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GStA Koblenz sieht keinen hinreichenden Tatverdacht: Erdogan schei­tert mit Beschwerde

14.10.2016

Jan Böhmermann

Bild: Screenshot Neo Magazin Royale / ZDF Mediathek

Der türkische Präsident erleidet in Deutschland eine weitere juristische Schlappe: Auch die GStA Koblenz versperrt Erdogan den Weg zu einer Anklage von TV-Satiriker Böhmermann wegen dessen "Schmähgedichts".

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Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan ist mit seiner Beschwerde wegen der Einstellung der Mainzer Ermittlungen gegen ZDF-Moderator Jan Böhmermann gescheitert. Die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) Koblenz wies sie mit Entscheidung vom 13.10.2016 als unbegründet zurück, wie sie am Freitag mitteilte.

Laut der GStA werfe der Sachverhalt komplexe verfassungsrechtliche und strafrechtliche Fragestellungen auf, die die Staatsanwaltschaft Mainz im Ergebnis zutreffend und im Einklang mit der Rechtsprechung beantwortet habe. Diese hatte die Ermittlungen eingestellt, weil ein strafbares Verhalten letztlich nicht sicher nachzuweisen sei.

Die Entscheidung der Mainzer Kollegen sei auch unter Berücksichtigung der Beschwerdebegründung nicht zu beanstanden. Den Aussagekern Böhmermanns Darbietung mache Kritik an dem Umgang des türkischen Staatspräsidenten mit den Grundfreiheiten aus Art. 5 Grundgesetz (GG) aus. Zwar sei auch eine strafrechtlich relevante Interpretation des Schmägedichts möglich. Um eine Verurteilung Böhmermanns herbeizuführen, müsse die anderweitige Deutung aber ausgeschlossen werden können - und das sei nicht der Fall.

Erdogan kann noch vor das OLG ziehen

Die GStA hält deshalb für den Fall einer Anklageerhebung eine Verurteilung des Beschuldigten nicht für wahrscheinlicher als seinen Freispruch, hieß es weiter. Erdogan stehe jetzt noch ein Klageerzwingungsverfahren offen. Sein Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung an das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz müsste binnen eines Monats gestellt werden.

Unabhängig von dem strafrechtlichen Verfahren in Rheinland-Pfalz plant die Zivilkammer des Landgerichts Hamburg am 2. November eine mündliche Verhandlung zu einer Privatklage Erdogans gegen Böhmermann. Der türkische Präsident will erreichen, dass das gesamte Gedicht verboten wird, nachdem das Hamburger Gericht dem Satiriker mit einer einstweiligen Verfügung untersagt hatte, den größeren Teils des Texts zu wiederholen.

Böhmermann verlängert Vertrag beim ZDF

TV-Satiriker und Grimme-Preisträger Böhmermann hatte sein Gedicht "Schmähkritik" Ende März in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen. Darin hatte er Erdogan mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht, aber darauf hingewiesen, dass so ein Gedicht auch in Deutschland nicht erlaubt sei.

Böhmermanns Gedicht hatte eine lange Diskussion darüber ausgelöst, was Satire in Deutschland darf und was nicht. Außerdem schaltete sich die Politik ein: Die Türkei verlangte rechtliche Schritte gegen den 35-jährigen Satiriker, kurz darauf machte die Bundesregierung den Weg frei für ein Mainzer Strafverfahren nach Paragraf 103. Böhmermann legte eine Fernsehpause ein und stand einige Zeit lang unter Polizeischutz. Beim ZDF sitzt der Moderator heute aber fest im Sattel: Kürzlich wurde sein Vertrag bis Ende 2017 verlängert.

mgö/LTO-Redaktion/dpa

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GStA Koblenz sieht keinen hinreichenden Tatverdacht: . In: Legal Tribune Online, 14.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20869 (abgerufen am: 19.05.2026 )

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