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Kein Auskunftsanspruch in Verwandtenaffäre: Mit­ar­bei­ter­ge­hälter von Abge­ord­neten bleiben geheim

25.11.2016

Zeitungstitel "Veröffentlichungen"

© Marco2811 - Fotolia.com

In der "Verwandtenaffäre" hatten mehrere bayrische Landtagsabgeordnete Familienmitglieder auf unzulässige Weise als Mitarbeiter beschäftigt. Einen Auskunftsanspruch gegenüber den übrigen Abgeordneten begründet das laut BayVGH nicht.

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Der Bayerische Landtag muss keine Auskünfte darüber geben, wie viel Gehalt Landtagsabgeordnete angestellten Familienmitgliedern gezahlt haben. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München am Donnerstag entschieden (Urt. v. 24.11.2016, Az. 7 B 16.454). Der Schutz der persönlichen Daten sei in diesem Fall höher zu werten als das Recht der Presse auf Informationen. Damit hob der Gerichtshof das Urteil des Münchner Verwaltungsgerichtes (VG) auf.

Der frühere Chefredakteur des Nordbayerischen Kuriers, Joachim Braun, hatte im Zuge der sogenannten Verwandtenaffäre auf Herausgabe der Daten geklagt. In dem Fall ging es um den Bayreuther CSU-Abgeordneten Walter Nadler, der seine Frau von 1995 bis zu seinem Ausscheiden im September 2013 als Sekretärin seines Wahlkreisbüros beschäftigt und aus seiner Mitarbeiterpauschale bezahlt hatte. Die Zeitung wollte wissen, wie viel Geld sie dafür bekam.

Informationelle Selbstbestimmung und freies Mandat überwiegen

Der BayVGH lehnte die Klage nun ab. In einer gebotenen Abwägung müssten die Interessen des ehemaligen Abgeordneten und dessen Ehefrau nicht hinter dem Informationsinteresse der Presse zurücktreten. Jeder habe das Recht, selbst zu bestimmen, welche persönlichen Informationen an die Öffentlichkeit geraten und welche nicht, so der Gerichtshof. Das ergebe sich aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Verstärkt werde dieses zudem durch die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit des Abgeordnetenmandates.

Aus dem Bayerischen Abgeordnetengesetz ergebe sich keine Pflicht, die Kosten, die ein Abgeordneter beim Landtag geltend macht, offenzulegen. Es müssten nur die vorgesehen finanziellen Rahmen eingehalten werden.

Dass im Zuge der Affäre bei verschiedenen anderen Abgeordneten Unregelmäßigkeiten festgestellt worden waren, begründe einen Auskunftsanspruch gegenüber anderen Mitgliedern des Landtags nicht, so der Vorsitzende Richter. Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass Nadler bei der Inanspruchnahme der einschlägigen Kostenerstattungsregelung die gesetzlichen Grenzen überschritten hätte, hat der BayVGH nicht gefunden.

Verwandtenaffäre wurde zum Skandal

Die bayrische Landtagspräsidentin Barbara Stamm nannte die Entscheidung nun einen wichtigen Schritt. "Der Schutz der Mitarbeiter ist ein hohes und schützenswertes Gut", sagte sie. Der Gerichtshof habe mit dem Urteil "die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit des Abgeordnetenmandats gestärkt". Sie hatte sich gegenüber der Zeitung geweigert, die Zahl herauszugeben.

Die Beschäftigung von Familienangehörigen im Landtag hatte im Jahr 2013 Schlagzeilen gemacht und wurde zum Skandal. Prominentestes Beispiel war der damalige CSU-Fraktionschef Geord Schmid. Er musste zurücktreten und wurde wegen Sozialbetrugs und Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Schmid hatte seine Ehefrau 22 Jahre lang als Scheinselbstständige in seinem Wahlkreisbüro beschäftigt.

Als Reaktion auf die Affäre hat der bayrische Landtag das Abgeordnetengesetz verschärft.

Eine Revision hat der BayVGH "wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache" ausdrücklich zugelassen. Wird sie eingelegt, müsste das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig entscheiden.

mgö/dpa/LTO-Redaktion

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Kein Auskunftsanspruch in Verwandtenaffäre: . In: Legal Tribune Online, 25.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21257 (abgerufen am: 12.12.2025 )

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