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Belgien setzt Europäischen Haftbefehl offenbar aus: Puig­de­mont: "Bel­gi­sche Justiz erkennt unsere Immunität an"

02.01.2020

Puigdemont und Comin im Dezember in Brüssel

Puigdemont und Comin im Dezember in Brüssel (c) picture alliance / AP Photo

Seit mehr als zwei Jahren lebt der katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont im Ausland - geflohen vor Strafverfolgung in Spanien. Nun verkünden Puigdemont und sein Anwalt eine weitreichende Entscheidung der belgischen Justiz.

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Belgien wird den katalanischen Separatistenführer Carles Puigdemont nach dessen Angaben nicht an Spanien ausliefern. Ein Brüsseler Untersuchungsrichter habe den Vollzug des Europäischen Haftbefehls gegen Puigdemont und seinen Politikerkollegen Toni Comín ausgesetzt, teilte der Katalane am Donnerstag auf Twitter mit. Sein Anwalt bestätigte die Angaben.

Der Richter habe entschieden, jegliche Einschränkungen der Freiheit von Puigdemont und Comín zurückzunehmen, erklärte Anwalt Simon Bekaert gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: "Er entschied, dass die Verfahren zu ihrer Auslieferung nicht fortgesetzt werden können, solange das Europäische Parlament ihre Immunität nicht aufgehoben hat." Puigdemont und Comín waren im Sommer ins Europaparlament gewählt worden. Sie haben ihr Mandat jedoch bisher nicht antreten können, weil Spanien dies verhindert hatte.

Puigdemont hatte zur Entscheidung des Untersuchungsrichters auf Twitter geschrieben: "Die belgische Justiz erkennt unsere Immunität an und setzt das Haft- und Auslieferungsersuchen aus!" Nun warteten Comín und er noch auf die Freilassung von Oriol Junqueras, "der die gleiche Immunität wie wir hat". Spanien müsse so handeln wie Belgien und das Gesetz achten.

EuGH hatte Immunität von Junqueras bestätigt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte wenige Tage vor Weihnachten entschieden, der in Spanien inhaftierte Separatistenführer Junqueras sei von den spanischen Behörden zu Unrecht an der Aufnahme seines Mandats als Europaabgeordneter gehindert worden. Die parlamentarische Immunität von Europaabgeordneten greife, sobald das Wahlergebnis verkündet sei, hieß es in dem Urteil.

Der EuGH hatte in seiner Entscheidung zu Junqueras klargestellt, dass auch eine angeordnete Untersuchungshaft oder eine nachher verhängte Haftstrafe an der aus dem Europarecht folgenden Immunität nichts ändere. Mitglieder des EU-Parlaments hätten das Recht, an der eröffnenden Sitzung des Parlaments teilzunehmen und auch dorthin zu reisen. Sei ein nationales Gericht der Überzeugung, dass nationale Maßnahmen wie eine Haftstrafe trotzdem durchgesetzt werden müssten, dann müsse das Gericht eben beim EU-Parlament beantragen, die Immunität aufzuheben, so der EuGH.

dpa/ast/LTO-Redaktion

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Belgien setzt Europäischen Haftbefehl offenbar aus: . In: Legal Tribune Online, 02.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39471 (abgerufen am: 06.06.2026 )

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