, dass Leiharbeit missbräuchlich über Werkverträge verlängert wird, muss eine Arbeitnehmerüberlassung künftig offengelegt werden. Indem das Gesetz definiert, wer Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer ist, soll mehr Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von abhängiger und selbständiger Tätigkeit entstehen. Darüber hinaus sollen die Betriebsräte über den Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen unterrichtet werden. Mit dem Gesetz wird zusätzlich der Einsatz von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher verboten.

Beteiligung des Bundes an Integrationskosten

Nur einen Tag nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat dem Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Integration von Flüchtlingen zu. Für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen zahlt der Bund den Ländern und Kommunen bis 2019 insgesamt knapp 20 Milliarden Euro.

Nach einem entsprechenden Maßnahmenpaket zahlt der Bund - wie im Juli verabredet - für die Jahre 2016 bis 2018 eine jährliche Integrationspauschale von zwei Milliarden Euro. Für den Wohnungsbau gibt es in den kommenden beiden Jahren zusätzlich je eine halbe Milliarde Euro.

Darüber hinaus übernimmt der Bund für drei Jahre komplett die Kosten für die Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen. Von 2018 an werden die Kommunen dann pro Jahr um fünf Milliarden Euro entlastet.

Mit Materialien von dpa.

mgö/LTO-Redaktion

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Heute im Bundesrat: . In: Legal Tribune Online, 25.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21268 (abgerufen am: 17.01.2026 )

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