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BVerwG zu BND-Dossiers über Hans Modrow: Ein­blick in Geheim­akten aus der DDR-Zeit

01.03.2018

Hans Modrow im Sitzungssaal des BVerwG

© dpa

Der ehemalige DDR-Regierungschef Hans Modrow bekommt neue Einblicke in Akten, die zu seiner Person beim Auslandsgeheimdienst BND lagern. Er einigte sich teilweise mit dem BND, aber der Streit geht noch weiter.

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Der frühere DDR-Ministerpräsident Hans Modrow erhält teilweise Einblick in Akten zu seiner Person, die beim Bundesnachrichtendienst (BND) lagern. In einer Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat sich Modrow am Mittwoch teilweise mit dem BND geeinigt, wie der Pressesprecher des BVerwG gegenüber LTO bestätigte.

Der Auslandsgeheimdienst BND soll demnach neue Informationen zu Themenkomplexen zusammenstellen, in die Modrow Einsicht verlangt hatte, und sie ihm zugänglich machen. Das habe der BND im Verfahren zu Protokoll erklärt. 

Damit hat sich das Gerichtsverfahren (Az. 6 A 1.16) erledigt soweit es um Auskunftsansprüche Modrows ging, die er auf das Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BNDG) stützte. Das Verfahren wird insoweit vor dem BVerwG eingestellt, so der Pressesprecher.

Modrow versuchte im Prozess aber auch, über Ansprüche nach dem Gesetz über die Nutzung und Sicherung von Archivgut des Bundes (BArchG) gegen den BND vorzugehen und Einsicht in weitere Dokumente zu erhalten. 

Fortsetzung im In-camera-Verfahren

Hierzu betonte der Vorsitzende Richter des 6. Senats des BVerwG in der Sitzung, laut Bundesarchivrecht habe jeder ein Einsichtsrecht in Akten, die über ihn angelegt wurden. Voraussetzung dafür sei jedoch, dass die Akten älter als 30 Jahre sind, ihre Herausgabe dem Staatswohl nicht entgegenstehe und der Schutz der Quelle nicht verletzt werde.

Es geht Modrow um drei Themenkomplexe in den Geheimdokumenten: Seine Zeit in den 1950-er Jahren in West-Berlin, ein Hochverratsverfahren gegen ihn in der DDR und seine internationalen Kontakte und Auslandsreisen.

Das BVerwG hat angedeutet, dass Modrow solche Ansprüche nach Archivgesetz zustehen könnten, aber offen gelassen, ob seinem Auskunftsinteresse Versagungsgründe entgegenstehen, so der Pressesprecher des Gerichts.

Das wird nun im sog. In-camera-Verfahren beim BVerwG geprüft. Bei diesem Verfahren verschaffen sich die Richter unter Geheimschutzvorschriften und unter Ausschluss des Betroffenen einen Eindruck von dem Material und entscheiden, ob und in welchen Fällen Versagungsgründe einer Herausgabe entgegenstehen. Dann erst trifft das Gericht seine Entscheidung.

Linken-Politiker Korte: "Wichtiger Teilerfolg"

"Das gestrige Ergebnis im Klage-Verfahren von Hans Modrow auf Einsicht in seine BND-Akte vor dem Bundesverwaltungsgericht ist ein wichtiger Teilerfolg im Kampf für eine unabhängige Aufklärung und Aufarbeitung der Geschichte des Kalten Krieges", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion Die Linke, Jan Korte, gegenüber LTO. "Denn während die Aufarbeitung der Arbeit des MfS durch die Öffnung der Archive der Geheimdienste der DDR und die Arbeit der Stasi-Unterlagen-Behörde weit vorangeschritten ist, herrscht über das Agieren der westdeutschen Geheimdienste gegenüber der DDR weitgehend Unkenntnis." 

Korte hatte zusammen mit anderen Abgeordneten der Bundestagsfraktion der Partei Die Linke im Jahr 2014 eine kleine Anfrage zu der Beobachtung von Modrow und anderen DDR-Funktionsträgern durch die westdeutschen Geheimdienste gestellt. Die Antwort der Bundesregierung hatte unter anderem ergeben, dass der Verfassungsschutz Modrow bereits seit 1951 überwachte - also mehr als 60 Jahre lang.

Der Geheimdienst BND beruft sich auf Quellenschutz

Der 90 Jahre alte Modrow kämpft nach eigenen Angaben seit fünf Jahren mit persönlichen Briefen und Anfragen seines Rechtsanwalts um Einsicht in seine Akten. Dies werde ihm zu großen Teilen mit Verweis auf das Bundesarchivgesetz verweigert. Die westlichen Geheimdienste müssten aber ebenso ihre Akten offen legen wie die ehemalige Staatssicherheit der DDR, so Modrow.

Der BND beruft sich auf den Schutz seiner Quellen. Bislang hat er Modrow nur einige wenige Dokumente zur Verfügung gestellt.

Modrow geht es nach eigenen Angaben um seine Rolle als Historiker und Schriftsteller. "Wie soll ich korrekt schreiben, wenn die westlichen Akten über mich verschlossen bleiben", sagte Modrow am Mittwoch. Er war lange Jahre Chef der SED-Bezirksleitung Dresden und zur Wendezeit von Mitte November 1989 bis Mitte April 1990 Vorsitzender des DDR-Ministerrates. 

kus/LTO-Redaktion

mit Material von dpa

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BVerwG zu BND-Dossiers über Hans Modrow: . In: Legal Tribune Online, 01.03.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27265 (abgerufen am: 16.04.2026 )

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